Gemeinschaftsanlage auf Doppelhaus: GBR ja oder nein ?

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Gemeinschaftsanlage auf Doppelhaus: GBR ja oder nein ?

Beitragvon ewsolar » 01.09.2009, 09:42

Hallo,

trotz stundenlanger Suche und lesen vieler Beiträge konnte ich keine vollständige Antwort auf meine Frage finden.
Dennoch habe ich schon viel interessantes gelesen hier - ein super Forum !

Nun zu meinem Problem :

Ich möchte mit meinem Nachbarn auf unserem Doppelhaus eine Anlage errichten (etwa 6-7 kWp) - mein Solateur hat mir von einer Anlage nur auf meinem Dach abgeraten, da zu klein.

Um die ganze Geschichte mit der GBR / FA zu vermeiden, hatte ich mir vorgstellt, dass im Rahmen eines Mietvertrages zu machen, wobei wir die Kosten und die Erträge 50/50 teilen wollen, also im Prinzip im Innenverhältnis wie eine GBR aber im Aussenverhältnis soll die Anlage komplett über mich laufen.

Auch der angepeilte KfW Kredit würde so komplett über mich laufen, das Risiko will ich eingehen , wir wollen das aber natürlich im Mietvertrag unter uns regeln. Was sollte denn in so einem Vertrag alles geregelt sein ?

So wie ich gelesen habe, brauche ich auf jeden Fall noch eine Dienstbarkeit in seinem Grundbucheintrag . Auch umgekehrt ?

Wie ist Eure Meinung zu diesem Konstrukt ?
Oder sollte man doch lieber eine 'richtige' GbR 'gründen ' ?

Die entsprechenden Angebote werden ich demnächst auch noch mal posten zur Qualitätsssicherung.

p.s. Unser Doppelhaus steht auf einem Grundstück ist aber mit Teilungsvertrag geteilt (2 Grundbücher) - das Dach ist kein Gemeinschaftseigentum, sondern gehört zu jedem Haus separat


Danke für Eure Kommentare und Hinweise
ewsolar
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Beitragvon Sonnenfinsternis » 02.09.2009, 09:12

hi ewsolar,

willkommen im Forum. Also so schlimm/umfangreich ist die Geschichte mit der GbR nun auch wieder nicht - auf keinem Fall rechtfertigt dies das von dir angedachte Konstrukt. Besonders gravierend empfinde ich die Folgen eines (hoffentlich nicht eintretenden) Zerwürfnisses mit dem Nachbarn, denn sollte sowas vor Gericht kommen weckst du eine ganze Reihe schlafender Hunde. Aber es muss ja nicht mal ein Zerwürfnis sein - was passiert, wenn einer verkauft? Ein weiteres Problem (wenn auch nur finanziell) stellt die Steuerseite dar; da ja alles nur über eine Person/Familie läuft habt ihr steuerliche Nachteile.

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Re: Gemeinschaftsanlage auf Doppelhaus: GBR ja oder nein ?

Beitragvon DavidMono » 31.12.2010, 18:24

Ich hatte auch ganz lange keine Lösung dafür..
Haben uns aber jetzt ein Landhaus gekauft und sind happy.
Solltest du auch mal drüber nachdenken :lol:
Nein, hoffe dass alles gut geklappt hat für dich!
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Re: Gemeinschaftsanlage auf Doppelhaus: GBR ja oder nein ?

Beitragvon kpr » 01.01.2011, 19:21

Ich bin auch kein Freund von der "Flucht in die GbR". Oftmals ist eine Anlagentrennung die langfristig bessere Lösung.
Hier scheint es nicht so zu sein - und dann ist die GbR wieder der Favorit.
Bei Deiner Konstruktion schüttest Du das Kind mit dem Bade aus.
Die GbR hat sicherlich ein paar Problemchen - aber die sind ganz gut zu beherrschen. Bei dem was Du da vorhast, holst Du Dir einen ganzen Sack voller neuer Probleme ins Haus.

GbR ist schon in Ordnung. Zumindest gibst nichts Besseres.
Die gesetzlichen Regelungen können einen Gesellschaftsvertrag ersetzen - tun dies jedoch an vielen Stellen wenig befriedigend.
Aufgrund der sehr langfristigen Ausrichtung einer PV sind die Thema "Veräußerung von Gesellschaftsanteilen", "Tod eines Gesellschafters", "Kündigung eines Gesellschafters" von besonderem Interesse.
Die Ausgestaltung gibts nicht "von der Stange" - sondern ist Sache eines im Bereich der Personengesellschaften erfahrenen Juristen.
Wer hier spart - spart am falschen Ende (und gibt damit den vielen Kritikern der Rechtsform Wasser auf die Mühle).

Wichtig ist auch, daß die Gesellschaft keine Verbindlichkeiten eingeht (sondern die Gesellschafter - jeder für sich.) Hierfür würde sonst stets eine gesamtschuldnerische Haftung bestehen. Oftmals der Anfang vom Ende einer GbR....
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Re: Gemeinschaftsanlage auf Doppelhaus: GBR ja oder nein ?

Beitragvon okomhard » 03.01.2011, 21:38

Als Ergänzung für dieses Problem möchte ich noch auf die Möglichkeit einer stillen Beteiligung hinweisen: Einer (A) gibt einen Teil vom Geld bzw. Dach und der andere (B) "macht" es. B ist nach außen der Unternehmer, leitet das Geschäft, erklärt die Steuer und A bekommt einen Gewinnanteil. A hat zwar keine Verlustabschreibung, dafür wird der Gewinn auch nur pauschal mit 25%+ Soli besteuert...

Gruß
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