Bei einer Genossenschaft darf man nur Ausschüttungen tätigen, wenn auch Gewinne gemacht wurden. Ebenfalls fließt ein Teil der Gewinne jedes Jahr in die gesetzliche Rücklage (bis die Höhe der Rücklagen so hoch ist wie die Höhe der Geschäftsanteile der Mitglieder).
Aus diesem Grund ist die Rechtsform auch so sicher, weil sie nach einer Weile sehr viel "richtiges Eigenkapital" besitzt, nicht so wie ein GmbH, die nur 25 000 Euro benötigt.
Wenn die Genossenschaft einen Verlust macht, dann kann man diesen anteilig auf die Mitglieder verteilen und ihren Anteil entsprechend verringern. Dieses Vorgehen ist allerdings ziemlich unüblich. Der Verlust wird normalerweise als Verlustvortrag in das nächste Jahr gebracht und mit neuen Gewinnen/Verlusten verrechnet.






0.00 (0 Bewertungen)
| 


