Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon Durran » 24.10.2010, 15:03

Grundsätzlich nocheinmal.
Die Anmeldung eines Gewerbebeitriebes als natürliche Personengesellschaft zieht nach meiner ansicht folgende Maßnahmen nach sich .

So wie alle gewerblichen Tätigkeitenunterliegen auch Stromerzeuger der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Genauso wie jeder kleine Fußballverein oder Dorfhandwerker.

Erträge aus gewerblicher Tätigkeit unterliegen der Rentenversicherungspflicht.

Mitgliedschaft in einer IHK ebenso.

Das heißt ja nun nicht das ihr alle das bezahlen müßt - nein. Da gibt es derzeit Sonderregelungen oder Stillhalteabkommen.
Das heißt aber nicht für zukünftige Zeiten das dies alles so bleiben muß.

Wenn genügend Leute eine Solaranlage auf dem Dach haben kommen die BG und Rentenversicherer schon aus ihren Löchern, keine Angst.
Und dann wird brav gezahlt.
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Re: Frage zur Gewerbeanmeldung bei Ehegatten GbR

Beitragvon Elektron » 24.10.2010, 16:24

Durran hat geschrieben:nochmal kurze antwort von mir als nicht solariker.


Du redest über den Betrieb von PV-Anlagen, wie ein Blinder über Farben reden würde.
Bitte unterlasse Deine ständigen Fehlinformationen und Unwahrheiten in den unterschiedlichen threads.
Für Dich und Deine Meinung haben wir extra einen eigenen thread für Dich eröffnet unter sonstiges-f13/pv-gegner-landesbauordnung-atomlobbyist-feuerwehr-t55627.html
Kannst also dort gerne Deine Kritik und Bedenken die größtenteils auf Sand gebaut sind dort als Deine Meinung der Öffentlichkeit kundtun, unterlasse es aber weitere Threads hier zu verunstalten!

Und nun wieder zurück zum Thema.

Gruß Elektron
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