Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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Moderator: Mod-Team
von Häuslesbesitzer » 07.07.2009, 13:14
Ich bin frustriert und hoffe auf Eure Hilfe.
Nach längerer Suche habe ich eine Logistikfläche gefunden, im Rheinhafen, die für eine >50kWp Anlage gut geeignet wäre. DN 15°, unverschattet, 210° SW, 11m hohes Gebäude, Trapezdach.
ABER, der Besitzer der Halle ist nicht Eigentümer des Grundstückes, sondern er hat das Grundstück vom Land Baden Württemberg gepachtet.
Bei der Größe denke ich mal, ich brauche eine Grunddienstbarkeit? (war einne Frage) und wie würdet ihr die Sache angehen?
16 SCN 175 Wp + 26 SCN 170Wp = 7.22 KWp. 24°+175° in 70839. Modulhersteller: Jiangsu Shunda, China. Beteiligung an mehreren Bürgersolaranlagen.
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von SunForFree » 07.07.2009, 13:24
Auf jeden Fall eine Dienstbarkeit.
Der Hallenbesitzer kann wechseln und dann stehst du da und hast evtl. keine Zutrittsmöglichkeit.
Ich denke die Bank wird das genauso sehen.
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von Sonnenstevie » 07.07.2009, 14:11
Hallo Häuslebesitzer,
grundsätzlich müsstest Du herausbekommen, ob das Logistikunternehmen die Hallen tatsächlich auf der Grundlage eines Erbbaurechts erbaut hat.
Für ein Erbbaurecht besteht ein eigenes Grundbuch, d.h. das Erbbaurecht kann belastet werden wie ein Grundstück.
Es bestünde dann die Möglichkeit, eine Dienstbarkeit in dieses Erbbaurechtsgrundbuch eintragen zu lassen.
Übrigens gibt es ein Memo zum Thema Dienstbarkeit zum Download von meiner Homepage ( www.stefanrode.de unter Downloads).
Viele Grüße
Stevie
Dr. Stefan Rode Rechtsanwalt und Steuerberater
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von Häuslesbesitzer » 07.07.2009, 15:05
Sonnenstevie, ich muss in der Tat herausfinden, ob es eine Erbpacht ist, oder was wohl für mich komplizierter wäre, eine irgendwie anders vereinbarte Grundstückspacht.
Ich stelle das ein, sobald ich das herausgefunden habe.
Aber mal angenommen, es ist k e i n e Erbpacht, dann wird es wohl nicht ohne die Zustimmung des Grundstückseigentümer, dem Land Baden Württemberg gehen, oder?
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von Sonnenstevie » 07.07.2009, 16:32
Hallo Häuslebesitzer,
egal wie die Vertragsverhältnisse sind, solltest Du dem Land BW mitteilen, was Du da vorhast.
Viele Grüße
Stevie
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von pv-fan » 07.07.2009, 18:42
hallo häuslebesitzer,
ich würde das land baden-württemberg auf jeden fall mit ins boot
holen und nicht nur mitteilen, dass würde mir persönlich definitiv
nicht ausreichen.
falls nämlich der heimfall beim erbbaurecht eintritt oder das land
bei einem normalen pachtverhältnis aus welchen gründen auch
immer kündigt oder sonderkündigt, musst du eine
nachfolgeregelung haben, sonst musst du deine anlage gegeben-
falls einfach abbauen.
du musst mit denen eine vereinbarung für die oben genannten
fälle treffen, dass du auf jeden fall die anlage dort weiterbetreiben
kannst, wenn das logistikunternehmen schwierigkeiten bekommt.
laß dir das grundbuch vollständig geben, dann siehst du was los ist.
kläre gleich mit den banken den rangrücktritt ab, die im grundbuch
mit grundschulden eingetragen sind.
hört sich spannend und nach arbeit an;)
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