Betrieb PV-Anlage in "wilder Ehe" wie?

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Betrieb PV-Anlage in "wilder Ehe" wie?

Beitragvon amoss » 17.09.2009, 12:11

Hallo, ich bitte um Beistand, denn

bisher habe ich mich vor allem um die technische Seite gekümmtert und den Rest entweder bisher zu naiv gesehen oder ich sehe vor zuviel lesen inzwischen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. :?

Ausgangssituation:

-> 1: Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in "wilder Ehe" wie das so schön in Bayern heißt. :-)

-> 2: Wir leben in einem Haus, das meiner Lebensgefährtin gehört.

-> 3: Wir möchten beide gemeinsam auf diesem Dach eine +-11kwp-
Anlage errichten und betreiben. Eigentum, Kosten und Einnahmen sollen genau hälftig aufgeteilt werden.

-> 4: Die Besteuerung soll dann jeder für sich mit seiner Hälfte der Ausgaben/Einnahmen machen.

-> 5: Unsere Gemeinde verlangt für Betreiber von PV-Anlagen auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung :(

-> 6: Wir wollen die Anlage aus Eigenmitteln finanzieren, brauchen also keinen Kredit


Frage: Was ist jetzt steuerlich, juristisch, finanziell und gewerbetechnisch wie und in welcher Reihenfolge zu tun? :?:


-> Gewerbeanmeldung. Erfolgt die nun auf mich oder auf uns beide? Oder muss dazu irgendeine juristische Person gegründet werden?

-> Konto: Wir möchten einfach nur ein (möglichst privates) Gemeinschaftskonto eröffnen, das uns beiden je zu 50% gehören soll. Geht das so einfach und wie muss dass dann vor dem Finanzamt gekennzeichnet sein?
Oder geht es bei uns nicht, weil wir in unserer Gemeinde leider zur Gewerbeanmeldung verpflichtet sind und Banken uns dann als Geschäftskunden führen wollen?

-> Rechnungen. Auf wen müssen Rechnungen z.B. vom Solateur lauten? Auf uns beide namentlich als Einzelpersonen oder muss dazu irgendeine rechtliche Person gegründet werden?

-> Besteuerung. Was muss man gegenüber dem Finanzamt nun tun, damit die dort alle Werte auf unserem Gemeinschaftskonto für jeden von uns je zu 50% übernehmen?

-> Ist bezüglich dem Netzbetreiber noch was spezielles zu beachten?

Vielen Dank für Hilfe!

Gruß,
amoss
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Beitragvon jodl » 17.09.2009, 13:37

entweder:
2 Anlagen aufs Dach, jedem seine eigene, dann mit 2 neuen Zählerm
oder:
GbR gründen und eine Anlage machen
oder:
den user sonnenstevie fragen, der ist vom Fach

Gruß,
jodl
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Beitragvon Kollektor » 17.09.2009, 15:07

Ich rate zu einer Bruchteilgemeinschaft wie in meinem Posting vom Mi Apr 01, 2009 20:56 http://www.photovoltaikforum.com/ftopic25296.html

Vorteil: Keine eigene GbR-Bilanz o.ä.

Zu der Gewerbeanmeldung kann ich nichts sagen, für ein gemeinsames Konto einfach die Bank fragen oder einfacher alles über die Privatkonten laufen lassen. Einer bekommt die Einspeisevergütung, zahlt die Versicherung und gibt/fordert das vom anderen.
Sonnige Grüße
Kollektor
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Beitragvon amoss » 17.09.2009, 21:14

Ok danke, das scheint also nicht so einfach zu sein. Die Sache mit der Bruchteilgemeinschaft muss ich mir noch näher ansehen.

Gibt's denn hier keine anderen "wilden Ehen" ? Wie habt ihr das gemacht?

Und was passiert eigentlich, wenn ich mich nur mit dem Finanzamt einige und die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt einfach "vergesse"? Es soll ja eine Ordungswidrigkeit sein, was hat die für Folgen?

Gruß,
amoss
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Beitragvon Sonnenmelker » 17.09.2009, 21:19

Hallo,

Gibt's denn hier keine anderen "wilden Ehen" ? Wie habt ihr das gemacht?

Bei uns geht es auch wild zu.
Die ersten 10 Jahre ist die Anlage mir, die zweiten 10 Jahre meiner "Wilden"
So haben wir uns das gedacht, zuerst schreibe ich degressiv ab, verkaufe, dann ist mein Schatz dran.

Gruß
Manfred
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Beitragvon amoss » 18.09.2009, 12:09

Hi Sonnenmelker,
Die ersten 10 Jahre ist die Anlage mir, die zweiten 10 Jahre meiner "Wilden". So haben wir uns das gedacht, zuerst schreibe ich degressiv ab, verkaufe, dann ist mein Schatz dran.


das klingt ja sehr exotisch - also deine Gefährtin kauft dir die Anlage nach 10 Jahren ab? Und das FA vermutet da keinen Gestaltungsmissbrauch?
Oder ist damit gar kein steuerlicher Vorteil verbunden und das Ganze ist nur Euer Ansatz, Aufwand und Ertrag möglichst gleich aufzuteilen?
Gruß,
amoss
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Beitragvon Sonnenstevie » 18.09.2009, 17:57

So exotisch ist die Gestaltung nicht. Außerdem ist sie vorteilhaft, weil der Freibetrag für Veräußerungsgewinne genutzt werden kann und der ermäßigte Steuersatz angewendet wird.

Ich kann da auch keinen Gestaltungsmissbrauch erkennen, weil es zu einer Verlagerung aller Chancen und Risiken kommt. Der Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs betrifft andere Fälle.

Viele Grüße


Stevie
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