Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von gerdsolar » 04.02.2011, 16:33
Hallo, ich habe mal eine Frage zum oft diskutierten Thema "Ein Grundstück, zwei Investoren". Es geht um eine 65 kWp-Anlage auf einem Grundstück, die ich mit einem zweiten Investor finanzieren und betreiben will. Um die Gründung einer GbR mit Gesellschaftervertrag etc. zu umgehen, schlägt mein Partner vor, die Sache gleich als zwei Anlagen zu planen, mit getrennten Zählern und Anschlüssen. Die Unterschiede im Ertrag und der Vergütung (eine unter 30 kWp, der Rest drüber) soll dann über einen einfachen Vertrag zwischen uns geregelt werden, sodass beide gleiche Einkommen haben. Meine Frage: ist das prinzipiell möglich? EVU ist Eon-edis. Sind irgendwelche steuerlichen oder anderen Dinge zu berücksichtigen? Ich wäre dankbar für Eure Kommentare.
Gruß gerdsolar
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von Trashman » 04.02.2011, 16:47
In meinem Fall ging das. Es ging hier ebenfalls um die Vermeidung der GbR-Konstellation. Positiver Nebeneffekt: Man spart sich auch die Wandlermessung und kann 2 normale Drehstromzähler verwenden. Wir haben aber nur einen Vertrag für die unterschiedliche Vergütung, unterschiedlicher Ertrag ist unternehmerisches Risiko.
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von gerdsolar » 06.02.2011, 10:56
Trashman hat geschrieben:Wir haben aber nur einen Vertrag für die unterschiedliche Vergütung, unterschiedlicher Ertrag ist unternehmerisches Risiko.
ok, aber der Ertrag soll in diesem Fall ausgeglichen werden. Wie habt Ihr das geregelt? Der Ausgleich wird ja dann auch steuerlich wirksam.
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von fennex » 06.02.2011, 11:33
@ Trashman positiver Nebeneffekt: Man spart sich auch die Wandlermessung und kann 2 normale Drehstromzähler verwenden
wie meinsten das?? Ich plane auch eine Erweiterung um 80KW und hatte vor die Leistung auf die beiden Hausanschlüsse zu verteilen,hab jetzt den Strommeldeantrag abgegeben und die kleine Messung beantrag( ich glaub so um die 400 euro) Oder?
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von Trashman » 06.02.2011, 14:28
Im Vertrag steht sinngemäß drin dass derjenige, der die höhere Vergütung erhält eine Ausgleichszahlung von 0,xx Cent pro produzierter kWh an den anderen zahlen muss. Der genauer Wert hängt natürlich von der installierten Anlagenleistung ab. Bei unserem VNB ist an 40kW AC eine indirekte Messung (=Wandlermessung) vorgeschrieben. wenn ich eine 70kW-Anlage auf 2 Zähler (an einem Hausanschluss) aufteile dann habe ich 2x35kW, beides unter 40kW, und somit kann ich mit jeweils einem normalen Drehstromzähler einspeisen. Und da ein Wandlermessschrank hier etwa 1200 Euro kostet, ein doppelter Zählerschrank nur etwa 550 Euro habe ich bisschen Geld gespart. Außerdem kann ich einen eigenen Drehstromzähler verwenden, das ist auch günstiger als die Wandlermiete an den VNB.
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von gerdsolar » 07.02.2011, 11:45
Danke für die Auskunft. gerdsolar
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von gerdsolar » 09.02.2011, 10:28
Trashman hat geschrieben:Im Vertrag steht sinngemäß drin dass derjenige, der die höhere Vergütung erhält eine Ausgleichszahlung von 0,xx Cent pro produzierter kWh an den anderen zahlen muss. Der genauer Wert hängt natürlich von der installierten Anlagenleistung ab.
ich habe doch noch eine Frage zur Finanzierung einer solchen Anlage. Ist sowas realistisch mit nur einem Vertrag und zwei getrennten Finanzierungen?
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von Trashman » 11.02.2011, 16:25
Bei uns ging es-aber bei einer Finanzierung sollte ein halber Cent pro kWh mehr oder weniger auch nicht ausschlaggebend sein.
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