GbR: Aufnahme eines weiteren Gesellschafters

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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GbR: Aufnahme eines weiteren Gesellschafters

Beitragvon midi5 » 28.03.2009, 16:54

Hallo, kann mir jemand sagen was ich bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters in die GbR beachten muß?

Hat jemand von Euch eine Art Mustervertrag für die Aufnahme?

Dank und Gruß

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Beitragvon MBIKER_SURFER » 28.03.2009, 17:28

Hallo midi5,

das Wichtigste: Bei der einheitlich gesonderten Feststellung dem FA mitteilen, wer Wieviel Anteile an der GbR hält. Ansonstenhängt es davon ab, ob die GbR schon länger besteht - also scon vor dem Jahr des Beitritts des neuen Gesellschafters. Aber das ist alles im privatrechtlichen Bereich. Das kannst Du schlussendlich handhaben wie Du willst.
Aufnahmeantrag habe ich leider keinen - aber hast Du keinen GbR Vertrag? Dann diesen einfach unterzeichen lassen mit Datum - fertig.

Gruß
Martin
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Beitragvon allgäulicht » 28.03.2009, 17:57

Hallo,

schicke dir als PN die Beitrittserklärung unserer Gesellschaft.

Das wesentliche ist, dass der neue Gesellschafter in den Gesellschaftsvertrag mit allen Rechten und Pflichten einsteigt.
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Beitragvon Sonnenstevie » 28.03.2009, 19:49

Geregelt sein sollte auch, welche Rechte und Pflichten der neue Gesellschafter hat.

In welcher Höhe wird er an der Gesellschaft beteiligt?
Wie hoch ist sein Gesellschafterbeitrag?
Muss er ggfs. ein Aufgeld leisten?

In steuerlicher Hinsicht kann es noch kompliziert werden (Ergänzungsbilanz für den neuen Gesellschafter).

Viele Grüße


Stevie
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