Hallo Sonnenjäger,
so trübe Gedankengänge?
Wie heißt es doch so schön: Praktisch denken ..... Särge schenken !
Im Ernst:
Deine Erben (das kann Deine Frau sein, wenn Du keine Kinder hast, das können aber auch andere Verwandte sein, wenn Deine Frau vor Dir abtreten sollte) treten in diesem Fall in Deine Rechtsgeschäfte ein. Da Deine Erben Deine Rechtsnachfolger werden, werden sie auch Betreiber Deiner Anlage mit allen Rechten und Pflichten. Da sich der Vergütungsanspruch direkt aus dem Gesetz ergibt, ist der Vertrag mit RWE eigentlich schnuppe.
Zur Info: es gibt eine Broschüre des BM Justiz zum Thema Erben, die Du hier finden kannst:
http://www.bmj.bund.de/files/-/947/erbe ... 120210.pdfIch wünsche Dir (und uns allen), dass wir das Ende unserer Anlagen lange überleben!
VG
Marc