Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von Jochen1978 » 06.11.2009, 09:37
Nun, wir hatten in unserem Übereifer gleich mal jeder ein Gewerbe auf sich angemeldet.
Was meinst du: Wir melden die beiden Gewerbe ab, geben die steuerliche Erfassung beim FA ab, OHNE eine GBR beim Gewerbeamt zu melden und warten erstmal ab. Wenn dann für die MwSt.-Erstattung ein Gewerbe nötig ist, dann können wir das ja noch immer anmelden!?
Weiß vielleicht jemand, ob das FA Stuttgart ein Gewerbe fordert bei PV?
Gruß
Jochen
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von MBIKER_SURFER » 06.11.2009, 20:27
Hallo Jochen,
ja, das kannste machen. Wenn das FA eine Gewerbeanmeldung will, wird es das FA Dir schon mitteilen. In Starzch - Lamndkreis Tübingen - wurde die Gewerbeanmeldung abgelehnt, wegen dem Passus im Gesetzestext des Landes BW  . Hatte aber zuvor ein Gewerbe von Schorndorf - Rems-Murr-Kreis - für PV angemeldet!?
Gruß
Martin
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von Dr Kies und Partner » 03.01.2010, 13:23
Dr. Jörg Kies & Partner Ingenieurbüro für technisch-wirtschaftliche Beratung Inh. Dipl.-Ing. B. Tiedtke Beyrodtstraße 47, 12277 Berlin Tel.: 030 7201 9392
Verehrte Forumsteilnehmer, hallo 80%Jochen+20%Schwester!
alles ganz einfach:
Wenn wir zusammen ein Bier (mit 2 Strohhalmen) trinken gehen, dann haben wir formlos eine GbR gegründet und diese betrieben. Gleiches gilt bei allen anderen Geschäften. Einen schriftlichen Vertrag bedarf es nicht; man sollte ihn aber tippen, nur für den Fall das es später Streit gibt und die Bedingungen bewiesen werden müssen. Als PVA-Betreiber ist man UNTERNEHMER ohne Gewerbetreibender zu sein. Ein Gewerbetreibender wendet sich mit seinem Unternehmen an eine Vielzahl von Abnehmer am freien Markt. Als PVA-Betreiber kannst Du Deinen Strom nur an den gesetzlich zuständigen Versorgungsnetzbetreiber, nicht aber frei am Markt handeln. Du willst Einspeisevergütung+ges. MwSt vom EVU kassieren. Dafür musst Du Steuern zahlen. Du hast auch steuermindernde Verluste als Unternehmer, Du willst die Vorsteuer erstattet haben u.s.w. Von allem steht der Schwester ein Teil zu. Deswegen die steuerlichen Erklärungen.
Es bedarf also nur die Meldungen an den Versorgungsnetzbetreiber, dem Finanzamt und an die Bundesnetzagentur.
Mit freundlichen Grüßen B. Tiedtke
Dr. Jörg Kies & Partner Ingenieurbüro für technisch-wirtschaftliche Beratung Inh. Dipl.-Ing. Inf. B. Tiedtke - Wirtschaftsberater Beyrodtstraße 47, 12277 Berlin USt.Id.Nr.: DE 241 834 951 - Tel.: 030 7201 9392
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von sunbousching » 03.01.2010, 17:11
Hallo Dr. Kies, wissen sie mit wieviel eine GmbH haften muß?
MFG Sunbousching
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von Dr Kies und Partner » 10.01.2010, 15:04
Ich bin Dipl.-Ing. Inf. B Tiedtke. Dr. rer. nat. Kies ist als Physiker und EU-Patentanwalt der Seniorpartner in unserer PartG.
Sorry, ich habe Ihre Frage in den letzten Tage glatt übersehen.
Die Mini-GmbH können Sie mit 1 € Stammkapital gründen. Die alt-ehrwürdige GmbH kostet gem. § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 EUR; Davon sind mindestens 50% einzuzahlen.
Wegen dem Betrieb einer PVA ist die Rechtsform der GmbH i.d.R. nicht zu empfehlen. Was wollen Sie mit der GmbH machen?
mfg B. Tiedtke
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von sunbousching » 12.03.2010, 20:19
Hallo Dr. Kies, Entschuldigung, dachte damals ich erhalte keine Antwort mehr. Hat mir ein Freund geraten, um das Risiko der PV Investition zu vermeiden. Habs jetzt nicht gemacht. Danke für die Antwort.
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von MBIKER_SURFER » 13.03.2010, 11:30
sunbousching hat geschrieben:Hat mir ein Freund geraten, um das Risiko der PV Investition zu vermeiden.
Das sind so Freunde - keine Ahnung, aber Ratschläge erteilen. Welches Risiko der Investition hat Dein Freund denn gemeint. Wenn er das Riskio bzgl Kredit meinte, so glaub mir, das minderst Du nicht, indem Du eine GmbH gründest. Gruß Martin
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