Eigentümergemeischaft

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Eigentümergemeischaft

Beitragvon Solarstrom_Simon » 10.06.2009, 21:58

Hallo zusammen wer hat schon eine PV Anlage auf einem Dach einer Eigentümergemeinschaft gebaut. Hätte rechtliche Fragen. Alle Eigentümer müssen zustimmen - es ist ja eine Änderung der
"Aussenansicht". Die Photovoltatik Anlge kommt zum Gemeinschaftseigentum dazu Sondernutzung oder können ein Paar Eigentümer die Dachfläche von der Eigentümergemeinschaft anpachten. Es werden immer mehr Gebädue dieser Art gebaut. Die Hausverwaltung konnte dazu nichts genaues sagen.

Mir geht es um Gebäude die man für PV Nutzen könnte aber nicht einer Person oder Gesellschaft gehören und um Erfahrungen in diesem Bereich.

mit sonnigen aber rechtlichen "ETG" Problemen Sepp
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Analog gelagertes Thema / rechtliche Beratung

Beitragvon andydarmstadt » 17.06.2009, 21:09

Hallo,
der Frage von Seppjoe schliesse ich mich an. Ich habe eine Eigentumswohnung unterm Dach in einem gebäude mit 2 x 11 wohnungen.

ich möchte gerne eine photovoltaik anlage auf das recht grosse dach anbringen. welche rechtlichen themen sind relevant ?
neben der zustimmungspflicht der eigentümer, muss evtl. auch die gemeinde um erlaubnis gefragt werden ?

wie wuerde eine photovoltaik anlage berechnet werden ? welche angaben werden hierzu benötigt ?
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 17.06.2009, 21:45

Hallo,

also meine letzte Anlage ist auf den Dächern einer WEG installiert worden. Ich bin auch Eigentümer.
Die Anlage gehört nur meiner Frau und mir als GbR.

Die Anlage kann nur installiert werden, wenn alle!!! Eigentümer schriftlich bzw. bei einer WEG Versammlung zustimmen - ist eine bauliche Veränderung.

Gemeinde geht das in der Regle nichts an - im Normalfall würde ich sagen, auf keinen Fall. Aber Deutschland.... :shock:

Was meinst Du, mit PV berechnet? Natürlich abhängig von der Dachfläche und den verwendeten Modulen. Natürlich ist die Dachneigung und Ausrichtung und Verschattung relevant.

@seppjoe: Kann sogar jemand machen, der gar nicht zur WEG gehört. Die PV Anlage ist nicht!!! Gemeinschaftseigentum, sondern gehört demjenigen, der die Anlage installiert!! Die WEG gibt lediglich die Genehmigung zum Betrieb der Anlage für 20 Jahre + X gegen Dachpacht, die individuell vereinbart gehört.

Gruß
Martin
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Beitragvon PV_Interessent » 18.06.2009, 18:57

Wir haben in absehbarer Zeit ähnliches vor.

Unsere Hausverwaltung hat uns schonmal drauf hingewiesen dass die PV-Sache nichts mit der WEG zu tun hat.

Man kann keine Eigentümer zwingen in diese Investition einzusteigen.

Sinn macht es also nur, wenn sich aus den interessierten Eigentümern eine GbR ergibt, die dann von der WEG die Dachfläche pachtet und sich im Gegenzug dann die notwendige Zustimmung über die Anlagennutzungsdauer sichert.
Die GbR betreibt dann die PV-Anlage völlig unabhängig von der WEG.

Allenfalls könnte es interessant sein, den Strom direkt an die WEG zu verkaufen.

Gruß
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 18.06.2009, 19:01

PV_Interessent hat geschrieben:
Unsere Hausverwaltung hat uns schonmal drauf hingewiesen dass die PV-Sache nichts mit der WEG zu tun hat.


Allenfalls könnte es interessant sein, den Strom direkt an die WEG zu verkaufen.

Gruß


Hallo,

also die PV Anlage hat sehr wohl mit der WEG zu tun. Die WEG erhält die Pacht z.B. für die Rücklagen :)

Stromverkauf an die WEG geht meines Wissens nicht. Nur der jeweilige Eigentümer einer Wohnung kann ihn an seinen Mieter bzw. selbst nutzen.

Gruß
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Beitragvon Häuslesbesitzer » 13.08.2009, 15:55

Mir ist ein Dach einer kleinen WEG (5 Wohnungseigentümer) angeboten worden. Alle fünf Eigentümer werden der PV Installation schriftlich zustimmen.

Hier meine Frage.

Reicht dies aus, oder brauche ich jeweils einen Eintrag in Abt. 3 des Grundbuches (in diesem Fall wohl bei allen 5 Eigentümern?).

Ich denke mal, ich brauche es nicht, aber wohl zumindest auf der Zustimmung der aktuellen 5 Wohnungsbesitzer den klaren Hinweis und Zusatz, dass sie im Falle eines Verkaufes der Whg. die Nacheigentümer in die gleiche Verpflichtung nehmen.

Hat mir jemand eine Formulierung?
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Beitragvon MBIKER_SURFER » 13.08.2009, 21:37

Nein, brauchst Du nicht. Würde auch schwer werden, falls noch Schulden auf mind. 1 Wohnung und die Bank an 1. Stelle steht. Manche stellen sich da richtig an :oops:

Ich habe auch nur das schriftliche o.k. aller 21 Eigentümer. Können ja nicht alle gleichzeitig insolvent gehen, da ich ja einer der Eigentümer bin :D

Gruß
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Re: Eigentümergemeischaft

Beitragvon waso » 17.09.2011, 13:20

Habt ihr bedacht, dass eine privatschriftliche Vereinbarung, die ein (Alt-)Eigentümer gegeben hat, im Falle einer Zwangsversteigerung nicht gegen den neuen Eigentümer wirkt?

Bei 21 Eigentümern ist die Wahrscheinlichkeit schon nicht zu (ganz) zu vernachlässigen, dass einer (oder dessen Erben) mal in eine Versteigerung läuft.

Wie ist das "schriftliche o.k." genau gestaltet? Gab es dazu noch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft oder handelt es sich um eine Vereinbarung, der alle beigetreten sind (jeder hat unterzeichnet unter eine Erklärung) oder hat jeder "nur einzeln" eine Erklärung an Dich abgegeben, dass du eine Anlage errichten darfst. Ist das Konzept von einem Juristen geprüft?
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Re: Eigentümergemeischaft

Beitragvon MBIKER_SURFER » 17.09.2011, 14:07

Hallo,

da kann nichts anbrennen - auch wenn 5 insolvent gehen :D
Das ist ein verbindlicher WEG Beschluss - mit Unterschrift von ALLEN!!
Jeder der erbt oder kauft, tritt in diese Vereinbarungen ein :D

Gruß
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Re: Eigentümergemeischaft

Beitragvon highlander2011 » 21.12.2011, 06:50

Hallo!

In unserem Haus sind 4 Eigentumswohnungen. 3 Eigentümer (inkl. mir) haben sich nun überlegt eine PV-Anlage aufs Dach zu machen. Der 4. Eigentümer ist einverstanden, will sich aber nicht an der PV-Anlage beteiligen, da er evtl. in naher Zukunft aus Altersgründen verkaufen will (unter 10 Jahren).
Meine Frau und ich spielen aber schon mit dem Gedanken uns diese Wohnung zu kaufen, da diese neben unserer ist und wir somit unsere bestehende erweitern könnten.

Ein Solateur hat uns vorgeschlagen, die Anlage an einen zentralen Zähler anzuschließen und dann an diesen 4 private Zähler. Über diese privaten Zähler könnte man dann anteilsmäßig die Stromkosten abrechnen.
Was ich nun vermeiden will ist, das wir später nochmal Arbeit bzgl. neuen Stromzähler, Kabel verlegen, wahrscheinlich Anmeldung bei EON, dass jetzt ein "4ter" dazugekommen ist usw. haben (also nach dem Motto: wenn wir schonmal dabei sind, dann gleich richtig)

Jetzt stellt sich die Frage, wie bewerkstelligt man dies nun mit dem 4. Eigentümer unter der Berücksichtigung, dass wir einmal der 4. sein werden (könnten)?
Bei uns sind die Stromzähler im Haus verstreut und keiner hat immer so den rechten Überblick. Somit wäre es sinnvoll, das Ganze mal anzupacken und übersichtlicher zu gestalten.
Die 3 Eigentümer haben auch vor eine GBR zu gründen.

Ich hätte mal folgenden Ansatz gesehen:
- Strom gegen Pacht der Dachanteile des 4. Eigentümers, er müsste ja auch von den günstigeren Strompreis profitieren können (Kann ich überhaupt den Strom an einen Dritten verkaufen/liefern?)

Gäbe es evtl. noch bessere Möglichkeiten bzw. wäre dies überhaupt möglich?
Wie müsste das dann alles geregelt werden? Verträge, Notar?
highlander2011
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