Finanzierung einer Bürgersolaranlage

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Finanzierung einer Bürgersolaranlage

Beitragvon c5006714 » 03.08.2009, 09:39

Hallo,
wir möchten ein 75KW Bürgersolaranlage errichten. Bisher war unser Konzept, dass wir eine GbR gründen, an der dann die Initiatoren jeweils Anteile zeichnen. Um das Risiko zu reduzieren, wollten wir es so machen, dass die GbR keinen Kredit aufnimmt, sondern jeder Initiator den Anteilsbetrag überweist. Wie er das Geld beschafft ist seine Aufgabe. Die Annahme ist doch richtig, dass wir hierüber das Risiko, dass bei Insolvenz eines Beteiligten die Anderen haften ausschliessen ?

Ein Finanzierungsansatz für einen Initiator könnte die Umweltbank sein. Auf Rückfrage habe ich von denen die Antwort erhalten, dass Anteile an einer GbR nicht finanziert werden. Das ausschlaggebende Detail war hier, dass die Sicherungsübereignung (genau benannter Module und Wechselrichter und das Abtreten des Einspeisevertrags) nicht möglich ist. Der Vorschlag der Umweltbank, war
- die Anlage technisch zu teilen (dies würde bedeuten, dass wir pro Anteile technisch getrennte Anlagen inkl. Einspeisezähler und Vertrag mit Eon benötigen. Vermutlich wird Eon dies auch nicht machen, pro Anlagenteil einen Einspeisevertrag abzuschliessen. Unabhängig davon erhöht dies die Kosten)
- die GbR finanziert die Gesamtanlage über die Umweltbank (was wir ja aus oben benannten Grund nicht wollten)

Unser Idealszenario sah übrigens 6 und 12KW-Anteile vor.

Gibt es auch eurer Sicht noch andere Finanzierungs und Betreiberszenarien, die das Haftungsrisiko ausschliessen ?

Danke
Erik
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Beitragvon Bergmaus8 » 04.08.2009, 17:45

Hallo Erik,
also m.W. kann die gemeinschuldnerische Haftung einer GbR nicht ausgeschlossen werden. Dies ist im BGB nun mal so geregelt. Vor ein paar Jahren kam dann die Idee auf, eine GbRmbH zu Gründen - der Haftungsausschluss war aber auch nicht haltbar.
Deshalb nützt es auch nichts, wenn die einzelnen BGB-Gesellschafter der GbR die Einlagen in Eigenregie auftreiben.
Laienmeinung - ich bin auch kein Jurist.
Viele Grüße
Bergmaus8
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Beitragvon TAP » 04.08.2009, 18:04

Rege an, sich mit Betreibern von Buergersolaranlagen in Verbindung setzen (vgl. Photon-Artikel 2/2009, S. 78ff/Energiegenossenschaften). Im Raum Muenchen gibt es abgesehen von dem Genossenschaftsmodell (mit Pruefungsverpflichtungen/Buerokratie) auch ein Vereinsmodell. Zu ueberlegen bliebe auch, ob eine Fremdfinanzierung ueberhaupt Sinn macht, da Haftungs-/gesellschaftsrechtliche Abklaerungen schnell den Kostenrahmen sprengen duerften. Ggf. ware bei einer Einzelanlage auch ein Anschluss an bestehende Initiativen/Energiegenossenschaften zu ueberlegen.
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Beitragvon c5006714 » 06.08.2009, 07:22

Hallo,

habt ihr vielleicht ein paar Kontaktadresse zu Bürgersolaranlagen ? Ich denke es ist auch gut, hier juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kennt ihr einen Juristen der sich auf diese Aspekte spezialisiert hat ? Gibt es eigentlich verein, die man hier zu Rate ziehen kann ?

Grüsse
Erik
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Beitragvon Luschen » 07.08.2009, 09:04

Hallo Eric,

ich würde mich wie (TAP) schon schrieb für einen Genossenschaftsgründung entscheiden. Da ihr da bei einer Erweiterung eurer Mitstreiterzahl nicht immer den GbR Vertrag im Nacken habt.

Schau mal hier:

http://www.neuegenossenschaften.de/grue ... index.html

Ichbin aber kein Rechtskundiger

Gruß

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Beitragvon MBIKER_SURFER » 07.08.2009, 09:18

Bergmaus8 hat geschrieben:Hallo Erik,
also m.W. kann die gemeinschuldnerische Haftung einer GbR nicht ausgeschlossen werden. Dies ist im BGB nun mal so geregelt. Vor ein paar Jahren kam dann die Idee auf, eine GbRmbH zu Gründen - der Haftungsausschluss war aber auch nicht haltbar.
Deshalb nützt es auch nichts, wenn die einzelnen BGB-Gesellschafter der GbR die Einlagen in Eigenregie auftreiben.
Laienmeinung - ich bin auch kein Jurist.
Viele Grüße
Bergmaus8


Hallo,

also ich bin geschäftsführender GF von vielen GbR's.

Die Aussage oben stimmt definitiv nicht! Die GbR muss ausschließlich EK einsammeln. Wie der einzelne!! seine Kohle bringt - ob bar oder über Kredit - ist egal. Somit ist die GbR nicht in der Pflicht - sonst wäre jeder GF einer GbR ja immer in der Haftung - und so blöde kann ja keiner ernsthaft sein ( ausser die GbR ist eine Familien GbR - da macht man sowas manchmal).

Gruß
Martin
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Beitragvon TAP » 07.08.2009, 12:41

Adressen sind im erwaehnten Photonartikel enthalten. Nachstehend der Einfachheit halber noch einige diesbezuegliche Links:

www.raiffeisen-energie-eg.de
www.skml-ottobrunn.de
www.solargenossenschaft-eurasburg.de
www.energie-wt.de
www.rosolar.de
www.buergerenergie-aichstetten.de
www.e-ser.de
www.meg-mittelbaden.de
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Beitragvon Bergmaus8 » 08.08.2009, 13:21

MBIKER_SURFER hat geschrieben:
Bergmaus8 hat geschrieben:Hallo Erik,
also m.W. kann die gemeinschuldnerische Haftung einer GbR nicht ausgeschlossen werden. Dies ist im BGB nun mal so geregelt. Vor ein paar Jahren kam dann die Idee auf, eine GbRmbH zu Gründen - der Haftungsausschluss war aber auch nicht haltbar.
Deshalb nützt es auch nichts, wenn die einzelnen BGB-Gesellschafter der GbR die Einlagen in Eigenregie auftreiben.
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Hallo,

also ich bin geschäftsführender GF von vielen GbR's.

Die Aussage oben stimmt definitiv nicht! Die GbR muss ausschließlich EK einsammeln. Wie der einzelne!! seine Kohle bringt - ob bar oder über Kredit - ist egal. Somit ist die GbR nicht in der Pflicht - sonst wäre jeder GF einer GbR ja immer in der Haftung - und so blöde kann ja keiner ernsthaft sein ( ausser die GbR ist eine Familien GbR - da macht man sowas manchmal).

Gruß
Martin


Hallo Martin,
ich bleibe bei meiner obigen Aussage. Was ich geschrieben habe und was Du meinst sind zwei Paar Stiefel. Ich habe gesagt, dass die gesamtschuldnerische Haftung einer GbR vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, da das BGB eine gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter vorsieht. So steht es u.a. auch in WIKIPEDIA. http://de.wikipedia.org/wiki/BGB-Gesellschaft

Die GbR ist doch Betreiber der Solargemeinschaft. Die Finanzierung der Anlage (ob durch Eigenkapital der Gesellschafter oder durch gemeinsame Kreditaufnahme ist hier erst mal zweitrangig). Für Schadensfälle beim Betrieb der Anlage haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Deshalb ist es zweckmäßig wenn die GbR eine Haftpflichtversicherung abschließt. Und dies macht in der Regel der Geschäftsführer.
Wie oben schon beschrieben ist dies Laienmeinung, da ich kein Jurist bin. Vielleicht liest ja ein Jurist mit und kann hierzu auch noch was sagen. Schließlich gibt es viele i.d.R. ehrenamtliche Geschäftsführer von Solaranlagen, die ein Teil ihrer Freizeit hierfür opfern und die ebenfalls an diesem Thema interessiert sind.
Viele Grüße
Bergmaus8
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 08.08.2009, 15:30

Hallo bergmaus8,

ganz ruhig bleiben. Deine Aussage ist definitiv falsch. Sonst könnte man ja nie!! eine GbR gründen. Ein privater Kredit ist immer privat. Egal für was ihn die betreffende Person aufnimmt. Also auch wenn zur Finanzierung des GbR Anteils. 8)

Nur wenn die GbR!!!!! einen Kredit aufnimmt, gibt es eine gesamtschuldnerische Haftung! Das ist ja logisch und so gewollt.

Punkt. Basta.

LG
Martin
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Beitragvon c5006714 » 08.08.2009, 16:27

Hallo Martin,

ich bin nur ein Laie, aber mein Ansatz (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege) war der, dass die GbR keinen Kredit aufnimmt und damit nicht gesamtschuldnerisch für den Kredit herangezogen werden kann. Jeder soll ein EK einbringen. So hatte ich deine Antwort verstanden. oder ?

Für Schäden, die durch den Betrieb der Anlage entstehen, kann die GbR herangezogene werden, da sie ja auch Betrieber der Anlage ist. Damit wäre sie dann wieder gesamtschultnerisch in der Verantwortung. Darauf zielt wahrscheinlich die Antwort von Bergmaus8 ab. oder ?

Grüsse Erik
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