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von McTech » 06.06.2012, 12:33
Ich habe ja im Februar meine erste Anlage mit 7,99 kW auf das Dach bekommen, dadurch ja noch den alten Preis. Nächste Woche wird die zweite (ca. 10,1 kW) auf das Carport montiert. Ist das jetzt eine Anlagenerweiterung oder was anderes? Die Anfrage an die EnBw wurde erst im April gestellt. Wäre es sinnvoll einen zweiten Zähler wegen der Abrechnerei zu installieren (Platz im Schrank ist vorhanden) oder alles über einen Zähler (der noch nicht installiert ist - laut EnBw noch ca. 10 Wochen). Ich bin irgendwie Planlos Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
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von buergersolar » 06.06.2012, 13:05
Zur ersten Frage: Ja, es handelt sich um eine Erweiterung. Das bedeutet vergütungstechnisch, dass der alte Anlagenteil unberührt bleibt und der neue so behandelt wird, als gehöre der ältere Teil zur neuen Anlage. Das bedeutet technisch: Die technischen Bedingungen (Blindleistung etc.) müssen für beide Anlagenteile eingehalten werden, als sei es eine Anlage.
Zur zweiten Frage: Wenn der neue Anlagenteil eine bessere Ausrichtung hat als der alte, dann macht es Sinn, über einen gemeinsamen Zähler abzurechnen. Wenn der neuere Teil einen niedrigeren spezifischen Ertrag erwarten lässt, dann macht ein separater Zähler Sinn.
Sonnige Grüße
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von eggis » 06.06.2012, 13:15
Moin McTech, McTech hat geschrieben:Ich bin irgendwie Planlos
ja, ist ´ne blöde Zeit. um etwas zu planen. Hinsichtlich der Vergütungsberchnung ist es eine Erweiterung. Je nachdem was im Vermittlungsausschuss herauskommt, bleibt die Vergütungsgrenze bei 10kWp, d.h. du bekommst von der neuen Anlage 2,01kWp die höhere Vergütung und für den Rest die geringere. Sollte die 30kWp Grenze wieder eingeführt werden, wird die komplette Anlage die höhere Vergütung (0-30kWp) erhalten. McTech hat geschrieben:Wäre es sinnvoll einen zweiten Zähler wegen der Abrechnerei zu installieren (Platz im Schrank ist vorhanden) oder alles über einen Zähler (der noch nicht installiert ist - laut EnBw noch ca. 10 Wochen).
In beiden EEG-Fassungen ist es erlaubt, den Ertrag auf dem Zähler im Verhältnis der installierten (Nenn-)Leistungen aufzuteilen. Du brauchst also keinen neuen Zähler. Sollte die neue Anlage allerdings schlechter als die Altanlage ausgerichtet sein, kann es ratsam sein, den Ertrag mit einem separaten Zähler zu erfassen, um nicht die hohe Vergütung der ersten Anlage zu gefährden.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von McTech » 06.06.2012, 15:31
Vielen Dank erstmal Euch beiden. Ich denke, daß die Ausrichtung einigermaßen gleich sein wird. Die "alte" Anlage hat ca. 100 Grad West bei 35Grad Dachneigung. Das Carport hat ziemlich genau 90 Grad West bei nur 7 - 10 Grad Dachneigung !!! Wegen der Vergütung. Heißt das, daß ich für die alte Anlage keine 24,9 Cent mehr bekomme sondern nur die 19,9 bis 10kW? Oder bleiben die 24,9 und die Differenz bis 10kW gibt 19,9? Oh welch ein Graus In meinem nächsten Leben werde ich Politiker, Schönheitschirurg oder Rentner 
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von buergersolar » 06.06.2012, 15:50
McTech hat geschrieben:!!! Wegen der Vergütung. Heißt das, daß ich für die alte Anlage keine 24,9 Cent mehr bekomme sondern nur die 19,9 bis 10kW? Oder bleiben die 24,9 und die Differenz bis 10kW gibt 19,9?
Wer lesen kann... buergersolar hat geschrieben:Das bedeutet vergütungstechnisch, dass der alte Anlagenteil unberührt bleibt und der neue so behandelt wird, als gehöre der ältere Teil zur neuen Anlage.
Alles klar? Sonnige Grüße
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von McTech » 06.06.2012, 15:59
buergersolar hat geschrieben:McTech hat geschrieben:!!! Wegen der Vergütung. Heißt das, daß ich für die alte Anlage keine 24,9 Cent mehr bekomme sondern nur die 19,9 bis 10kW? Oder bleiben die 24,9 und die Differenz bis 10kW gibt 19,9?
Wer lesen kann... buergersolar hat geschrieben:Das bedeutet vergütungstechnisch, dass der alte Anlagenteil unberührt bleibt und der neue so behandelt wird, als gehöre der ältere Teil zur neuen Anlage.
Alles klar? Sonnige Grüße
Ein wenig kann ich lesen, nur mit dem geistigen umsetzen happerts ab und zu 
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von buergersolar » 06.06.2012, 16:03
McTech hat geschrieben:Ein wenig kann ich lesen, nur mit dem geistigen umsetzen happerts ab und zu 
Na gemeinsam kriegen wir das schon hin Sonnige Grüße
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von elfaro » 06.06.2012, 19:04
Hab jetzt PVgis nicht bemüht, aber die neue Anlage auf dem Carport wird besser laufen als die alte. Also nutz den vorhanden Zähler zwecks Abrechnung. Machst du EV mit der alten Anlage? Bei der neuen musst du ja 10% selbst verbrauchen. WElchen Stromverbrauch hast du derzeit?
Bei der Vergütung läuft es so wie du im zweiten Teil geschrieben hast: Bis 7,99 kWp sind es 24,43 ct, bis 10 kWp dann 19,xx ct, darüber 16,xx ct.
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von buergersolar » 06.06.2012, 19:09
elfaro hat geschrieben:Bei der neuen musst du ja 10% selbst verbrauchen. [...] Bei der Vergütung läuft es so wie du im zweiten Teil geschrieben hast: Bis 7,99 kWp sind es 24,43 ct, bis 10 kWp dann 19,xx ct, darüber 16,xx ct.
WENN, ja wenn das denn so beschlossen wird. Noch ist heiteres Rätselraten angesagt. Aber wenn man damit kalkuliert, kann es zumindest nicht schlechter werden  Sonnige Grüße
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von elfaro » 07.06.2012, 10:01
Werde zukünftig deutlich machen, dass es noch nicht Gesetz ist, aber das Szenario, mit dem man seine Anlage kalkulieren und planen sollte.
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