Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon Wolfgang_54 » 20.01.2010, 17:36

Liebes Forum,
seit einiger Zeit besuche ich dieses Forum als Gast und es hat mir sehr viele nützliche Hinweise gegeben.
Herzlichen Dank für die Beiträge.

Folgende Vorraussetzungen :
Kredit als GbR (Ehefrau und ich ) bei der KfW beantragt.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft - ausgefüllt und zur Abgabe beim Finanzamt bereit.

Folgende Frage :
Unsere Gemeinde verlangt aber eine Gewerbeanmeldung ( 5,52 KWp Anlage ) und hat mir für die GbR eine Gewebeanmeldung + Beiblatt zur Gewerbeanmeldung übergeben.
Reicht bei der Gewerbeanmeldung als GbR eine Person oder müssen beide " Gesellschafter " ein Gewerbe anmelden.

Herzlichen Dank im vorraus für Eure Bemühungen
Wolfgang_54
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon Durran » 21.01.2010, 10:05

GbR müssen immer beide an und abmelden .

Sehe aber den Sinn einer GbR Gründung nicht. So müßt ihr im Fall des Falles nähmlich beide persönlich haften , nicht nur für den Kredit.

Finde ich immer schlecht.

Ein Ehepartner sollte immer sauber bleiben.
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon TAP » 21.01.2010, 10:12

Gewerbeanmeldung bei dieser Groesse fraglich und schlage einmal vor im Forum zu diesem Thema genauer zu recherchieren. Hierzu gibt es offenbar eine regional/lokal durchaus unterschiedliche Auffassung und Praxis der Aemter.
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon Wolfgang_54 » 21.01.2010, 10:39

Herzlichen Dank für die schnelle Antworten.
Ich habe nun verstanden das bei der Gewerbeanmeldung einer GbR alle Gesellschafter ein Gewerbe anmelden müssen.
Sollte dies nicht zutreffen bitte nochmal melden.


Nun zur Beantwortung der Fragen oder Hinweise :
Da meine Frau und ich keine Gütertrennung haben sind wir sowieso beide haftbar und die Summe einer 5,52 KWp Anlage ist überschaubar.
Eine GbR hat auch seine Vorteile, da man alle seine Vorstellungen ( z.B. bei Tod eines " Gesellschafters ", die Anteile der Gewinne und Verluste, u.s.w.)
schriftlich hinterlegen kann.


Die Info, das ich ein Gewerbe anmelden muss, habe ich von meinem Gemeindeamt.
Die sind wohl um jeden Euro verlegen und ein Recht auf Nichtanmeldung wird man wohl nicht haben.

Viele Grüsse
Wolfgang
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon Durran » 21.01.2010, 12:20

nochmal kurze antwort von mir als nicht solariker.

wenn möglich mache keine gewerbeanmeldung und auch keine gbr.
alles quatsch , 5,5 kwp sind lächerlich und noch nichteinmal gewerblich .
du lebst in deutschland mit all seiner bürokratie und ich fürchte für die zukunft schlimmeres .

im normalfall kommen erstmal die ganzen abzocker wenn du ein gewerbe anmeldest , d.h konkret ihk zwangsmitgliedschaft , berufsgenossenschaft , rentenversicherung , kranken , pflege ,soli , steuerberater usw. und sofort.

wenn die politik in 2 jahren merkt das da genügend gewerbetreibende zum abzocken sind - ihr seid ja größtenteils schön abhängig von der bank usw. dann schlagen sie zu.

plötzlich müßt ihr nähmlich auf eure erträge noch renten und krankenbeiträge zahlen , die berufsgenossenschaft schlägt rückwirkend auch noch zu , evtl mußt du noch umsatzsteuer und einkommenssteuer vorauszahlen ans finanzamt.
und nimmst du keinen steuerberater für deine jahresabschlüße schickt dir das finanzamt regelmäßig die betriebsprüfung auf den hals.

kleines beispiel noch : wer als handwerker ein gewerbe anmeldet wird sofort rentenversicherungspflichtig und handwerkskammerzwangsbeiträge werden fällig. selbst bei geringsten umsätzen.
die schätzen dein einkommen und so werden monatlich allein ca. 520 € rentenversicherung fällig.

wer arbeitslos wird hat dann mit gewerbe ebenfalls ein problem - die zahlen nähmlich auch nur wenn das gewerbe ruht.
ansonsten gibt es keine kohle.


daher ist es immer besser wenn einer von beiden nicht haftet . am besten auf deine frau läuft das haus und auf dich die solaranlage.

und keine gbr.

so das wars erstmal.
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon Mr.Smile » 02.03.2010, 00:38

Selten so einen Unsinn gelesen ... wie soll z.B. bei einer Zugewinngemeinschaft das Haus auf die Frau laufen ... ? Damit die dann im Fall der Fälle - Scheidung - alleinige Eingetümerin ist ???
Deine Bürokratie-Furcht in allen Ehren, aber lass solche destruktiven Beiträge am Besten !

@Wolfgang: mach es wie geplant, das passt schon !
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon Durran » 23.10.2010, 17:04

Hier möchte ich nochmals einhaken.

Das Haus gehört der Frau , dem Mann die PV - Anlage .

Bei GbR haften beide für die PV - Anlage .
Sonst nur der Ehemann , weil alleiniger Vertragspartner.

Auch in der zugewinngemeinschaft haftetet jeder für SEINE eigenen Verbindlichkeiten.
d.H. keiner haftet für die Schulden des anderen , solange nicht beide unterschrieben haben.

Im Prinzip hat die Frau ein Vermögen von 200 000 € und der Mann Verbindlichkeiten von 200 000 € .

Sollte es zur Scheidung kommen wird jedoch der Zugewinn herangezogen und geteilt.
Die PV - anlage wird dem Vermögen beider hinzugerechnet , abzüglich der noch ausstehenden Verbindlichkeiten.
die anlage ist ein Zugewinn für beide ehepartner wegen der Zugewinngemeinschaft , gehört tut sie jedoch nur einem .

Auch die Erträge der anlage werden dem zugewinn der eheleute zugerechnet.

Der wolfgang kann ja mal berichten wie es ausgegangen ist .
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon za-ass » 23.10.2010, 22:05

Wolfgang_54 hat geschrieben:Die Info, das ich ein Gewerbe anmelden muss, habe ich von meinem Gemeindeamt.
Die sind wohl um jeden Euro verlegen und ein Recht auf Nichtanmeldung wird man wohl nicht haben.

Der Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt deiner Gemeinde ist hier offenbar nicht up-to-date: empfehle ihm doch, sich durch Lesen des Gewerbeerchivs, Ausgabe 06/2010 (dieses amtliche Mitteilungsblatt sollte ihm geläufig sein, falls nicht hast du vielleicht mit dem Rathaus-Faktotum palavert. :wink: ) etwas auf den aktuellen Stand zur rechtlichen Lage dieses Thema zu bringen.
Der gemeinsame Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat sich nämlich mal wieder zum Thema zusammengesetzt (März 2010) und das Ergebnis dann im Juni in o.g. Anzeiger 'Gewerbearchiv' veröffentlicht: wenn du die PV auf deinem sebstgenutzten Wohnhaus/Anwesen betreibst, entfällt die Pflicht, dies ordnungsrechtlich als Gewerbe anzuzeigen.

Dies sollte mittlerweilen nun wirklich auch an die allerletzte nachgeordnete Behörden weitergeleitet worden sein,wie man z.B. diesem Dokument entnehmen kann.
Es gibt halt immer wieder mal auch auf dem Amt solche Kapazitäten, die alles immer so machen wie sie es schon immer gemacht haben, aber das würde ich mir deswegen nicht ans Bein binden lassen.

Dass es Stellen auf dem Rathaus gibt, die das so 'schon' umsetzen zeigt dir [url]dieser Beitrag[/url]; es handelt sich übrigens um eine bundesweite Regelung, weil eben vom 'Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht' beschlossen.
Also auch wenn du in Hinterdupfingen wohnst, kannst du dich darauf berufen.
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon za-ass » 23.10.2010, 22:27

Durran hat geschrieben:nochmal kurze antwort von mir als nicht solariker.

wenn möglich mache keine gewerbeanmeldung und auch keine gbr.
alles quatsch , 5,5 kwp sind lächerlich und noch nichteinmal gewerblich .
du lebst in deutschland mit all seiner bürokratie und ich fürchte für die zukunft schlimmeres .

im normalfall kommen erstmal die ganzen abzocker wenn du ein gewerbe anmeldest , d.h konkret ihk zwangsmitgliedschaft , berufsgenossenschaft , rentenversicherung , kranken , pflege ,soli , steuerberater usw. und sofort.
.....

Mr. Smile hat geschrieben:Selten so einen Unsinn gelesen ...

Da schließe ich mich doch Mr. Smile komplett an und bei diesem groben Unfug, den uns hier der selbst ernannte 'Nicht-Solariker' kann man eigentlich nur noch Dieter Nuhr zu Wort kommen lassen.
Gewerbe muss er nicht anmelden, also von daher ist das 'wenn möglich kein Gewerbe anmelden' schon mal grenzwertiger Unfug.
Falls er aber doch auf eigenen Wunsch und weil die Metro-Karte so schön aussieht, ein Gewerbe anmeldet, kommt es zu einer IHK-Zwangsmitgliedschaft, ok!....aber trotzdem: 'na und?!'
Bis zu einem Jahresgewinn von 5200,- EUR ist die IHK-Mitgliedschaft beitragsfrei; die 5200 EUR/Jahr erreicht er mit einer 5,x kWp-Anlage nie und nimmer. Kannst du das als 'Nicht-Solariker' verstehen? Ich vermute mal ganz stark 'nein'.
Berufsgenossenschaft: Schw...sinn hoch drei! :roll:
Renten..., ...ich lasse es! Bei dir ist offenbar eh Hopfen und Malz verloren: kennst ein paar Begriffe, aber keinen Plan von SGB IV und V, tust aber so als ob und verzapfst dabei einen Stuss ohne Ende.
Sei so gut und schreibe doch nur noch dann wenn du wenigstens so ungefähr eine Spur von einer Ahnung hast und verschone uns mit einem derartigen Bull-Shit!
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon PV-Berlin » 24.10.2010, 14:44

Ich tippe mal auf Brandenburg!
Ich diskutiere mit dieser Brut nie rum! Also anmelden. Brandenburg ist nur bedingt ein Bundesland der BRD, eher Teilrepublik eines Bananenstaates.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
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