Gemeinschaftsanlage Finanzierungsform

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Gemeinschaftsanlage Finanzierungsform

Beitragvon c5003153 » 05.04.2010, 13:16

Hallo,
wir (eine Gemeinschaft aus 4 Reihenhäusern) planen eine gemeinsame Photovoltaikanlage. Klar ist uns nur, daß wir dafür eine GbR gründen müssen. Unklar ist uns aber noch der Umgang mit der Finanzierung bzw. die optimale Finanzierung.
D.h., finanzieren wir z.B. aus steuerlichen Gründen sinnvoller über die GbR oder finanziert jeder indivuell seinen Anteil über die Gemeinschaftsanlage selbst. Welche Vorteile/Nachteile bieten beide Fianzierungsformen? Ich würde mich über ein paar Tipps sehr freuen.

Vielen Dank vorab.
c5003153
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Re: Gemeinschaftsanlage Finanzierungsform

Beitragvon user4711 » 05.04.2010, 13:21

An diesem Thema habe ich auch Interesse.

Viele Gruesse
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Re: Gemeinschaftsanlage Finanzierungsform

Beitragvon kpr » 24.05.2010, 22:10

Lassen wir mal alle unnötigen Komplexitäten und Ausnahmesachverhalte einfach weg.

Im Außenverhältnis haften die Gesellschafter einer GbR unbeschränkt und als Gesamtschuldner.
Damit entsteht das Risiko, für Schulden der Mitgesellschafter aufkommen zu müssen. Wer's mag... ;-)

Mir scheint es erheblich einfacher wenn jeder seinen Kapitalanteil selbst beschafft und in die Gesellschaft einbringt.
Dadurch kann auch jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten Eigenkapital verwenden oder Sondertilgungen leisten.
Steuerlich völlig egal - da die Zinsen nun zwar nicht mehr den Gewinn der GbR mindern - dafür aber als Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Unterm Strich (steuerlich) kein Unterschied.

Bin allerdings der Meinung, daß bei einer GbR bestehend aus vier Reihenhausbesitzern derartig viele Problembereiche abzudecken sind, daß der GbR-Vertrag ohnehin vom "Profi" (Anwalt, evtl. Steuerberater) erstellt werden sollte. Da ist die Finanzierungsgestaltung die allerkleinste Erbse.
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Re: Gemeinschaftsanlage Finanzierungsform

Beitragvon Sonnenstevie » 24.05.2010, 22:17

M.E. stellt sich als erstes die Frage, ob man überhaupt eine GbR gründen muss und ob das tatsächlich von Vorteil ist.

Alternative: Vier Teilanlagen (auf jedem Hausdach eine). Vorteil: Jeder haftet auch nur für die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit seiner Teilanlage, nicht für die anderen Teilanlagen.

Viele Grüße


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Re: Gemeinschaftsanlage Finanzierungsform

Beitragvon kpr » 25.05.2010, 11:40

Stimme 100% zu.
(Habe diese Variante lediglich ausgeblendet, weil die Gründung der GbR im Sachverhalt "gesetzt" war)

Es macht vermutlich wesentlich mehr Sinn Energien darauf zu verwenden, die Gründung einer Gesellschaft zu umgehen - als die erst später auftretenden Probleme einer GbR zu lösen.

Kann lustig werden, wenn z.B. einer der Besitzer sein Haus verkauft; versteigern bringt doppelten Spass.
Noch lustiger wirds wenn Scheidungsfälle ins Spiel kommen, und eine Ehegatte nur noch das Ziel verfolgt, dem Ex irgendwelche Knüppel zwischen die Beine und Schatten auf die PV zu werfen.
Alkohol, Drogen, Weibergeschichten, Arbeitslosigkeit, Pflegefälle (irgendwo in der Familie) sorgen ganz schnell mal dafür, dass einem Gesellschafter die Liquidität ausgeht. Gesellschaftsanteil pfänden, Gesellschaftsanteil an jemanden verkaufen - man soll sich das nicht so einfach vorstellen.
Genügt ja schon, wenn der Austausch der WR ansteht - und einer der vier dann gerade schwach auf der Brust ist.
Auseinandersetzung mit einer Erbengemeinschaft in der die einen hüh und die anderen hott wollen - gibt ein lustiges Hotte-hüh.

Lässt sich alles vertraglich recht ordentlich lösen. Zumindest so, dass ein "Unternehmer" damit in der Praxis klar kommt.
Nur... "mal eben eine GbR gründen" und "wozu zum Teufel einen Gesellschaftsvertrag ?".... davon ist man dann meilenweit entfernt.
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Re: Gemeinschaftsanlage Finanzierungsform

Beitragvon Berliner Sonne » 07.07.2010, 16:37

Da wäre sicherlich auch eine "limited" (1€-Limited geht auch) nach neuem europäischem Recht eine recht sinnvolle Sache.
Man bezahlt dort seinen Anteil (Beteiligung) und die Anlage geht als Ganzes in Betrieb.
Da ja auch Abschreibungen auf die Anlage und sicher auch (teilweise) fremdfinanziert werden soll, macht das Ganze noch mehr Sinn.
Der Einzelne (oder seine möglicherweise kriegerische-Noch-Ehefrau) kann gegen die Anlage gar nichts ausrichten.
Zur Sicherheit würde ich der "ltd" eine Dienstbarkeit der PV-ins Grundbuch eintragen lassen, damit "überlebt" die Anlage auch bei Zwangsversteigerung eines Reihenhaussegmentes. Der Erwerber kann die Anteile übernehmen oder es sein lassen. Auf alle Fälle sind alle anderen drei abgesichert. Versicherung auf die Ltd, lautend kostet eh bloß 59,-€ p.a. dazu noch die örtlichen Gewerbeabgaben - fertig
Da 35.000€ pro Jahr nicht überschritten werden, dürfte auch die EK-steuer gering ausfallen. Jeder einzelne aber hat steuerlich für sich keinen Nachteil möglicherweise aber einen Vorteil (Einnahmen aus Gewerbebetrieb, bzw. Sonstige) kann aber Werbungskosten geltend machen. Unterm Strich sicher eine der besseren Formen.
Noch ein Vorteil: Stell dir vor, die Nachbarsiedlung will das auch. Dann kommt ihr und sagt: "Jou, laß uns dat machen!" Die "Neuen" sparen bei der Gemeinschaftsanlage eine Menge Geld und der "lokale Gemeinsinn" wird gefördert. Naja, sämtliche Daten müssen aber für alle zugänglich bleiben (Rechnungen des Stromversorgers, Bankfinanzierungen, Ausschüttungen werden über die Gesellschafterversammlung gemacht.
Je mehr Leute, desto schneller habt Ihr Spezialisten (Buchhalter...) dabei.
An Eurer Stelle würde ich mindestens 30% Eigenkapital planen, dann klappt auch eine Finanzierung, hab schon mal "rumgefragt"
Eine 100% eigenkapitalfinanzierung ist steuerlich nicht so günstig, schmälert den Ertrag auf ca 7% der dann zu versteuern ist, also bleiben 5%
Bei 70% fremd schreibt Ihr die Anlage und die Zinsen ab, und schon bleibt kaum "Gewinn" die 10...14% bezogen aufs Eigenkapital stehen euch fast ungeschmälert zur Verfügung. Also besser weniger Einlage und bessere Erträge, als viel eigenes Kapital gebunden und auch noch wenig Gewinn.
Tip: zur Technik: Schafft euch einen Datenlogger an,
Wo seid ihr ansässig? Mehr per P.N.
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Re: Gemeinschaftsanlage Finanzierungsform

Beitragvon Sonnenstevie » 07.07.2010, 17:49

Da schmeißt Du einiges durcheinander. Denn eine Limited oder auch eine UG ist körperschaftsteuerpflichtig. Wenn also so eine Gesellschaft eine Anlage betreibt, ist die Abschreibung in ihrer Gewinnermittlung zu berücksichtigen und die Verluste können nicht mit dem Einkommen der Gesellschafter verrechnet werden.

Zum Thema Grundbuch: Hast Du schonmal versucht, eine im Ausland eingetragene Limited in ein deutsches Grundbuch zu bekommen?

Viele Grüße


Stevie
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