PV Einspeisetarif CZ

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PV Einspeisetarif CZ

Beitragvon Seppel » 27.07.2009, 10:26

Hallo,

habe hier im Form diverse Threads dazu gefunden. Aber etwas definitives leider nicht. Manchmal steht da 15 Jahre, manchmal 20 Jahre ….

Nun, wie ist das genau? Mein Kenntnisstand ist wie folgt:
Laufzeit: 15 Jahre (nicht 20 Jahre)
Einspreisung Anlagen > 30 KW: 12,79 Kronen pro kwh
Bei Selbstverbrauch (Greenbonus) Anlagen > 30 KW: 11,79 Kronen pro kwh
Nachträge jährliche Degressionsmöglichkeit durch die Regierung bis zu 5 %

Stimmt das so? Speziell für die mögliche Degression würde ich gerne solide Quelle finden wollen.
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Beitragvon Seppel » 28.07.2009, 10:06

Hi,

habe nun dies in englisch gefunden:

The purchase price of electricity from renewable sources may between the year for the new year - fall according to § 6 odst. (4) Act No. 180/2005 Coll. maximum of 5% per year.

§ 6 odst. (4) Act No. 180/2005Coll. The purchase price specified by the Office for next calendar year may not be less than 95% valuation of redemption prices valid in the year in which of new assesment decides. (This regulation was used first time in 2007.) "

D. h. doch, eine solide Kalkulation ist in CZ nicht möglich, sondern ausschließlich eine Kalkulation beruhend auf dem worst case Szenario mit 5 % Degression mit einem extremen „Freu-Faktor“ für den Investor, wenn die Degression in dem ein oder anderen Jahr geringer ist, bzw. ganz ausbleibt.

Kann jemand sagen, mit welchem Degressionsfaktor üblicherweise über die 15 Jahre gerechnet wird?
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Re: PV Einspeisetarif CZ

Beitragvon Developer » 28.07.2009, 11:14

Seppel hat geschrieben:Nun, wie ist das genau?


Hallo Seppel,
nimm als Fakten:
Laufzeit 20 Jahre
Für Anlagen aus 2009:
bbis 30 kWp 12,89 CZK ODER 11,91 CZK grüner Bonus je kWh
über 30 kWp 12,79 CZK ODER 11,81 CZK grüner Bonus je kWh

Die jährliche Anpassung erfolgt nach Industriepreisindex-Änderung, also i.d.R. 2 - 4% nach oben.
Die Neufestsetzung der Beträge nach erfolgt entsprechend der Entwicklung verschiedener Faktoren, wie Preise der Komponenten, deren Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit und darf nicht mehr als 5% nach unten korrigiert werden.

Quellen dazu gibt es eine Unmasse in tschechisch, jedoch sind viele deutsche Seiten nicht mehr aktuell bzw. falsch definiert.
Die Laufzeit 20 Jahre ist z.B. hier definiert:
Grundlagen und Neufestlegungen des EEG findet man in
"Vyhláška 475/2005 Sb. und deren Novelle 364/2007 Sb"
http://aplikace.mvcr.cz/archiv2008/sbirka/2005/sb166-05.pdf
http://aplikace.mvcr.cz/sbirka-zakonu/SearchResult.aspx?getALL=2007,zakon (dort unter Nr. 112 als PDF)

Die aktuell gültigen Einspeise-Sätze stehen hier auf Seite 5 ganz oben unter Punkt 1.9.:
http://eru.cz/user_data/files/cenova%20 ... VET-DZ.pdf

Neue Preise für 2010 werden wohl erst im November festgelegt.
Noch vergessen:
Es gibt vorher eine Veröffentlichung der Energie-Regulierungsbehörde, wo zum Stichtag 30.06. die zu erwartende Änderung der Preise benannt wird.
Kostet rund 17 Euro und ist nicht online abrufbar.

Gruß
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Beitragvon manunidi » 29.07.2009, 10:31

@Kollektor:

Zusammenfassend kann ich also sagen, das man für eine 1MW Freiflächenanlage 12,79 Kronen für 20 Jahre garantiert bekommt.
Außerdem findet jährlich einer Inflationsanpassung statt.
Kann diese auch z.B. -2 % betragen?
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Beitragvon Developer » 29.07.2009, 12:44

manunidi hat geschrieben:@Kollektor:

Zusammenfassend kann ich also sagen, das man für eine 1MW Freiflächenanlage 12,79 Kronen für 20 Jahre garantiert bekommt.
Außerdem findet jährlich einer Inflationsanpassung statt.
Kann diese auch z.B. -2 % betragen?


Kollektor ?? :shock: Bin ich gemeint ?? :wink:

Ja, kann man so sehen, dürfte aber nicht passieren.
Der Text im EEG stellt das so dar ( mit eingearbeiteten späteren Änderungen):

§ 6 Höhe der Einspeisegebühren für Strom aus erneuerbaren Quellen und der grünen Boni
(1) Die Behörde legt jeweils für das darauf folgende Kalenderjahr die Einspeisegebühren für den Strom aus erneuerbaren Quellen (weiter nur „Einspeisegebühren“) getrennt nach einzelnen Arten der erneuerbaren Quellen sowie die grünen Boni derart fest, damit:

a) Bedingungen erschaffen werden für die Erfüllung des Richtziels für den Anteil der Herstellung von Strom aus erneuerbaren Quellen am Bruttostromverbrauch in der Höhe von 8% bis zum Jahr 2010 und

b) für Anlagen, welche in Betrieb genommen wurden:
1. nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei der Förderung mittels Einspeisegebühren ein 20jähriger Rückfluss der Investitionen erreicht wird, unter der Bedingung der Erfüllung von technischen und ökonomischen Parametern, darunter insbesondere die Kosten pro installierte Einheit der Leistung, der Wirkungsgrad der Nutzung
des primären Energieinhalts in der erneuerbaren Quelle und die Zeit der
Nutzung der Anlage, und welche in einer durchführenden Rechtsvorschrift geregelt werden,

2. nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei der Förderung mittels Einspeisegebühren die Höhe der Erträge pro Einheit des Stroms aus erneuerbaren Quellen über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage als Mindesthöhe erhalten bleibt, unter Berücksichtigung des Preisindexes industrieller Hersteller;
als Inbetriebnahme der Anlage wird auch die Beendigung der Rekonstruktion des technologischen Teils der bestehenden Anlage betrachtet, eine Änderung des Brennstoffs, oder die Beendigung der Modernisierung, welche den technologischen und ökologischen Standard der bestehenden Anlage erhöht,

3. vor dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes ......(entfallen)

(2) Bei der Festlegung der Höhe der grünen Boni berücksichtigt die Behörde auch das erhöhte Maß an Risiko bei der Geltendmachung von Strom aus erneuerbaren Quellen auf dem Strommarkt.

(3) Bei der Festlegung der Einspeisegebühren und der grünen Boni geht die Behörde von den unterschiedlichen Kosten für die Anschaffung, den Anschluss und den Betrieb der einzelnen Arten von Anlagen einschließlich derer zeitlichen Entwicklung aus.

(4) Die von der Behörde festgelegten Einspeisegebühren für das darauf folgende Kalenderjahr dürfen nicht niedriger sein als 95 % des Wertes der Einspeisegebühren, welche in dem Jahr gültig waren, in dem über die neue Festlegung entschieden wird. Diese Regelung wird zum ersten Mal
für die für das Jahr 2007 festzugelegenden Einspeisegebühren angewandt.

So, das macht für jeden Leser und Nutzer 10 Euro...... :lol: :lol:

Gruß
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Zuletzt geändert von Developer am 29.07.2009, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon manunidi » 29.07.2009, 12:48

Zusammenfassend kann man also sagen:

Die EVG ist 20 Jahre fest, wie hier in Deutschland?

Ist zu viel Text für mich^^

@Developer:
Pro Leser 10 Euro? Wuuucher :D :D
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Beitragvon Developer » 29.07.2009, 12:50

1. JA
2. Auch JA, sitze ja an der Quelle..... :lol:
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Beitragvon Seppel » 29.07.2009, 13:00

Sehr verwirrend alles. Daher habe ich nun jemand in CZ ran gesetzt, der das im Original-Text für 2009 prüfen soll.

Hintergrund:
Habe ein schlüsselfertiges AG für eine nicht ganz kleine Dachanlage von einem großen deutschen Anbieter mit Niederlassung in CZ, Spanien usw.. In dem AG wird in der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit folgenden Faktoren gerechnet:

1. 15 Jahre Einspeisevergütung
2. Mit einer jährlichen pauschalen Degression der Vergütungssatzes von 3 % ...mit dem Hinweis, dass die Regierung bis max 5% pro Jahr kürzen kann (auch für bestehende Verträge).

Da mir gerade Punkt 2 extrem fremd erscheint (siehe Thread-Start), diese Diskussion.
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Beitragvon Developer » 29.07.2009, 15:04

Was ist daran verwirrend ?

1. IST das der Originaltext (sogar von amtlicher Seite übersetzt) und im tschechischen Internet in der Fassung vorhanden,
2. Sind die Aussagen eindeutig.

Meine Links und die Aussagen daraus sind es übrigens auch.
Und wenn jemand die Berechnung mit diesen genannten Werten aufgestellt hat, dann ist sie schlichtweg falsch. (Falls sie auf Zahlen aus bzw. für 2009 beruhen sollen)

Es gibt ja soooooo viele "Experten" auf dem Gebiet....und alle haben ein güldenes Schimmern in den Pupillen..... :D

Gruß
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@developer

Beitragvon Matrox » 13.08.2009, 17:41

Kannst du bitte mal Kontakt mit mir aufnehmen? Am Besten unter 0171 - 85 43 532 ich rufe dann zurück.

Ich brauche präzise Angaben die auch entsprechend rechtssicher sind; es könnten hier interessante Möglichkeiten entstehen. Hier in dem Thread steht mir zuviel aus dem Zusammenhang gerissenes.

Wäre nett wenn Du dich melden würdest.

Danke
Matrox
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