Dachnutzungsvertrag

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Dachnutzungsvertrag

Beitragvon Berg-Franke » 09.10.2011, 22:28

Hallo,
Ich gehöre zum Gründungsteam einer Energiegenossenschaft.
Wir würden gerne bald an den Start gehen, haben nun aber erhebliche Bauchschmerzen mit dem Entwurf des Dachnutzungsvertrages,
den uns das die Kommune vorgelegt hat.
Insbesondere wird eine Sicherungsleistung in Form einer Bürgschaft verlangt.
Müssen wir diese Kröte schlucken?
Außerdem sind die Passagen sehr schwammig, die der Kommune erlauben, die PV-Anlage zu beeinträchtigen oder gar vom Vertrag zurückzutreten.
Auch die Eintragung einer Dienstbarkeit für die PV-Nutzung ist nicht vorgesehen, die auf einen Rechtsnachfolger übergehen würde.
Da wir recht unsicher sind, ob wir nicht ein großes Risiko eingehen mit dem vorgelegten Vertragsentwurf, wären wir an Mustern von Positiv-Beispielen im Sinne des Betreibers interessiert.
Wer könnte Dachnutzungsverträge insgesamt juristisch prüfen?
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Beste Grüße
Matthias Ertel
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Re: Dachnutzungsvertrag

Beitragvon Franz-F » 10.10.2011, 05:33

Hallo,

bevor du/ihr euch mit schlucken etc. auseinersetzt, klärt erstmal ab ob Änderungen zugestimmt werden würde. Bei mir ging es um die Dienstbarkeit, der Rest war in Ordnung. Stadt/ Gemeinde war zu keiner Änderung bereit, also musste ich die Risiken abwägen, die ich bei einem öffentlichen Gebäude und 30.000€ Invest für überschaubar halte/ hielt.
Gruß vom
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Re: Dachnutzungsvertrag

Beitragvon kpr » 11.10.2011, 08:23

Du musst natürlich keine einzige Kröte schlucken. Dir bleibt ja immer noch die Variante, einfach nicht zu unterschreiben.
Eine Regelung, wonach die Stadt für die Schäden aus von ihr verantworteten Beeinträchtigungen der Anlage aufzukommen hat, wäre für mich unabdingbar.
(Ich kann mir ja sonst an drei Fingern abzählen, dass der neue Bürgermeister großen Gefallen an "hohen Tannen" findet, aber noch mehr Gefallen an einer moderaten Pachterhöhung.)
Vom Vertrag zurückzutreten? Bis wann denn? Solange die Anlage nicht bestellt ist, ist das ja allenfalls "sehr ärgerlich"; danach lässt es sich auffangen, wenn die Kommune für den entstehenden Schaden einzutreten hat.
Oder meinst Du gar, die Kommune nimmt sich ein Kündigungsrecht heraus? Das halte ich dann eher für "Realsatire" als für einen Vertragsentwurf.

Die Bürgschaft... naja.. ich würde auch kein Dauerschuldverhältnis (das ich in seiner Art nicht bremsen kann; z.B. durch Austausch der Schlösser; Zuparken der Einfahrt) mit jemand eingehen, ohne dass ich Sicherheit hätte.
Wenn die Einspeisevergütung noch nicht abgetreten ist, könnte eine stille Abtretung der Einspeisevergütung den gleichen Zweck für weniger Geld erfüllen.
Möglicherweise kann man die Gemeinde mit Geld locken... und durch eine Einmalzahlung die Pacht ablösen. Ist ein Rechenexempel. Kommt auch auf die Avalkondition an.

Ich halte es für wichtig, dass man hier die gleichen wünschenswerten Verhaltensweisen an den Tag legt, wie Mädchen im Teenager-Alter: Man muss auch "Nein" sagen können.
Lieber keine Investition, als eine, die sich nicht rechnet.
Und willst Du mit einem Risiko nachts schlafen gehen?

In welchen Dimensionen denkt ihr? Bei 5 kwp sicherlich eine schlechte idee... bei 1 MWp bestimmt kein schlecht investiertes Geld, einen Anwalt an die Sache heran zu lassen.
Die Gefahren eines Vertrages liegen weniger in den erkannten Kröten, sondern vielmehr in den nicht gesehenen Risiken.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
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