2 Personen - 1 gemietetes Dach

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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2 Personen - 1 gemietetes Dach

Beitragvon tomchen1111 » 27.07.2010, 22:15

Hallo

ich habe eine frage an euch und zwar folgende:

Ich hätte die Möglichkeit ein Dach auf einem Bauernhof zu mieten und darauf eine PV-Anlage zu errichten (50kw).
Nun will ich das zusammen mit einem guten Freund machen. Was muss ich beachten bezüglich Finanzierung (eine oder zwei Finanzierungen), Mietvertrag, Auszahlung und und und......
Ausserdem würde mich interessieren, welche Dachmiete ihr für angebracht haltet?
Komplette Südausrichtung mit 45 Grad Neigung. Bereich Ingolstadt.

Vielen Dank für eure Antworten!!!!
tomchen1111
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Re: 2 Personen - 1 gemietetes Dach

Beitragvon Lodda60 » 27.07.2010, 22:23

Hallo Tom,

bei zwei Leuten sollte das ganze mindestens über eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) abgewickelt werden. Dazu müsst Ihr einen GbR Vertrag schließen. Alle Verträge (Mietvertrag, Finanzierung etc.) werden dann von der GbR geschlossen. Im GbR Vertrag ist übrigens geregelt, wer welchen Anteil an der Gesellschaft hat.

Das Thema Miete würde ich prozentual angehen, dann hat der Vermieter auch etwas vom guten Wetter, außerdem hat er im Falle eines Schadens an der Anlage ein Interesse an einer schnelleren Behebung. Üblich sind Werte zwischen 3 und 10 % des Jahresertrages. Bei den 10 % ist aber schon die Grenze der Belastung sehr nahe. Bei meinen Mietdächern steigt die Miete im Verlauf der Jahre, so dass die Finanzierung (Zinsen und Tilgung) am Anfang nicht auch noch mit höheren Mietzahlungen zu Liquiditätsengpässen führt.
Gruß
Lothar
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Re: 2 Personen - 1 gemietetes Dach

Beitragvon kpr » 27.07.2010, 22:41

Die GbR würde ich auch bevorzugen. Die GbR ist zwar in der Gründung relativ einfach und kostengünstig - da weder die notarielle Form für irgendwas vorgeschrieben ist, noch irgendwas irgendwo eingetragen werden muss.

Gesetzlich ist zwar kein Gesellschaftsvertrag erforderlich; das führt aber dazu, dass die Bestimmungen des BGB gelten. Und die sind häufig unbefriedigend. Auch von einem "Download-for-free"-Vertrag ist dringend abzuraten.
Die Euros für den Rechtsanwalt sind gut angelegtes Geld. Den Vertrag brauchts bei Streit, Ärger und Tod. Bei einem auf 20-30 Jahre ausgelegten Geschäft nicht gerade unwahrscheinliche Ereignisse.

Ganz wesentlich: Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
Deshalb ist dringend davon abzuraten, daß die GbR einen Darlehensvertrag abschliesst. Fällt ein Partner aus - haftet der andere.
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Re: 2 Personen - 1 gemietetes Dach

Beitragvon Photonensammler13 » 27.07.2010, 23:53

Hallo tomchen1111,

was so üblich ist an Dachpachten kannst Du Dir mal unter folgenden Links ansehen:

sonstiges-f13/dachpacht-preise--t46300.html
http://www.deutsche-dachboerse.de/content/view/26/25/
http://www.photovoltaik-guide.de/wissen ... n-daechern

Grüße
Photonensammler13

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Re: 2 Personen - 1 gemietetes Dach

Beitragvon MBIKER_SURFER » 28.07.2010, 09:20

tomchen1111 hat geschrieben: Was muss ich beachten bezüglich Finanzierung (eine oder zwei Finanzierungen), Mietvertrag, Auszahlung und und und......
Ausserdem würde mich interessieren, welche Dachmiete ihr für angebracht haltet?
Vielen Dank für eure Antworten!!!!


Hallo,

die GbR muss unbedingt nur mit EK gegründet werden - da jeder für den anderen voll!! haftet. Also wenn Finanzierung, muß jeder für sich finanzieren, was dann natürlich eine Dienstbarkeit im Grundbuch voraussetzt (oder eben entspr. Bonität).
Also im Süden der REpublik wirst schon ca 20 €- 25 € bezahlen müssen pro kwp - auch heite noch!

Gruß
Martin
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