Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2012 bei Direktverbrauch

  • Ich sitze vor der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Jahr 2012. Dazu habe ich mich in den letzten Tagen durch dieses Forum "gewühlt" und auch viele nützliche Hinweise erhalten. Vielen Dank hierfür.
    Da ich mir aber immer noch nicht ganz sicher bin, ob ich alles richtig und keine Gedankenfehler gemacht habe, würde ich mich über eine abschließende Bestätigung / ggf. Hilfestellung aus dem Forum sehr freuen.


    Hier meine „Grunddaten“:
    Erstinbetriebnahme der PV-Anlage: Mai 2012
    Anschaffungs- und Herstellkosten: 11857,00 € netto / ausgewiesene USt 2252,83 €
    Gesamtertrag 2012: 4007 kWh
    Netzeinspeisung 2012: 2603 kWh
    Direktverbrauch 2012: 1404 kWh (bis 30%: 1202 kWh; >30%: 202 kWh)


    Für das Jahr 2012 habe ich folgende Abschlagszahlungen des Netzbetreibers erhalten:
    8 x 109,-- € = 872,-- € (brutto)
    Die darin enthaltene USt von 139,23 € habe ich dem FA im Rahmen der USt-Voranmeldung gemeldet.


    Aus damaliger Unkenntnis, habe ich bei den monatlichen USt-Voranmeldungen den Anteil des Direktverbrauchs (virtuelle Rücklieferung des Netzbetreibers) nicht berücksichtigt, und auch keine berichtigte Voranmeldung für Dezember 2012 vorgenommen, nachdem die Endabrechnung des Netzbetreibers im Januar 2013 vorlag. :oops:


    kpr hat mein Verhalten hier im Forum einmal so ausgedrückt:
    Zitat:
    Du hast eine Schätzung vorgenommen - und dabei den auf die Rücklieferung entfallenden Betrag mit 0,- Euro geschätzt.
    Die Schätzung ist sicherlich völlig absurd und mit 100% Fehlerquote versehen; aber das haben Schätzungen nun mal an sich, dass man sich auch verschätzen kann.
    Im übrigen hat das - betragsmäßig - vernachlässigbare Fehler zur Folge; kann aber dazu genutzt werden, das ganze Thema sehr pragmatisch zu lösen. Und gegen solche Lösungen hat beim FA prinzipiell niemand etwas.


    In der Endabrechnung vom 15.01.2013 hat mein Netzbetreiber Abschläge für Messentgelt von 19,00 € und ein Guthaben von 10,76 € ermittelt. Die darin enthaltene Umsatzsteuer von 4,75 € habe ich dann in der USt-Voranmeldung für Januar 2013 dem FA zusätzlich gemeldet (neben der USt für den Monatsabschlag).



    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist nachfolgende Ermittlung der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen korrekt und habe ich anschließend die richtigen Werte in die Umsatzsteuererklärung übernommen? :?:



    Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen:

    A. Erträge auf Basis der Netzeinspeisung/ Direktverbrauches

    Lieferung an den Netzbetreiber: 4007 kWh x 0,2443 kWh = 978,91 € netto USt 185,99 € 1164,90 € brutto


    Abzugsbetrag für virtuelle Rücklieferung an mich
    bis 30%: 1202 kWh x 0,1638 kWh = - 196,89 € netto USt 37,41 € 234,30 € brutto
    >30%: 202 kWh x 0,1200 kWh = - 24,24 € netto USt 4,61 € 28,85 € brutto
    Summe Abzugsbetrag durch Rücklieferung: - 221,13 € netto USt 42,01 € 263,14 € brutto


    Rechnungsssumme des Netzbetreibers: 757,78 € netto USt 143,98 € 901,76 € brutto



    B. Gegenrechnung auf Basis der Abschlagszahlungen/ Endabrechnung des Netzbetreibers
    Abschlagszahlungen: 8 x 91,60 € = 732,77 € netto USt 139,23 € 871,99 € brutto
    Abschläge (z.B. Messentgelt): 15,97 € netto USt 3,03 € 19,00 € brutto
    Nachzahlungs-Guthaben in Endabrechnung: 9,04 € netto USt 1,72 € 10,76 € brutto

    Endabrechnung des Netzbetreibers 757,78 € netto USt 143,98 € 901,76 € brutto




    Das Ergebnis der Berechnung auf Basis der abgelesenen PV-Erträge A. und der Abschlagszahlungen/Nachzahlung B. ist also identisch.
    Insgesamt habe ich dem FA 143,98 € Umsatzsteuer bei der monatlichen Voranmeldung angegeben/ bezahlt.



    In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2012 würde ich jetzt folgendes angeben:


    Jahresumsatz netto 757,78 € gerundet 757,-- € Zeile 33
    Umsatzsteuer 143,98 € Zeile 33
    Jahresumsatz brutto 901,76 €

    Abziehbare Vorsteuer 2252,83 € Zeile 62
    (ausgewiesene USt für PV-Anlage)


    Verbleibender Betrag/ Erstattungsanspruch 2108,85 €



    Ist dieser pragmatische Ansatz aus eurer Sicht so i.O. ? Wenn ja, werde ich dieses Verfahren auch in den kommenden 20 Jahren so anwenden.



    Vielen Dank für Eure Unterstützung. :danke:


    Mit besten Grüßen Dirk

  • Wenn ich deine Angaben richtig deute, gibst du bei der Umsatzsteuer nur in etwa den Betrag an, den dir der VNB ausbezahlt. Damit weist du keinen EV zur Umsatzversteuerung aus. Dies ist nach den Vorschriften des EEH und des Abschnittes 2.5 UStAE nicht richtig.


    Die Umsatzsteuer ist aus der Gesamtmenge des erzeugten Stroms zum Einspeisetarif zu berechnen. Die Jahresproduktion beträgt nach deinen Angaben 4007 kWh zum Tarif 0,2443 €/kWh. Damit wären die 978,91 € die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.


    Dir ist aber im Steuerjahr nicht der gesamte Wert zugeflossen. Darum berechne ich nach tatsächlichen Zahlen:
    a) Zahlungen des Netzbetreibers 872 € brutto = 732,77 € netto
    b) einbehaltetener Betrag für Eigenverbrauch (196,89 € + 24,24 €) 221,13 €
    Summe als Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer: 953,90 € gerundet 953 €.


    Abrechnungssbetrag (und eventuell Messbetrag, sofern nicht bereits bei der Restsumme abgezogen) sind Zahlen für das folgende Jahr.


    Freundliche Grüße
    Paulchen

  • Hallo Paulchen,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Mein Gedankenfehler war, den Gegenwert der virtuellen Rücklieferung von der Gesamtmenge des erzeugten Stromes ABZUZIEHEN und nicht hinzuzurechnen.


    Gemäß Deiner Richtigstellung, werde ich nun folgende Werte in die Umsatzsteuer-Jahreserklärung übernehmen:


    757,78 € netto Abschlagszahlungen des Netzbetreibers
    221,13 € netto zzgl. einbehaltener Betrag für Direktverbrauch
    -----------------
    953,91 € netto Jahresumsatz gesamt
    953,-- € netto gerundet (Bemessungsgrundlage für USt) Zeile 33
    185,99 € darauf Umsatzsteuer Zeile 33
    2252,83 € abziehbare Vorsteuer (ausgewiesene USt für PV-Anlage) Zeile 62

    2066,84 € verbleibender Betrag/ Erstattungsanspruch


    Die Differenz zur eigentlich „richtigen“ Bemessungsgrundlage, also der Gesamtmenge des erzeugten Stroms zum Einspeisetarif (4007 kWh x 0,2443 €/kWh = 978,91 € netto), kommt wie folgt zustande:


    15,96 € netto Messentgelt und Abrechnungspreis des Netzbetreibers
    9,04 € netto Nachzahlung des Netzbetreibers/ Guthaben
    --------------------
    25,00 € netto Differenzbetrag (steuerlich noch nicht berücksichtigt)


    Den Differenzbetrag von 25,00 € (netto) werde ich dann erst im nächsten Jahr in der Umsatz- und Einkommensteuererklärung (Betriebseinnahmen bzw. –Ausgaben) ansetzen, da er auch erst in Abschlussrechnung des Netzbetreibers Ende Januar 2013 bekanntgegeben wurde.


    Gruß Dirk

  • Damit die Sache rund wird, hier meine EÜR 2012:


    I. Betriebseinnahmen
    732,77 € netto Erlöse aus Kundenzahlungen (8 x 91,60 € netto Abschlagszahlungen)
    181,24 € USt aus Kundenzahlungen (139,23 € + 42,01 € ((1204 kWh x 0,1638 €/kWh) + (204 kWh x 0,12 €/kWh) x 0,19))
    2112,99 € USt-Zahlungen des Finanzamtes (2252,83 € Vorsteuer abzgl. 139,84 € gemeldete USt (8 x 17,48 €))
    280,80 € netto Wert von Sachentnahmen Eigenstrom (1404 kWh x 0,20 €/kWh)
    = 3312,56 € Summe Betriebseinnahmen



    II. Betriebsausgaben
    395,23 € Lineare Abschreibung (5%)
    2252,83 € Sonderabschreibung (19% 2012, Rest 2016)
    211,80 € Schuldzinsen (KfW-Kredit)
    13,01 € PV-Versicherung
    2252,83 € an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer)
    42,01 € gezahlte Vorsteuer aus Rücklieferung für privat verbrauchten Strom
    139,84 € an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
    = 5307,56 € Summe Betriebsausgaben


    Betriebsergebnis 2012
    = -1995,00 (Gewinn/ Verlust)



    Wäre wirklich top, wenn mal einer der Experten drüber schauen würde.
    Ist alles plausibel? Gibt es Inkonsistenzen zur USt-Erklärung oben?


    Danke und Gruß

  • Mir ist gerade aufgefallen, dass sich in den Zahlen zur Umsatzsteuererklärung weiter oben ein paar Zahlendreher eingeschlichen haben (war wohl gestern Abend doch schon ein wenig zu spät). :roll:


    Richtig müßte es heißen:
    732,77 € netto Abschlagszahlungen des Netzbetreibers
    221,13 € netto zzgl. einbehaltener Betrag für Direktverbrauch
    -----------------
    953,90 € netto Jahresumsatz gesamt
    953,-- € netto gerundet (Bemessungsgrundlage für USt) Zeile 33
    181,24 € darauf Umsatzsteuer Zeile 33
    2252,83 € abziehbare Vorsteuer (ausgewiesene USt für PV-Anlage) Zeile 62


    2071,59 € verbleibender Betrag/ Erstattungsanspruch

  • Ich habe noch 2 konkrete Nachfragen zur Vorsteuer aus Rücklieferung für privat verbrauchten Strom (42,01 €):


    Ist es richtig, das ich diesen Betrag unter Betriebsausgaben angesetzt habe? Gegenbuchung auf der Einnahmenseite unter USt aus Kundenzahlungen.


    Und müßte dieser Betrag dann nicht auch in der Umsatzsteuererklärung unter abziehbare Vorsteuer erfasst werden? Also 2252,83 € + 42,01 € = 2294,84 € :roll: Wenn ja, müßte meine Berechnung oben noch ergänzt werden.


    Ich hoffe, einer von Eurch kann mir hier weiterhelfen.


    Danke und Gruß

  • Mir ist soeben noch ein krasser Fehler in meiner Umsatzsteuererklärung aufgefallen:
    Ich habe vergessen, das Vorauszahlungssoll anzugeben. Wenn ich dann auch noch die
    Vorsteuer aus Rücklieferung für privat verbrauchten Strom (42,01 €) berücksichtige (meine Frage von oben), kommt als Endergebnis ein sehr kleiner Erstattungsanspruch heraus:


    953,-- € netto gerundet (Bemessungsgrundlage für USt) Zeile 33
    181,07 € darauf Umsatzsteuer Zeile 33
    2294,82 € abziehbare Vorsteuer (ausgewiesene USt für PV-Anlage + Vorsteuer aus Rücklieferung Eigenstrom) Zeile 62
    2112,99 € Vorauszahlungssoll (Summe der gemeldeten USt) Zeile 108
    -0,78 € verbleibender Betrag/ Erstattungsanspruch


    So müsste es jetzt doch stimmen,- oder?


    Wäre wirklich nett, wenn wenn ich eine Bestätigung hierzu bekommen könnte.


    Danke und Gruß

  • Zitat von Selvita

    Ich habe noch 2 konkrete Nachfragen zur Vorsteuer aus Rücklieferung für privat verbrauchten Strom (42,01 €):


    Ist es richtig, das ich diesen Betrag unter Betriebsausgaben angesetzt habe? Gegenbuchung auf der Einnahmenseite unter USt aus Kundenzahlungen.


    Und müßte dieser Betrag dann nicht auch in der Umsatzsteuererklärung unter abziehbare Vorsteuer erfasst werden?
    ...


    Die USt für den privaten DV ist keine Betriebsausgabe und keine Vorsteuer

  • Hi donnermeister,


    danke für Deine Rückmeldung.


    Wenn dem so ist, muss ich gemäß Umsatzsteuererklärung noch 41,23 € an die Finanzkasse entrichten (entspricht in etwa dem USt-Betrag für den privaten DV).


    Unter Betriebseinnahmen bleibt die USt für den privaten DV (42,01 €) aber stehen, - oder?


    Kannst Du bitte noch einmal einen Blick über meine EÜR werfen:


    I. Betriebseinnahmen
    732,77 € netto Erlöse aus Kundenzahlungen (8 x 91,60 € netto Abschlagszahlungen)
    181,24 € USt aus Kundenzahlungen (139,23 € + 42,01 € ((1204 kWh x 0,1638 €/kWh) + (204 kWh x 0,12 €/kWh) x 0,19))
    2112,99 € USt-Zahlungen des Finanzamtes (2252,83 € Vorsteuer abzgl. 139,84 € gemeldete USt (8 x 17,48 €))
    280,80 € netto Wert von Sachentnahmen Eigenstrom (1404 kWh x 0,20 €/kWh)
    = 3312,56 € Summe Betriebseinnahmen



    II. Betriebsausgaben
    395,23 € Lineare Abschreibung (5%)
    2252,83 € Sonderabschreibung (19% 2012, Rest 2016)
    211,80 € Schuldzinsen (KfW-Kredit)
    13,01 € PV-Versicherung
    2252,83 € an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer)
    139,84 € an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
    = 5265,54 € Summe Betriebsausgaben


    Betriebsergebnis 2012
    = -1957,74 (Gewinn/ Verlust)


    Danke und Gruß

  • Ich würde das anders machen. Da du 2012 den DV in deinen UStVA nicht berücksichtigt hattest, würde ich es mir dann wohl für 2012 auch einfach machen.


    Ich nehme jetzt nur mal die Werte, die ich ausrechnen kann. Erstattete Vorsteuer, AfA, Versicherung usw. musst dann selbst wieder dazu nehmen.


    I. Betriebseinnahmen
    732,77 € netto Erlöse aus Kundenzahlungen (8 x 91,60 € netto Abschlagszahlungen)
    139,22 € USt aus Kundenzahlungen
    229,97 € netto Wert von Sachentnahmen Eigenstrom (1404 kWh x 0,1638 €/kWh)


    II. Betriebsausgaben
    139,84 € an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer


    Das Geld, das du von der Jahresabrechnung 2012 (15.1.2013) erhälst, kommt in die EÜR 2013.


    Jetzt USt-Gehirn an.


    Du hattest eine Gesamtproduktion in 2012 von 4007 kWh. Das sind bei 0,2443 €/kWh 978,91 € (gerundet 978 €) steuerpfl. Umsatz, die zu deklarieren sind. Du hast von diesen 978 € bereits 732 € deklariert. Du musst also noch 246 € als steuerpfl. Umsatz deklarieren. In der UStE 2013 addierst du die 246 € die aus 2012 noch fehlen zu den Umsätzen 2013. Du musst dann noch 46,74 € zahlen. Wenn du noch UStVA machst, dann eine berichtigte UStVA Jan. 2013.
    USt-Gehrin aus


    EÜR-Gehirn an


    Die 46,74 € sind dann in 2013 eine Einnahme (USt aus Kundenzahlung) und 2014 eine Ausgabe (USt an FA)
    Wenn du noch UStVA machst, dann ist die Ausgabe noch 2013.
    EÜR-Gehirn aus


    Ist nicht ganz korrekt, aber das Ergebnis stimmt. Denke ich jedenfalls. Ohne Gewähr.
    2013 machst du es doch hoffentlich richtig? :D