GbR-Gründung - Verkauf von Komponenten von Gesellschafter?

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GbR-Gründung - Verkauf von Komponenten von Gesellschafter?

Beitragvon HansSc » 21.12.2008, 19:55

Hallo Forenmitglieder,

ich habe günstig ein 10 kWp-Kontingent Module erworben, und möchte die natürlich auf einem Dach installieren. 8)

Ein geeignetes habe ich gefunden, ich verstehe mich auch blendend mit dem Eigentümer, der auch ein grosses Interesse an der Errichtung hat. Wir wollen das 50 : 50 realisieren.

Es bestünde ja die Möglichkeit, dass ich das Dach pachte und ihm die Nutzung vergüte. Das hat den Nachteil, dass er nur Einnahmen hätte und das Risiko ausschliesslich bei mir liegt. Von irgendwelchen Formalitäten bei Kreditantrag mit Grundbucheinträgen etc. ganz zu schweigen.

Unsere Idee ist nun, dass wir eine GbR gründen und die Anlage gemeinschaftlich betreiben.

Folgende Fragen ergeben sich nun:
Ich selbst bin Vorsteuer-Abzugsberechtigt und habe die Module schon gekauft (Rechnungsempänger und Bezahler ich). Wir wollen uns aber die Investition teilen und gemeinsam abschreiben. Wie kann man das machen?

Muss:
1. Die GbR gegründet werden und eine Umsatzsteuernummer beim FA angefragt werden?
2. Konto eröffnet werden?
3. Muss ich die Module an die GbR verkaufen? Ich selbst Mehrwertsteuer ausweisen und abführen?
4. Muss das Geld für diese Rechnung vom GbR-Konto auf meins fliessen?
5. Muss dann die GbR die Mehrwertsteuer wiederum beim FA wiederholen?
6. Müssen weitere Investitionen (Wechselrichter etc.) von der GbR bestellt und bezahlt werden?

??

Oder gibt es durch bei der Rechtsform GbR auch andere Möglichkeiten, die vorhandenen und von mir schon bezahlten Module an die GbR zu übertragen und dort gemeinsam abzuschreiben?

Danke schonmal im Voraus,

Hans
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Beitragvon eggis » 25.12.2008, 17:07

Moin Hans und Willkommen!

ich hole deinen Beitrag mal aus den Tiefen des Forumsarchivs hervor.
Wenn nach einem Tag oder so noch keiner geantwortet hat, kannst du ruhig in deinem Beitrag noch mal nachfragen. So landest du wieder ganz oben im Forumbereich.

Zu deinen Fragen kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen, ob meine Antworten so richtig sind. Ich versuchs trotzdem mal. Falls es falsch ist und ich korriegiert werden haben wir beide was davon. :wink:

Hans hat geschrieben:1. Die GbR gegründet werden und eine Umsatzsteuernummer beim FA angefragt werden?

Da eine GbR auch formlos (mündlich) gegründet werden kann und jede GbR nur der Verfolgung eines gemeinsamen Ziels dient, ist die GbR schon gründet, wenn du mit dem Dachbesitzer Übereinstimmung erreicht worden ist. Der rechtlichen Sicherheit halber solltet ihr aber einen schriftlichen GbR-Vertrag abschließen.

Die GbR beantragt, dann eine Steuernummer beim FA. Gibt da glaub´ ich ein spezielles Formular für Gesellschaften.

Hans hat geschrieben:2. Konto eröffnet werden?

Zur Trennung von privatem und Geschäftlichen Geldverkehr ist das durchaus zu empfehlen.

Hans hat geschrieben:3. Muss ich die Module an die GbR verkaufen? Ich selbst Mehrwertsteuer ausweisen und abführen?
4. Muss das Geld für diese Rechnung vom GbR-Konto auf meins fliessen?
5. Muss dann die GbR die Mehrwertsteuer wiederum beim FA wiederholen?

Da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. ...bin aber der Meinung, dass die Module schon in das Gesellschaftsvermögen übergehen müssen. Vielleicht kann ja auch nachträglich nur der Rechnungsempfänger auf der Rechnung geändert werden.

Hans hat geschrieben:6. Müssen weitere Investitionen (Wechselrichter etc.) von der GbR bestellt und bezahlt werden?

Sollte so sein, damit die GbR Eigentümer wird.

Eine Andere Idee wäre die Gesellschaftsgründung aut ein Datum vor dem Kauf der Module zu verlegen. Ihr meldet euch dann beim FA an und macht dann eine nachträgliche Umsatzsteuererklärung für die Gesellschaft. Die 50% des Geldes holst du die dann von deinem GbR-Partner wieder.

Mal sehen, ob meine Ideen so von Forum akzeptiert werden.

Sonnige weihnachtliche Grüße
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Re: GbR-Gründung - Verkauf von Komponenten von Gesellschafte

Beitragvon Sonnenstevie » 27.12.2008, 17:56

HansSc hat geschrieben:Folgende Fragen ergeben sich nun:
Ich selbst bin Vorsteuer-Abzugsberechtigt und habe die Module schon gekauft (Rechnungsempänger und Bezahler ich). Wir wollen uns aber die Investition teilen und gemeinsam abschreiben. Wie kann man das machen?

Muss:
1. Die GbR gegründet werden und eine Umsatzsteuernummer beim FA angefragt werden?
2. Konto eröffnet werden?
3. Muss ich die Module an die GbR verkaufen? Ich selbst Mehrwertsteuer ausweisen und abführen?
4. Muss das Geld für diese Rechnung vom GbR-Konto auf meins fliessen?
5. Muss dann die GbR die Mehrwertsteuer wiederum beim FA wiederholen?
6. Müssen weitere Investitionen (Wechselrichter etc.) von der GbR bestellt und bezahlt werden?


Hallo Hans,

auch von meiner Seite: Willkommen im Forum.

Zu Deinen Fragen: Du gehörst anscheinend zu den Menschen, die Fragen stellen und die Antworten gleich mitliefern. Meine Antwort lautet ganz einfach sechs Mal "Ja".

Das ist natürlich alles aufwendig. Aber Du solltest es so machen, wenn Du auf der sicheren Seite sein willst.

Bei der Einkommensteuer musst Du wegen der GbR eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abgeben; ein sehr kompliziertes Formular.

Viele Grüße


Stevie
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Re: GbR-Gründung - Verkauf von Komponenten von Gesellschafte

Beitragvon HansSc » 01.01.2009, 20:12

Hallo eggis und Sonnenstevie,

danke für Eure Antworten, die mir sehr weiterhelfen.

Alles Gute fürs neue Jahr,

Hans
Mfg, Hans
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Beitragvon allgäulicht » 01.01.2009, 22:28

Servus Hans,

vorweg ein gutes neues Jahr!

Nun zu Deinen Fragen. Ich mach's wie Sonnenstevie und beantworte die Fragen alle pauschal mit "ja".

Nehmt die etwas aufwendigere Prozedur der GbR-Gründung auf euch und bringt das Ding in trockene Tücher bevor Ihr das erste gemeinsame Geld in die Hand nehmt. Mit Anzeige eurer neuen Gesellschaft teilt Euch das FA automatisch eine Steuernummer mit.

Für ganz wichtig halte ich das Erstellen eines Gesellschaftsvertrags. Darin regelt Ihr das gemeinsame Ziel, die Vertretungsbefugnisse nach Innen und Aussen, die Vermögensteilung bei Auflösung und dgl. - Ein Vertrag ist dazu da, alles festzuschreiben, für den Fall, daß man sich nicht mehr verträgt. -

Das FA wollte unseren Gesellschaftsvertrag damals einsehen.

Die jährliche Gewinnermittlung erfolgt bei Eurer Größenordnung im Rahmen einer EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) ohne Bilanz. Der daraus resultierende Betriebsertrag (Gewinn bzw. Verlust) wird mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen dem FA mitgeteilt. Mit der beiliegenden Anlage FE 1 wird schließlich der Betriebsertrag auf die Gesellschafter (evtl. wie im Gesellschaftsvertrag vereinbart) aufgeteilt. Hört sich vielleicht kompliziert an, ist jedoch kein Hexenwerk und auch ohne Steuerberater machbar.

Wenn Du Deine bereits erworbene Anlage an die GbR weiterverkaufst, solltet Ihr im Gesellschaftsvertrag sog. Insichgeschäfte (§ 181 BGB) zulassen.

Ich hänge im Folgenden noch ein paar Dinge zur GbR allgemein dran. Hoffentlich sprengt das mal nicht den Rahmen dieses Forums :-)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

1. Entstehung §§ 705 – 740 BGB
- durch Gesellschaftsvertrag zw. mind. 2 Parteien (Personen)
- Erreichen eines gemeinsamen beliebigen Zwecks
- wenn der gemeinsame Zweck eine Handelsgesellschaft ist, dann OHG
- bei Grundstücken bedarf der Gesellschaftsvertrag einer bestimmten Norm, er muss notariell beurkundet sein (Grundstücke gehören dann der Gesellschaft

§ Teilhaber können nur gemeinschaftlich über die Sache verfügen

§ Kostenteilung, jeder rechnet seinen Gewinn für sich ab.

§ Probleme: Mängel im Gesellschaftsvertrag
· Dissens
· Beteiligung Minderjähriger

§ Lösung: Grundsatz zur fehlerhaften Gesellschaft
· GbR gilt bis Erkennbarwerden der Mängel, Fehler
· Minderjährige können zu nichts verpflichtet werden

2. Außenverhältnis
- Vertretung:
Ø Verweis auf Geschäftsführungsbefugnis
Ø kann vertraglich vereinbart werden, fachlich aufgeteilt
Ø danach bestimmt sich auch die Vertretungsbefugnis nach außen
Ø BGH: GbR (als Außengesellschaft) ist (teil)rechtsfähig, d.h. die GbR kann auch verklagt werden

- Haftung:
Ø jeder Gesellschafter mit seinem Vermögen
Ø das Vermögen der Gesellschaft
Ø im Zusammenhang mit Vorstandstätigkeit

3. Innenverhältnis

a) Rechte und Pflichten
Verhältnis der Gesellschafter zur GbR und Verhältnis der Gesellschafter untereinander.
- allgemeine Treuepflicht
- Beitrag für gemeinsamen Zweck
Ø Sachgegenstände
Ø Kapital
Ø Arbeitsleistung
- Pflicht zur Geschäftsführung
Ø Grundsatz zur Gesamt-, Gesellschafts-, Geschäftsführung
Ø abweichende Vereinbarungen sind im Innenverhältnis möglich
- Gewinnanspruch
Ø Vorraussetzung: Geschäftsführerbefugnis
- im Außenverhältnis: es werden Dritte geschützt
- im Innenverhältnis: Schadensersatz verpflichtet ggü. den anderen Gesellschaftern

b) Ansprüche im Innenverhältnis
- Sozialansprüche
Ø Beitragspflicht, Treuepflicht usw.
Ø Ansprüche der Gesellschaft gegen die Gesellschafter
- Sozialverpflichtungen
Ø Gewinn, Aufwandserstattung usw.
Ø Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft
- Drittbeziehungen
Ø Darlehen, Vermietung an Gesellschaft usw.
Ø Ansprüche zw. Gesellschaft und Gesellschaftern als Dritte, d.h. nicht in seiner Eigenschaft als Gesellschafter

4. Beendigung
- Auflösung
Ø Gründe: z.B. Tod eines Gesellschafters, Insolvenz
- Abwicklung durch Vermögensverteilung
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Re: GbR-Gründung - Verkauf von Komponenten von Gesellschafte

Beitragvon HansSc » 04.01.2009, 00:30

Hallo nochmal,

danke für die Hinweise, woir werden das wohl genau so machen.

Ich habe mir mal als Muster bei www.standardvertraege.de den "Gesellschaftervertrag einer BGB-Gesellschaft - GbR" runtergeladen, und unter:

§ 4 Einlagen der Gesellschafter

Herr Müller bringt in bar ......... EUR sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von ......... EUR ein. Herr Mayer bringt in bar ......... EUR sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von .......... EUR ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.



Könnte ich nicht auf diesem Weg die Module in die GbR einbringen zum Nettowert? Dann könnte ich mir den Verkauf, Abführung der Mwst. und Wiederholen der Mwst. durch die GbR sparen?

Danke, Hans
Mfg, Hans
HansSc
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Beitragvon allgäulicht » 04.01.2009, 11:18

Hallo Hans,

ich sehe kein Problem, Deine bereits getätigten Investitionen in Form einer Einlage in die Gesellschaft einzubringen. Vom Verfahrensablauf sicherlich der einfachste Weg. Bedenke aber folgendes:
Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.
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Beitragvon Sonnenstevie » 04.01.2009, 11:33

Hallo Hans,

ich denke, dass das so gehen müsste. Voraussetzung ist allerdings, dass Du ansonsten keine Umsätze tätigst und damit eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt. Wenn es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt, ist die Sacheinlage nicht steuerbar (Abschnitt 6 Abs. 2 S. 1 UStR).

Weiter brauchst Du Deine Umsatzsteuervoranmeldung nicht zu berichtigen, da die GbR an Deine Stelle tritt (§ 15 a Abs. 10 UStG).

Viele Grüße


Stevie
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