von allgäulicht » 12.07.2010, 21:55
Servus,
Euer gemeinsames Unternehmen, die GbR, macht die AfA für das Wirtschaftgut (PV-Anlage) im Gesamten. Die Afa könnt ihr nach belieben innerhalb der gesetzlich zulässigen Abschreibungsvarianten vornehmen (SonderAfA, linear, degressiv ...). Es kann jedoch nicht jeder Partner innerhalb der GbR sich "seine" Abschreibung raussuchen, die gerade am besten in seine persönliche Steuersituation passt.
Mit der Steuererklärung der GbR, der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung, wird der Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt. Die Verteilungsqute muss allerdings nachvollziehbar vor Jahresbeginnfestgelegt sein, z.B. 95:5.
Ebenfalls wird in der Feststellungserklärung evtl. gezahlter Gewinnvorab, Tätigkeitsvergütungen und dgl. je Gesellschafter dargelegt.
Die Summe der Anteile bzw. Zahlungen ergibt dann den zu versteuernden Betrag je Gesellschafter.
Eure GbR hier nur als simples Steuersparmodell mit sich ständig ändernden Gesellschafterbeteiligungen halte ich für zu kurz gegriffen. 20 Jahre Laufzeit einer PV-Anlage ist eine lange Zeit...