Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon manukanu » 26.12.2009, 18:20

Mittlerweile gibt es ja viele Bürger, die sich zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen haben und so gemeinsam Projekte mit erneuerbaren Energie durchführen.
Ich habe mir nun mal die Frage gestellt, warum diese meistens in der Form einer Genossenschaft geführt werden. Z.B. muss man ja unbedingt einem Prüfungsverband angeschlossen sein, welcher Geld verlangt. Diese Kosten gibt es bei einer Aktiengesellschaft nicht (dafür halt ein Mindestkapital von 50.000 €).
Gibt es hier sonst noch Unterschiede, welche ich übersehen habe und die eine oder andere Rechtsform praktischer erscheinen lässt?

Vielen Dank
Manuel
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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon Sonnenstevie » 26.12.2009, 21:48

Eine AG würde ich auf keinen Fall als Rechtsform empfehlen.

Denn das Aktienrecht ist eine umfangreiche und hochkomplizierte Materie. Hinzu kommt, dass die meisten Regelungen zwingend sind. Ein bekannter Notar sagte einmal: "Im Aktienrecht muss man immer mit der Gesetzestext unter dem Arm herumlaufen."

Viele Grüße


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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon Kollektor » 26.12.2009, 22:42

manukanu hat geschrieben:Gibt es hier sonst noch Unterschiede, welche ich übersehen habe und die eine oder andere Rechtsform praktischer erscheinen lässt?


Die häufigste Form ist eine GbR. Bei gemeinsamer Finanzierung hohe Haftrisiken wenn ein Gesellschafter pleite macht.
GmbH & Co KG: Zu aufwändig und seit 2006 steuerlich nachteilig als "Abschreibungsmodell".
Bruchteilgemeinschaft: Unter Freunden/Verwandten ein sehr einfaches Modell.

Allgemein gilt: Verwaltung macht Arbeit und frisst meist Rendite. Gerade PV bietet durch beliebige Skalierbarkeit die richtige Größe für jeden Geldbeutel, da ist jedes Gemeinschaftsprojekt uneffektiver. Projekte bis 100 kWp besser zum Teil fremdfinanzieren als sich mit anderen rumplagen. Das Spektrum der Mitinvestoren reicht von Erbsenzählern bis zu Leuten die sich nicht um die Anlage mitkümmern.
Sonnige Grüße
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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon manukanu » 27.12.2009, 01:12

Dass es auch Argumente gegen Kapitalgesellschaften gibt, war mir schon klar, aber diese wollte ich einmal außenvorlassen. Vielleicht hätte ich da meine Frage etwas präzisieren sollen.
Das mit dem Aktienrecht ist natürlich ein schlagkräftiges Argument. So groß wird eine solche Gemeinschaft dann auch nicht, dass sie ihren eigenen Juristen einstellen kann.
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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon GLu » 27.12.2009, 10:57

manukanu hat geschrieben:So groß wird eine solche Gemeinschaft dann auch nicht, dass sie ihren eigenen Juristen einstellen kann.

Ganz abgesehen vom erforderlichen Aufsichtsrat ...

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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon manukanu » 27.12.2009, 11:03

Der ist aber bei einer Genossenschaft mit mehr als 20 Mitgliedern ebenfalls erforderlich.
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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon Sonnenstevie » 27.12.2009, 11:22

manukanu hat geschrieben:Dass es auch Argumente gegen Kapitalgesellschaften gibt, war mir schon klar, aber diese wollte ich einmal außenvorlassen. Vielleicht hätte ich da meine Frage etwas präzisieren sollen.
Das mit dem Aktienrecht ist natürlich ein schlagkräftiges Argument. So groß wird eine solche Gemeinschaft dann auch nicht, dass sie ihren eigenen Juristen einstellen kann.


Genau. Meine Erfahrungen mit Aktiengesellschaften gehen wirklich dahin, dass diese Rechtsform nur für große Unternehmen geeignet ist, die eine eigene Rechtsabteilung haben. Es gibt für alles eine Regelung. Nur als Beispiel: Wenn die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft einberufen wird, muss in der Einberufungsmitteilung angegeben werden, was der Vorstand und der Aufsichtsrat vorschlagen. Beide Gremien können ihre Meinung aber auch nicht frei schwebend bilden. Deswegen muss es vorher eine Aufsichtsratssitzung geben, für deren Einberufung auch wieder ein detailiert geregeltes Verfahren gilt. Das alles mag noch angehen, wenn die Leute friedlich und guten Willens sind. Wenn es aber Streitereien gibt, kommt man schnell in die Situation, dass mehr als ein Jurist beschäftigt wird.

Viele Grüße


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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon Berliner Sonne » 07.07.2010, 15:57

Eine eingetragene Genossenschaft hat zwar gegenüber einer AG Vorteile bezüglich der Bilanzierung, aber ich würde dann doch eher die Form "Verein" wählen. Warum ? Ganz einfach: Eine Satzung ist so kompliziert nicht und die Abrechnung ggüber dem Finanzamt läuft durch eine Hand, ebenso Einspeisung etc.
Voraussetzung für die Einspeisung ist ja die Umsatzsteuerabzugsfähigkeit, denn kein Netzbetreiber akzeptiert Rechnungen ohne ausgewiesener USt. Somit würde der "Betrieb einer Photovoltaikanlage" als "wirtschaftlicher Eigenbetrieb" gehen, einen Buchprüfer (z.B. Mitglied mit erforderlicher Qualifikation) erfordern und ansonsten auf Mehrheitsentscheidungen des Gremiums (gem Satzung) beruhen. Angestellte braucht solche ein Verein keine. Steuererklärungen sind solange simpel, solange nur dieser eine Zweck verfolgt wird.
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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon Sonnenstevie » 07.07.2010, 17:43

Berliner Sonne hat geschrieben:Eine eingetragene Genossenschaft hat zwar gegenüber einer AG Vorteile bezüglich der Bilanzierung, aber ich würde dann doch eher die Form "Verein" wählen. Warum ? Ganz einfach: Eine Satzung ist so kompliziert nicht und die Abrechnung ggüber dem Finanzamt läuft durch eine Hand, ebenso Einspeisung etc.


Von einem Verein kann ich nur abraten. Es stellt sich die Frage, ob es ein gemeinnütziger Verein sein soll oder ein wirtschaftlicher Verein.

Bei einem gemeinnützigen Verein dürfen die Mitglieder keine Vorteile erhalten, d.h. sie dürfen keine Ausschüttungen o.ä. erhalten.

Für einen wirtschaftlichen Verein braucht man eine Genehmigung. Diese Genehmigung wird regelmäßig nicht erteilt, weil es ja genug andere Rechtsformen (Genossenschaft, Aktiengesellschaft) gibt, die man stattdessen wählen kann.

Viele Grüße


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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon mnpv » 14.07.2010, 12:14

Erkundige dich mal beim GENO-Verband. In den ersten 3 Jahren bieten die eine Vergünstigung bei den Prüfunggebühren an. Damit wird die Gründung von eG´s "subventioniert". Gute Beratung bei Gründung etc. erhält man natürlich dort auch!

Gruß
Martin
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