von AlexDD » 03.11.2009, 12:03
Ob Du für die PV-Anlage überhaupt ein Gewerbe anmelden musst, hängt von Eurer Gemeinde ab. Im Normalfall ist das nicht nötig. Ob sich die PV-Anlage der Einfachheit halber in das bestehende Gewerbe integrieren lässt, hängt sicher von dessen Inhalt ab. Ein Bettenhändler kann schlecht plötzlich PV-Anlagen betreiben.
Normal reicht es, wenn Du dem Finanzamt die Aufahme einer unternehmerischen Tätigkeit mitteilst und wg. MwSt auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Die Gewerbeanmeldung hat damit erstmal nichts zu tun. Da Du schon ein Gewerbe hast, was sicher auch dem Finanzamt bekannt ist, dürftest Du keinne neue Steuernummer bekommen.
Für beide Unternehmungen gibst Du dann eine konsolidierte Umsatzsteuerklärung ab. Je nach Gesamtmmsatz aus beiden Firmen, monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Alex.
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