Ich sitze vor der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Jahr 2012. Dazu habe ich mich in den letzten Tagen durch dieses Forum "gewühlt" und auch viele nützliche Hinweise erhalten. Vielen Dank hierfür.
Da ich mir aber immer noch nicht ganz sicher bin, ob ich alles richtig und keine Gedankenfehler gemacht habe, würde ich mich über eine abschließende Bestätigung / ggf. Hilfestellung aus dem Forum sehr freuen.
Hier meine „Grunddaten“:
Erstinbetriebnahme der PV-Anlage: Mai 2012
Anschaffungs- und Herstellkosten: 11857,00 € netto / ausgewiesene USt 2252,83 €
Gesamtertrag 2012: 4007 kWh
Netzeinspeisung 2012: 2603 kWh
Direktverbrauch 2012: 1404 kWh (bis 30%: 1202 kWh; >30%: 202 kWh)
Für das Jahr 2012 habe ich folgende Abschlagszahlungen des Netzbetreibers erhalten:
8 x 109,-- € = 872,-- € (brutto)
Die darin enthaltene USt von 139,23 € habe ich dem FA im Rahmen der USt-Voranmeldung gemeldet.
Aus damaliger Unkenntnis, habe ich bei den monatlichen USt-Voranmeldungen den Anteil des Direktverbrauchs (virtuelle Rücklieferung des Netzbetreibers) nicht berücksichtigt, und auch keine berichtigte Voranmeldung für Dezember 2012 vorgenommen, nachdem die Endabrechnung des Netzbetreibers im Januar 2013 vorlag.
kpr hat mein Verhalten hier im Forum einmal so ausgedrückt:
Zitat:
Du hast eine Schätzung vorgenommen - und dabei den auf die Rücklieferung entfallenden Betrag mit 0,- Euro geschätzt.
Die Schätzung ist sicherlich völlig absurd und mit 100% Fehlerquote versehen; aber das haben Schätzungen nun mal an sich, dass man sich auch verschätzen kann.
Im übrigen hat das - betragsmäßig - vernachlässigbare Fehler zur Folge; kann aber dazu genutzt werden, das ganze Thema sehr pragmatisch zu lösen. Und gegen solche Lösungen hat beim FA prinzipiell niemand etwas.
In der Endabrechnung vom 15.01.2013 hat mein Netzbetreiber Abschläge für Messentgelt von 19,00 € und ein Guthaben von 10,76 € ermittelt. Die darin enthaltene Umsatzsteuer von 4,75 € habe ich dann in der USt-Voranmeldung für Januar 2013 dem FA zusätzlich gemeldet (neben der USt für den Monatsabschlag).
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist nachfolgende Ermittlung der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen korrekt und habe ich anschließend die richtigen Werte in die Umsatzsteuererklärung übernommen?
Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen:
A. Erträge auf Basis der Netzeinspeisung/ Direktverbrauches
Lieferung an den Netzbetreiber: 4007 kWh x 0,2443 kWh = 978,91 € netto USt 185,99 € 1164,90 € brutto
Abzugsbetrag für virtuelle Rücklieferung an mich
bis 30%: 1202 kWh x 0,1638 kWh = - 196,89 € netto USt 37,41 € 234,30 € brutto
>30%: 202 kWh x 0,1200 kWh = - 24,24 € netto USt 4,61 € 28,85 € brutto
Summe Abzugsbetrag durch Rücklieferung: - 221,13 € netto USt 42,01 € 263,14 € brutto
Rechnungsssumme des Netzbetreibers: 757,78 € netto USt 143,98 € 901,76 € brutto
B. Gegenrechnung auf Basis der Abschlagszahlungen/ Endabrechnung des Netzbetreibers
Abschlagszahlungen: 8 x 91,60 € = 732,77 € netto USt 139,23 € 871,99 € brutto
Abschläge (z.B. Messentgelt): 15,97 € netto USt 3,03 € 19,00 € brutto
Nachzahlungs-Guthaben in Endabrechnung: 9,04 € netto USt 1,72 € 10,76 € brutto
Endabrechnung des Netzbetreibers 757,78 € netto USt 143,98 € 901,76 € brutto
Das Ergebnis der Berechnung auf Basis der abgelesenen PV-Erträge A. und der Abschlagszahlungen/Nachzahlung B. ist also identisch.
Insgesamt habe ich dem FA 143,98 € Umsatzsteuer bei der monatlichen Voranmeldung angegeben/ bezahlt.
In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2012 würde ich jetzt folgendes angeben:
Jahresumsatz netto 757,78 € gerundet 757,-- € Zeile 33
Umsatzsteuer 143,98 € Zeile 33
Jahresumsatz brutto 901,76 €
Abziehbare Vorsteuer 2252,83 € Zeile 62
(ausgewiesene USt für PV-Anlage)
Verbleibender Betrag/ Erstattungsanspruch 2108,85 €
Ist dieser pragmatische Ansatz aus eurer Sicht so i.O. ? Wenn ja, werde ich dieses Verfahren auch in den kommenden 20 Jahren so anwenden.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Mit besten Grüßen Dirk