Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Re: Bürgerkraftwerke als eG oder AG

Beitragvon wgbisch » 29.07.2010, 20:50

Halli, Hallo.

die Diskussion versteh ich nicht,

Sowohl eG als auch AG sind Easy zu handhaben.

Jeder Notar und RA der was anders sagt plustert sich nur auf und mach sich wichtig . sorry - ist aber so.

Du sagst schon richtig - Aufsichtsrat brauchen beide.

AG - keine Prüfung durch einen WP notwendig - dickes Plus was die Kosten angeht.
Und! - Die Kapitalmehrheit hat das sagen. Wer viel gibt, hat viel zu bestimmen.

Stell dir vor: 100 Genossen geben 1 Euro und 1 Genosse gibt 101 Euro - wer hat was zu sagen?
in der AG: der 1 Genosse mit 101 Euro - in der eG hat er weniger als 1% der Stimmen.

Und in keiner Satzung der Welt kannst du alles vorhersehen - der Geldgeber ist bei der eG der gelackmeierte.

MfG
Ronny Dransfeld
WG Bischofferode eG
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