GbR / Gewerbeanmeldung?

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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GbR / Gewerbeanmeldung?

Beitragvon mollipv1 » 13.01.2010, 21:02

Hallo zusammen,

Ich habe Fragen die bestimmt schon gestellt worden sind, aber ich finde leider die Antworten nicht. :?

Ich, männlich, verheiratet, im Arbeitsverhältnis angestellt und
Frau = Hausfrau und Mutter meiner 2 Kinder, ohne eigenes Einkommen, bei mir mit Familienpflichtversichert.

Ich würde gerne eine PV-Anlage 11,5 Kwp auf unser Eigenheim installieren und weiß nicht so recht wie ich die
Steuerlichen bzw. Gewerbe / GbR anmeldung am besten mache

Ob Gewerbe
ob GbR
oder was auch immer.

vielen Dank im Voraus für Eure Mühe
mollipv1
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GbR / Gewerbeanmeldung?

Beitragvon mollipv1 » 13.01.2010, 21:10

Hallo zusammen,

Ich habe Fragen die bestimmt schon gestellt worden sind, aber ich finde leider die Antworten nicht. :?

Ich, männlich, verheiratet, im Arbeitsverhältnis angestellt und
Frau = Hausfrau und Mutter meiner 2 Kinder, ohne eigenes Einkommen, bei mir mit Familienpflichtversichert.

Ich würde gerne eine PV-Anlage 11,5 Kwp auf unser Eigenheim installieren und weiß nicht so recht wie ich die
Steuerlichen bzw. Gewerbe / GbR anmeldung am besten mache

Ob Gewerbe
ob GbR
oder was auch immer.

vielen Dank im Voraus für Eure Mühe
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Re: GbR / Gewerbeanmeldung?

Beitragvon Harvester66 » 13.01.2010, 21:16

Ein Thread hätte gereicht :!:

Wie lange hast du denn erfolglos versucht eine Antwort zu finden?

Aber die Suche haste schonmal versucht, oder?

Sonnige Grüße und viel Erfolg bei einer Lösungssuche
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Re: GbR / Gewerbeanmeldung?

Beitragvon za-ass » 13.01.2010, 21:26

Ob eine Gewerbeanmeldung für die geplanten 11,5 kW erforderlich sind erfährst du auf dem für dich zuständigen Ordnungsamt.
Falls es sich irgendwie umgehen lässt, ein Gewerbe anzumelden, würde ich das so empfehlen.
Musst du ein Gewerbe anmelden ist das allerdings auch kein Beinbruch; Eintragung kostet so zwischen 10 und 30 EUR je nach Gemeinde. IHK-Beiträge werden dabei nie fällig, die sind erst ab 5200 EUR Gewinn/a abzuleisten; bist dann halt beitragsfrei gestelltes IHK-(Zwangs-)Mitglied.
Die Sache mit dem Müllggebühren für PV-Anlagen ist mittlerweile auch vomTisch; für die 10-30 EUR kommst du in den 'Genuss', im Großhandel einkaufen zu können.

Steuerlich betrachtet betreibst du - ob beim Ordnungsamt nun ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht ist unerheblich - in jedem Fall ein Gewerbe und bei der steuerlichen Erfassung deines Gewerbes musst du dir/ihr euch schon Klaren sein, wie dieses aufgestellt sein soll.
Ich würde euch empfehlen, das mit der GbR zu lassen und die Anlage steuerlich so anzulegen, dass diese auf dich, den Hauptverdiener läuft: also dann alle Rechnungen, etc. nur auf deinen Namen ausstellen lassen.
Ohne GbR ist das dann später auch beim steuerlichen Handling etwas einfacher.
Daneben hat das den Vorteil, dass die später mal anfallenden Einkünfte aus der PV nicht mit zu einer Krankenkassenbeitragspflicht bei deiner Frau beitragen können; die hälftigen Erträge reichen dazu alleine sicher nicht aus, um damit eine Krankenkassenbeitragspflicht zu begründen, aber wer weiss schon, was in 8-10 Jahren noch sein wird.
Würde diesen Aspekt auf jeden Fall in die Überlegungen mit einfließen lassen.
Mehr Infos zu diesem Aspekt findest du aber auch über die Forensuche.
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Re: GbR / Gewerbeanmeldung?

Beitragvon Lodda60 » 13.01.2010, 21:33

Hallo mollipv1,

ja, die ersten Fragen sind immer die schwersten.

Ob du bei der Anlagengröße ein Gewerbe anmelden musst kann dir nur deine Gemeindeverwaltung beantworten. Einfach mal nachfragen.

Du solltest dem Fianzamt aber rechtzeitig die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigen (Fragebogen ausfüllen), denn dann bekommst du die Umsatzsteuer für die Anlage zurück, bist aber gleichzeitig auch verpflichtet für die Einspeiseeinnahmen Umsatzsteuer zu verlangen und anschließend an das Finazamt abzuführen.

Ob du mit deiner Frau eine GbR gründen sollst kann niemand beantworten. Für euren Fall ist es wahrscheinlich unerheblich, da nur ein Einkommen vorhanden ist und ihr wahrscheinlich zusammen zur Einkommensteuer veranschlagt werdet. Manchmal ist es gegenüber der Bank sinnvoll eine GbR zu gründen. Dann kommt es aber auch auf die Aufteilung des Kapitals der GbR an. Der GbR Vertrag muss dann auch dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden (musste ich zumindest machen). Wenn ihr euch für das Modell GbR entscheidet kannst du einen GbR Vertrag z. B. bei den IHK ergooglen und runterladen. Bei einer Ehegatten GbR sind die Vorgaben vom Finanzamt auch nicht so streng. Bei einer Nicht-Ehegatten GbR müssen z. B. alle Rechnungen immer auf den Namen der GbR lauten, bei einer Ehegatten GbR reicht es wenn die Rechnung auf einen der beiden Namen ausgestellt ist (Auskunft meines Finanzamtes).

Viel Erfolg
Gruß
Lothar
http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda60/darmstadt/4560/4780.html
http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda64/muenster-b-dieburg/4565/4785.html#
http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda63/pfungstadt/4564/4784.html
http://www.youtube.com/watch?v=Ed1hQbXLK3o
Lodda60
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Re: GbR / Gewerbeanmeldung?

Beitragvon za-ass » 13.01.2010, 22:24

Hallo Mods,

Thread bitte mit dem hier zusammenführen.
Doppel-Posting ist ja an sich schon so ein Ding :roll: , da sollte man nach Möglichkeit Doppel-Antworten vermeiden helfen.

@Lodda60:
Auch bei Ehegatten-GbR muss/sollte die Rechnung immer auf die GbR lauten oder halt auf die Namen der beiden Ehegatten.
Dass ein FA das etwas lockerer handhabt ist kein durchgängiges Phänomen und kann von daher nicht verallgemeinert werden.
za-ass
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