Grundsätzlich nocheinmal.
Die Anmeldung eines Gewerbebeitriebes als natürliche Personengesellschaft zieht nach meiner ansicht folgende Maßnahmen nach sich .
So wie alle gewerblichen Tätigkeitenunterliegen auch Stromerzeuger der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Genauso wie jeder kleine Fußballverein oder Dorfhandwerker.
Erträge aus gewerblicher Tätigkeit unterliegen der Rentenversicherungspflicht.
Mitgliedschaft in einer IHK ebenso.
Das heißt ja nun nicht das ihr alle das bezahlen müßt - nein. Da gibt es derzeit Sonderregelungen oder Stillhalteabkommen.
Das heißt aber nicht für zukünftige Zeiten das dies alles so bleiben muß.
Wenn genügend Leute eine Solaranlage auf dem Dach haben kommen die BG und Rentenversicherer schon aus ihren Löchern, keine Angst.
Und dann wird brav gezahlt.






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