Tauschähnlicher Zusatnd bei Dachpacht sagt das Finanzamt

  • Hallo zusammen,
    wir haben bei unserer Gemeinde ein Dach für eine PV-Anlage gepachtet. Wie unsere vorherigen Dächer sollte auch dieses unendgeldlich gepachtet werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein Asbestdach handelt.
    Die Gemeinde sagte darauf hin, ihr könnt es trozdem haben, müsst aber dann selber sanieren. Das haben wir dann auch getan und haben die Sanierung selber bezahlt. Die MwST haben wir vom Finanzamt erstattet bekommen.
    Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung sagt nun das Finanzamt, da wir für die Gemeinde ein Teil des Daches saniert haben, kann man das als Pachtpreis ansehen. Dann hätten wir einen Tauschähnlichen Zusatnd. Dach gegen Sanierung getauscht. Und die MwSt der Sanierung wird vom Finanzamt wieder eingefordert.
    Es sollte eigentlich unendgeldlich gepachtet werden und an sowas abstraktes haben wir natürlich nicht gedacht.


    Hatte schon jemand so etwas und kann berichten, dass er mit einem Einwand Erfolg hatte?
    Gibt es Steuerprofis hier im Forum?


    Danke und viele Grüße


    Eckerhart

  • Die Argumentation klingt eigentlich ganz logisch, denn die Kommunen sind ja nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Bei einer Pacht mit einem Gewerbebetrieb sähe das ganz dann schon wieder anders aus.

    Orange Solar GmbH - die hier wiedergegeben Aussagen sind eine persönliche Meinung.


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  • Hallo,
    nein, dass ist nicht richtig.
    Gemeinden können bei den eigenen Wirtschaftsbetrieben die MwSt ziehen, sagt das Finanzamt.
    Hätte die Gemeinde das Dach für uns saniert und die Kosten als Pachtpreis in den Vertrag gesetzt, dann hätte die Gemeinde die MwSt erstattet bekommen.
    Dann hätte es keine Probleme gegeben. Daran hatten wir aber nicht gedacht, da alles unendgeldlich gepachtet werden sollte.
    VG
    Eckerhart

  • dieses Thema wurde schon öfters behandelt
    bitte die Suchfunktion benutzen
    meiner Ansicht nach sieht es so aus daß das Kind schon im Brunnen liegt, und das Finanzamt Recht hat
    wann wurde das Ganze gemacht, wie lange ist das schon her?
    Evtl. könnt ihr gemeinsam mit dem Verpächter (Gemeinde) da noch was ändern?
    Unbedingt den Rat eines kompetenten Steuerberaters einholen, z. B. Forumsmitglied sonnenstevie


    Gruß,
    jodl

  • So sehe ich das auch: Ihr müsst herausfinden, inwieweit das Finanzamt mitmacht, wenn die Rechnungen geändert werden usw.. Anders wird es nicht gehen.


    Sehr schade, dass daran nicht früher gedacht wurde. Denn die Gemeinde hätte die Verpachtung als umsatzsteuerpflichtig behandeln und den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können. Dann wäre die Rechnung über die Dachsanierung an die Gemeinde gegangen, die dann die Kosten umsatzsteuerpflichtig weiterberechnet hätte.


    Viele Grüße



    Stevie

    <p>Dr. Stefan Rode</p>
    <p>Rechtsanwalt und Steuerberater</p>

  • Hallo,
    die Verträge sind von März und die Rechnungen von Mai bis Juli diesen Jahres.
    Für eine Gemeinde ist es immer schwer solche Sanierungen in den Haushalt einzubringen, auch wenn sie dann sofort von anderen bezahlt werden.
    Ich bezweifele, das die Gemeinde diese Sanierung nachträglich auf ihre Kappe nimmt.
    Die Gemeinde hatte keine wertverbessernde Absichten mit dem Pachtvertrag.
    Meine Argumentation ist folgende:
    Ich habe der Gemeinde keine Dienstleistung erbracht, denn die Sanierung war nur zu meinem nutzen. Das Dach war vorher auch in einen guten Zustand und hätte nicht saniert werden müssen. Wir haben auch nur die Dachflächen saniert, die anschliesend überbaut wurden. Der Rest blieb wie vorher.
    Den einzigen Nutzen der Sanierung hatten wir. Wir konnten danach eine PV-Anlage montieren.
    Eigentlich haben wir nur eine genemigungsrelewante Eigenschaft des Daches geändert, das Asbest entfernt.
    Wenn die Statik nicht gereicht hätte und wir hätten noch Träger und Balken eingebaut, hätte die Gemeinde auch keinen Nutzen von der Veränderung gehabt.
    Wie sieht es denn mit dem Restwert des alten Daches aus. Hätte man es nicht gegenrechnen müssen?
    Habe ich damit eine Chance?
    VG
    Eckerhart

  • Hallo,
    ich habe hier meinen alten Thread wieder gefunden und wollte euch noch das Ergebnis mitteilen:
    Habe das Geld aus der Umsatzsteuersonderprüfung schon im letzten Jahr wieder bekommen. Vor ca. 1 Monat kam dann ein kurzer Brief vom Finazamt: Bei der Sonderprüfung wurden keine Fehler festgestellt!
    Also wurde mein gesamter Steuerabzug aus der Dachsanierung anerkannt!
    Bis dann!
    Eckerhart

  • Dann decken wir mal schnell den Mantel des Schweigens über die Einigung in der orientalischen Phase der Rechtsfindung und genießen das Ergebnis.
    Wie das genau gelaufen ist... will eigentlich niemand so genau mehr wissen.


    Die Argumentation des Finanzamtes war eigentlich 100% korrekt.

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