Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/Bruchteilgemeinschaft

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/Bruchteilgemeinschaft

Beitragvon Jochen1978 » 05.11.2009, 10:15

Hallo zusammen,

aus vorangehenden Threads und deren Tipps haben wir uns entscheiden, unsere PV-Analage gemäß Invest und Einspeisung in Form einer Bruchteilgemeinschaft zu organisieren. Ich trage 4/5 des Invests und speise 4/5 ein, meine Schwester trägt 1/5 des Invests. Gleiche Aufteilung auch bei den Erträgen - klar. Einspeisung allerdings über einen Zähler, d.h. EVU überweist einen Gesamtbetrag, der dann 4/5 zu 1/5 aufgeteilt wird.

Müssen wir nun, da wir Meldung ans FA machen in Form des "steuerlichen Erfasungsbogens" eine Personengesellschaft anmelden? Gilt die Bruchteilsgemeinschaft als Personengesellschaft, gleich einer GBR? Muss also bei der Erfassung ein Gesellschaftsvertrag beigelegt werden?

Ich danke euch vorab für eure Hilfe!

Gruß
Jochen
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 05.11.2009, 13:14

Einfach beim FA als GbR anmelden. Dann die EÜR machne und einheitlich gesondert feststellen in dem Verhältnis, das Ihr wollt - also 20 zu 80.

Vetrag will das FA in der Regel nicht sehen, ist aber auch egal. GbR Veträge sind in der Gestaltung total frei., Da reicht es im Prinzip, wenn Ihr das 20 zu 80 Verhältnis reinschreibt. Der Zahlungsfluss sollte aber nachzuvollziehen sein.

Gruß
Martin
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Beitragvon Jochen1978 » 05.11.2009, 13:27

MBIKER_SURFER hat geschrieben:Einfach beim FA als GbR anmelden. Dann die EÜR machne und einheitlich gesondert feststellen in dem Verhältnis, das Ihr wollt - also 20 zu 80.

Vetrag will das FA in der Regel nicht sehen, ist aber auch egal. GbR Veträge sind in der Gestaltung total frei., Da reicht es im Prinzip, wenn Ihr das 20 zu 80 Verhältnis reinschreibt. Der Zahlungsfluss sollte aber nachzuvollziehen sein.

Gruß
Martin


Hallo Martin,

vielen Dank für die Antwort. Aber genau das wollen wir ja nicht: wir wollen keine GBR, um nicht die gesonderte GBR-Buchführung machen zu müssen. Jeder von uns beiden ist sein eigener Herr, lediglich die vom EVU übermittelten Beträge sollen im Verhältnis gesplittet werden. Alles Weitere haben wir ja schon kmplett separat.

Nach RS mit einem bekannten Steuerberater, muss für eine Bruchteilgemeinschaft kein Vertrag beigelegt werden ...

Gruß
Jochen
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 05.11.2009, 13:30

Jochen1978 hat geschrieben:Hallo Martin,

vielen Dank für die Antwort. Aber genau das wollen wir ja nicht: wir wollen keine GBR, um nicht die gesonderte GBR-Buchführung machen zu müssen. Jeder von uns beiden ist sein eigener Herr, lediglich die vom EVU übermittelten Beträge sollen im Verhältnis gesplittet werden. Alles Weitere haben wir ja schon kmplett separat.

Nach RS mit einem bekannten Steuerberater, muss für eine Bruchteilgemeinschaft kein Vertrag beigelegt werden ...

Gruß
Jochen


Hallo Jochen,

Hm - wie willst Du dann - wenn nicht durch EÜR - Deine Kosten/Afa etc beim FA geltend machen?
Ein 3 Zeiler für die GbR reicht. Den kannst Du noch schreiben, falls das FA diesen sehen will!

Ich versteh da anscheinend einiges nicht...

Gruß
Martin
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Beitragvon Jochen1978 » 05.11.2009, 14:04

MBIKER_SURFER hat geschrieben:Hallo Jochen,

Hm - wie willst Du dann - wenn nicht durch EÜR - Deine Kosten/Afa etc beim FA geltend machen?
Ein 3 Zeiler für die GbR reicht. Den kannst Du noch schreiben, falls das FA diesen sehen will!

Ich versteh da anscheinend einiges nicht...

Gruß
Martin


Hallo Martin,

wahrscheinlich verstehe ehr ich da was nicht ;-) Ich bin ja der Fragende :-)

Ich habe gerade den Erfassungsbogen vor mir liegen und fülle ihn aus. Unter Punkt "4. Angaben zur Gewinnermittlung" wähle ich aus, dass ich diese über die EÜR machen möchte. Das hängt aber, nach meinem Verständnis, nicht zwingend mit der GBR zusammen, oder? Das kann ich doch auch, wenn ich das Gewerbe alleine Aufnehme für meine 4/5 von der Anlage ... Vielleicht sollte ich das doch nochmal mit meinem SB besprechen!?

Hintergrund ist, der, dass der Erfasungsbogen nur in an einem Punkt fragt bzgl. Personengesellschaft ja oder nein. Und zwar ganz am Anfang. Hier kann ich wählen, ob ich
A) eine gewerbliche [...] Tätigkeit aufnehmen möchte
B) eine Beteilungung an einer Personengesellschaft aufnehmen möchte
Wenn ich B) wähle, so soll ich nur die Angaben zu meiner Person angeben, Gewinnermittlung etc. sollen dann frei bleiben ... Ich bin verwirrt. :-(

Der Dreizeiler ist nicht das Problem, es geht mir dann ehr darum, ob ich korrekt anmelde ...

VG
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 05.11.2009, 14:25

Hallo Jochen,

also DU kreuzt unter 1.4 einfach GbR an. Bei der Gewinnermitllung EÜR und Wirtschaftsjahr=Kalenderjahr. Fertig.

Du kannst meiner Ansicht nach keine EÜR mit 4/5 machen, da ja die Erträge wegen des 1 Zählers nur 1 Person zufliessen.
Außerdem, auf wen lautet die rechnung? Auch hier lauern Steine. Bei Rechnung auf GbR ist klar, die GbR optiert zur UmSt und hat die AFa draus.
In der 'GbR Satzung' steht - 80 % DU - 20 % X.

Mach einfach eine GbR - es ist wirklich so einfach. Du begibst Dich sonst auf Glatteis und hast am Ende die Anlage alleine!!

Gruß
Martin
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Beitragvon Jochen1978 » 05.11.2009, 14:41

MBIKER_SURFER hat geschrieben:Hallo Jochen,

also DU kreuzt unter 1.4 einfach GbR an. Bei der Gewinnermitllung EÜR und Wirtschaftsjahr=Kalenderjahr. Fertig.


Hallo Martin,

leider kann ich das nirgends ankreuzen in meinem Erfasungsbogen. Oder ist es die "Beteiligung an einer Personengesellschaft/ - gemeinschaft", die ich in der Kopfzeile des Antragsbogens habe? Aber dann sind alle weiteren Infos für die Katz, denn dann soll ich nur wenige Angaben machen. Am Ende (Abschnitt 8) soll ich dann angeben, WELCHER PG ich beitrete. Das wäre also der Beitritt zu einer bestehenden PG.

Was muss in einem ganz einfachen Gesellschaftsvertag stehen? Gesellschafter, Objekt, Aufteilung. Das wars?

VG
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 05.11.2009, 15:22

Hallo Jochen,

im Prinzip reicht das. Alles andere ist ja durch das BGB geregelt.
Name der GbR.

Gruß
Martin
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Beitragvon Jochen1978 » 05.11.2009, 15:43

MBIKER_SURFER hat geschrieben:Hallo Jochen,

im Prinzip reicht das. Alles andere ist ja durch das BGB geregelt.
Name der GbR.

Gruß
Martin


Hallo Martin,

jetzt die Aufklärung für alle: Wir werden nun einen Erfassungsbogen auf die GbR ausfüllen und diesen beim FA einreichen. Beim Gewerbeamt müssen wir noch unsere Einzelgewerbe abmelden und ein gemeinsames Gewerbe gründen, das war dann auch schon die Hexerei. Wenn ich das mal vorher gewusst hätte ... Sind eben ein paar Eure Lehrgeld fürs Gewerbeamt.

VIELEN Dank für deine Hilfe uns fürs "Augen öffnen"

VG
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 05.11.2009, 17:13

Hallo Jochen,

Hm - warum Einzelgewerbe?
Für die PV braucht Ihr das nicht! - es sei denn, dies wäre eine Spezialität Eurer Gemeinde. Die GbR erhält eine Steuernummer. Für die GbR wird der Gewinn einheitlich gesondert festgestellt und entsprechend Eurer Wahl (80 % zu 20 %) verteilt. Anlage G für die einzelnen Gesellschafter.

Gruß
Martin
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