Frage zu großem Projekt

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Frage zu großem Projekt

Beitragvon donchuan » 09.02.2009, 19:24

Hallo Zusammen,

bin neu hier und bin überzeugt, dass ich euch gleich mit meiner ersten Frage nerve, aber es muss sein :wink:

Und zwar steht eine Überlegung und ich hoffe dass ihr mir schnell weiterhelfen könnt: Wir sind zu dritt planen eine 150 kw Anlage zu bauen. Soll auf 6 Stadeln errichtet werden, je 30 Kw. Die Module kommen von Sanyo: Einen Stadel müssen wir selbst errichten.

Wie wichtig beurteilt ihr eine Fernmeldung?

Gibts eine bestimmte Definition für einen Stadel, weil rein theoretisch könnte ich doch nur eine Schrägfläche und darauf die Module bauen. Wird das dann als Freifläche bewertet oder? So könnte man die Fläche auch automatisch mit der Sonne drehen lassen. Was haltet ihr davon?

Gibts eine besondere Empfehlung was man anstatt eines Stadels nutzen kann, damit man allerdings nicht die Freiflächenkonditionen bekommt? Irgendwas günstigeres bzw stabileres?

Wieviele Wechselrichter sind für so eine Anlage überhaupt nötig?

Danke schonmal für eure Hilfe

Gruß
donchuan
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Re: Frage zu großem Projekt

Beitragvon za-ass » 09.02.2009, 20:36

donchuan hat geschrieben:Gibts eine bestimmte Definition für einen Stadel, weil rein theoretisch könnte ich doch nur eine Schrägfläche und darauf die Module bauen. Wird das dann als Freifläche bewertet oder? So könnte man die Fläche auch automatisch mit der Sonne drehen lassen. Was haltet ihr davon?

Die gibt es bestimmt: schau halt mal bei Wikipedia, googel ein bißchen herum oder frag' den Alm-Öhi. :wink:

Aber das ist auch gar nicht der Punkt!
Für eine Aufdach-Anlage musst du § 33 (3) EEG erfüllen, alles andere ist egal oder Heimatkunde.

Vielleicht ist jetzt bei mir auch der falsche Eindruck entstanden. Aber falls ihr vorhabt herumtricksen zu wollen...
Lasst es. Bei 150 kWp und ggf. wenn auch nur einachsig nachgeführten Anlagen schaut der VNB ganz genau, wenigstens aber genauer hin.

Falls mich mein Eindruck trügt betrachtet diesen Einwand als belanglos.

Zur Frage wieviele Wechselrichter ihr braucht würde ich mal sagen, dass das vom Wechselrichter(typ) abhängt.

Fernmeldung = Fernüberwachung? = sehr wichtig.
Bei 150 kWp irgendwo in der Pampa auf Stadeln, Scheunen o.ä. würde ich mir auch speziell Gedanken zum Diebstahlschutz machen.

Ihr seid zu dritt: Gesellschaftsform habt ihr schon ausgeheckt?

Das zuständige EVU bzw. den VNB habt ihr schon mal vorab in eure Planungen miteinbezogen?
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Beitragvon chieff » 09.02.2009, 20:55

Eine Gebäude bzw Stadel-definition gibt es.

Aus dem Gedächtniss:
Es muss ein Dach sowie drei Außenwände vorhanden sein die vor Witterung schützt.
Das gesamte muss selbsttragend sein und wie schon gesagt dem Schutz von Personen oder Gegenständen vor WItterung.

Als Beispiel schau dir mal die nachgeführten Scheunen an.
Ein Dach, 3 Außenwände, einachsig nachgeführt.
PV-Anlage drauf und man bekommt Aufdach Vergütung.
24 Module PVT mit 210 Wp auf SMA 5000TL MS 30° Dachneigung -10° Azimut,

32 Module MAGESOLAR mit 220Wp auf 2x SMA 3300TL; 45° Dachneigung -10° Azimut
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Beitragvon donchuan » 09.02.2009, 22:43

Danke schonmal für eure ersten Antworten. Hilft mir aufjedenfall weiter.

Zu der Frage mit dem Tricksen komm ich nicht ganz mit??? Was genau meinst du damit? Weil wir 150 Kwp auf 5 Stadel verteilen wollen oder????

Gesellschaftsform sind wir dran. Muss halt aufpassen was für ne Form, weil die Anlage komplett unberührt von privaten entwicklungen laufen soll. denke ne gbr ist hier dann nicht angebracht oder?

gibts derzeit mehrere Diebstähle in dem Bereich? Ist doch dann in der Regel versichert oder?

Also sollt ich mal den Almöhi treffen frag ich mal genauer nach... :lol:
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Beitragvon za-ass » 09.02.2009, 22:48

donchuan hat geschrieben:Zu der Frage mit dem Tricksen komm ich nicht ganz mit??? Was genau meinst du damit? Weil wir 150 Kwp auf 5 Stadel verteilen wollen oder????

Das hat mich etwas irritiert:
weil rein theoretisch könnte ich doch nur eine Schrägfläche und darauf die Module bauen.

Aber wie schon gesagt: wenn dem nicht so ist, vergess' diese Einlassung einfach. :)

Und grüß' mir den Alm-Öhi, wenn du ihn triffst! :wink:
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Beitragvon eggis » 09.02.2009, 23:10

Moin donchuan und Willkommen!

donchuan hat geschrieben:Zu der Frage mit dem Tricksen komm ich nicht ganz mit??? Was genau meinst du damit? Weil wir 150 Kwp auf 5 Stadel verteilen wollen oder????

Sollten sich die 5 Scheunen auf ein und demselben Grundstück befinden, müsst ihr aber auch §19 EEG beachten.
§ 19 Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen

Absatz 1
§ 19 (1) Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn

1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,
...

Dann ist es egal, ob ihr eine 150kWp Anlage oder fünf 30kWp-Anlagen habt.

donchuan hat geschrieben:...denke ne gbr ist hier dann nicht angebracht oder?
Als Gbr haftet ihr mit allem, was ihr habt. ...auch mit Privatvermögen. Eine GmbH wäre möglich. Dann müsstet ihr aber wahrscheinlich sehr viel Eigenkapital (auch aus Privaten Darlehen) mit in die GmbH einbringen. Denn Banken tun sich meist schwer, wenn die Haftung begrenzt ist. Außerdem wird die Buchhaltung komplizierter.

Ich würde die Lösung mit der GbR noch nicht ad acta legen. Wenn die Anlagen sorgfältig geplant werden, lässt sich so auch das Risiko minimieren.

donchuan hat geschrieben:gibts derzeit mehrere Diebstähle in dem Bereich? Ist doch dann in der Regel versichert oder?

Von PV-Modulen? Die Sicherungsmaßnahmen sollten schon imt den Bedingungen der Versicherungen übereinstimmen. Alles weitere findest du vielleicht im Bereich "Versicherungen".

@za-ass
Danke für den Link zum EEG in deiner Sinatur. Sehr praktisch! :D

Sonnige Grüße
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Beitragvon Perfektionist » 10.02.2009, 01:10

Hallo Donchuan,

es muß kein Stadel sein um die Aufdachvergütung zu bekommen.

Auch für eine Reitplatzüberdachung oder einen Carport bekommt die Aufdachvergütung.

Mit sonnigen Grüßen,


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Beitragvon donchuan » 10.02.2009, 20:53

Also das Zitat aus dem EEG war sehr wichtig :shock: Aber die Rechtssprache ist ja immer "Auslegungssache" weil in unmittelbar räumlicher Nähe ist ja Ansichtssache oder???

Also Tricksereien sind keinesfalls geplant... :wink:
donchuan
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Beitragvon za-ass » 10.02.2009, 21:16

donchuan hat geschrieben:Also das Zitat aus dem EEG war sehr wichtig :shock: Aber die Rechtssprache ist ja immer "Auslegungssache" weil in unmittelbar räumlicher Nähe ist ja Ansichtssache oder???

Soll das heißen, dass euch bei der Planung eurer 150 oder auch 5x30 kWp-Anlage dieser Umstand nicht bekannt war? :shock:

Räumliche Nähe ist tatsächlich Auslegungssache, ein entsprechendes Verfahren dazu läuft bereits bei der Clearingstelle unter dem Zeichen 2008/49.
Mal sehen was dabei 'rum kommt; die Spannbreite in der Auslegung ist ja in den einzelnen Stellungnahmen recht breit.
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Beitragvon donchuan » 12.02.2009, 23:28

Wie gesagt, da wir erst in der Planung sind und ich mich um das Organisatorische usw. kümmere, muss ich ehrlich gestehen, dass wir soweit noch nicht waren. Aber der § 19 EEG macht uns einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. :(

Gibt es irgendwelche Erfahrungen, wieviel mehr, mit der Sonne drehende aufbauten gibt? Mir wurde erzählt, dass es zu 40%-50% mehr Sonnenstunden führte. Aber dass kann ich mir nur schwer vorstellen! Kann das sein????

Gruß
donchuan

PS: Aber eins muss ich ehrlich sagen! Vielen vielen Dank für eure Hilfsbereitschaft, sowas habe ich bisher nur selten in Foren erlebt! Großes Lob.
donchuan
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