Fragen zum Asfüllen des GbR Vertrages

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Fragen zum Asfüllen des GbR Vertrages

Beitragvon Modulknecht » 20.05.2009, 08:54

Hallo !

nachdem mein letzter GbR Thread wegen uhrheberrechtsverletzungen auf eigenen Wunsch gelöscht wurde, probier ichs nochmals.


ich habe mit hier den Kostenlosen GbR Muster-Vertrag geladen (in ein Word-Dokument kopiert, das ich jetzt entsprechend bearbeiten werde)

http://www.web-jur.de/erste_hilfe/vertrag_gbr.htm

Meine offenen Fragen sind:

Muss ich alle diese Punkte Vertraglich regeln (ich mache die GbR mit meinem Vater, jeder zalhlt die hälter der Anlage)

Oder kann ich nur das erwähnen was mit wichtig ist ?

Den Vertrag will das FA haben, damit die wissen, wer alles mitmacht.

Weglassen würde ich gerne:

Einlagen

Entnamen

Beschlüsse

Urlaub/Krankheit

ich würde also am liebsten nur reinschreiben, wer mitmacht und wie der Zweck der GbR ist.


Ist das möglich ?

Gruß und Danke !
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Beitragvon eggis » 20.05.2009, 09:21

Moin Ralfiii,

ich finde den Thread so besser. Ich will ja nicht, dass du Ärger bekommst.

Zu deinem GbR-Vertrag kann ich dir eigentlich nicht viel sagen. Grundsätzlich bedarf es bei der Gründung der GbR keines Vertrages. Allein der "Entschluss" einen gemeinsamen Weg zu gehen eine Ziel anzustreben von dir und deinem Vater reicht aus, um eine GbR zu günden. Nun ist es immer besser, einige Sachen nieder zuschreiben, um spätere Missverständnisse auszuräumen. Hier seid ihr in der Gestaltung des Vertrages vollkommen frei.

Warum will dass FA einen Vertrag sehen?
Es müsste doch ausreichen, wenn ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Gesellschaften ausfüllt?

Sonnige Grüße
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Mit sonnigen Grüßen
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Beitragvon Modulknecht » 20.05.2009, 10:31

Sie wollen auch die Steuerliche erfassung und den Gesselschaftsvertrag zusammen mit der ersten Rechnung.

So stand es im Anschrieben des FA Heidenheim.

Ich denke wenn nix dagegen spricht, dann werde ich im Vertrag nur Personen nennen und den Zweck der GbR

Da ich auch mit meinem Vater nter einem haus lebe, denke ich das wir uns auf jedenfall einigen werden, wenn eine Endscheidung ansteht.
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Beitragvon willauchpv » 20.05.2009, 12:09

Hallo

Ich habe mit nahen Verwandten eine GbR gegründet. Im Vertrag steht drin, welchen Anteil jeder Gesellschafter hat, was jeder tun muss (z.B. Duldung der Anlage, Einbringen von EK, ...) und ab wann und zu welchen Konditionen man aussteigen kann (z.B. was wird ausgezahlt, bzw. welche Dachmiete wird danach bezahlt, da die Duldung der Anlage lange Zeit auch durch Ausscheiden des Gesellschafters nicht beendet werden kann).
Dann ist noch geregelt, dass beim Todesfall eines Gesellschafters die Erben entweder anstelle des Erblassers einsteigen oder wie beim vorzeitigen Ausscheiden eines Gesellschafters ausbezahlt werden.

Ist vielleicht etwas viel geregelt, aber wenn es schwarz auf weiß geschrieben steht, sind Familienstreitigkeiten durch "Ich mag nicht mehr" ausgeschlossen.

Es ist wie bei einem Ehevertrag: wenn man in guten Zeiten faire Bedingungen für alle festlegt, ist bei einem Ende der Beziehung das Auseinandergehen leichter. Es geht um eine Menge Geld, wenn man sich der Mitgesellschafter nicht sicher ist, würde man gar nicht beginnen, aber 20 oder 25 Jahre sind eine lange Zeit, man wird nicht jünger und vergisst dann Absprachen.

Viele Grüße

willauchpv
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Beitragvon Sonnenstevie » 20.05.2009, 18:20

Entschuldigt, wenn ich mich wiederhole, aber ich kann nur davon abraten, eine GbR mit einem Vertrag zu gründen, der irgendwo aus dem Internet heruntergeladen wurde.

Um es mal überdeutlich zu machen: Die Anlage kostet sicher 80.000 - 100.000 €. Dann sollte man sich die 200-300 € für einen gut durchdachten GbR-Vertrag mit Bestimmungen, die man auch selber versteht, nicht sparen.

Im Übrigen schließt man so einen GbR-Vertrag nicht deshalb, weil das FA einen sehen will, sondern weil man seine eigenen rechtlichen Verhältnisse regeln will.

Viele Grüße


Stevie
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