Gesellschaftervertrag einer GbR

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Gesellschaftervertrag einer GbR

Beitragvon Casanunda » 27.04.2010, 18:27

Ich hatte im Vorfeld ordentlich im Forum und imInternet gewühlt, so dass wir uns entschieden haben, die PV-Anlage über eine GbR laufen zu lassen. Wir haben alle Kredite zusammen laufen, so sollte das auch dort sein. Habe eigentlich auch alle Klippen umschifft, es schwimmen nur noch zwei Eisberge vor mir. Erstens die erste Vorsteueranmeldung (das bekomme ich mit den Nachbarn aber schon hin, die betreiben auch). Das zweitens ist mein Problem: das Finanzamt möchte einen Gesellschaftsvertrag sehen. Dazu nun die Fragen an die, die es ebenfalls betraf:
MUSS das sein, geht das nicht auch nich mündlicher Form (Vertragsabschluss)? Und wenn schon schriftlich, wie ist das mit der Einlage, MUSS die sein, wenn ja, in welcher Höhe?

Sonnige Grüße aus Ritterhude!
Casanunda
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Re: Gesellschaftervertrag einer GbR

Beitragvon MBIKER_SURFER » 01.05.2010, 15:28

Hallo,

welche Einlage denn? Bei einer GbR brauchst Du keine Einlage!! Das verwechselst DU mit einer GmbH!
GbR: Schreib doch einen 3-Zeiler mit Name der GbR, Sitz der GbR, und Gesellschafter der GbR mit welcher %-tualen Beteiligung an dem Investitionsobjekt!
Beginn der GbR und GF=Vertreter der GbR nach aussen.

Gruß
Martin
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Re: Gesellschaftervertrag einer GbR

Beitragvon kpr » 24.05.2010, 09:45

Eine Einlage ist tatsächlich entbehrlich - ergibt sich häufig aber auch automatisch.
Der Gesellschaftsvertrag ist vor allem für die Gesellschafter wichtig; das das FA ihn dann auch noch sehen will, ist schon fast sekundär.

Den Vertrag brauchts für zwei Fälle: Ärger und Tod. Alles andere kann man - einvernehmlich - auf einem Bierdeckel regeln.
Und bei einer auf 20 Jahre ausgelegten Gesellschaft, sollte man beides berücksichtigen.

Der Sachverhalt gibt leider nichts konkretes her - und ich möchte nun nicht die ganze Litanei herunterbeten. Das Problem ist immer das Gleiche:
Bei allem was nicht geregelt ist, gilt die Regelung des BGB. Und die entspricht in vielen Dingen nicht dem, was Gesellschafter sich üblicherweise denken. Nur ein paar Stichworte:
- Gewinn- / Verlustverteilung (BGB: nach Köpfen)
- Entnahmeregelung, Nachschusspflicht
- Führung von Kapitalkonten / Verzinsung von Kapitalkonten
- Ausscheiden eines Gesellschafters / Tod eines Gesellschafters / Recht der Erben
- Insolvenz eines Gesellschafters

Das gefährliche an einer GbR ist, dass überall propagiert wird, wie einfach schnell und easy alles ist.
Das gilt sicherlich für den Gründungsvorgang (kein Notar, keine Eintragung, keine Kosten). Keinesfalls aber für den Vertrag. Der verlangt genau so viel Weitsicht und Sorgfalt wie bei jeder anderen Gesellschaftsform.
Bei Photovoltaikanlagen vielleicht sogar ein wenig mehr - da wir von einer Gesellschaft leben, deren Erfolg nur langfristig eintreten kann.

Bitte auch nicht auf irgendwelche "free-downloads" zurückgreifen. Das ist am falschen Ende gespart. Wende Dich mal hier im Forum an einen der Berater. Die helfen gerne - und so wie ich das mitbekomme zu einer "aufwandsgerechten" Vergütung.

In 20 Jahren in denen Personengesellschaften mich nun beruflich begleiten, habe ich eines gelernt: Ärger und Tod kommen immer. Früher oder später.
Recht früh bei denen, die sich "allerbeste unzertrennliche Freunde" geschimpft haben - etwas später bei denen, die einen rein geschäftlichen Umgang miteinander gepflegt haben.
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