Wer zahlt GEZ-Gebühren ?

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Zahlst du GEZ-Gebühren ?

Ja, nur für den privaten TV/Radio
102
64%
Ja, nur für den PC
2
1%
Ja, ich zahle für TV/Radio und den PC
16
10%
Nein, ich habe keinen Radio und keinen Fernseher
35
22%
Ja, nur für PC und Radio, TV habe ich nicht
5
3%
 
Abstimmungen insgesamt : 160

Wer zahlt GEZ-Gebühren ?

Beitragvon Kollektor » 24.11.2008, 22:50

Fällt die GEZ-Gebühr für Internet-PCs?

GEZ-Gebühren sind vielen Radio- und Fernsehnutzern ein Dorn im Auge. Wenn sie auf Rundfunkgeräte verzichten, dann aber für ihren heimischen Internet-PC bezahlen sollen, bringt das noch mehr Personen auf die Barrikaden. Beim Arbeits-Computer riecht die monatliche Abbuchung von 5,52 Euro erst recht nach Wegelagerei. Zu Recht, entschieden bereits mehrere Gerichte. Wird die GEZ-Gebühr für Dienst-PCs Schritt für Schritt untergraben?

"Ein PC ist kein Radio"

Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, urteilte erst kürzlich ein Wiesbadener Gericht: Ein beruflich genutzter Internet-PC ist nicht mit einem Radiogerät gleichzusetzen. Ein "vernünftiger Durchschnittsbürger" versteht nach Ansicht der Juristen unter einem gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgerät ein Radio oder zumindest ein Gerät, das zum Zweck des Rundfunkempfangs angeschafft worden ist. Das treffe für einen Internet-PC nicht zu, so das Gericht. Ein Computer werde schließlich nicht zum Empfang von Hörfunksendungen gekauft, erst recht nicht im beruflichen Umfeld. Somit könne allein aus dem Besitz eines Dienst-PCs mit Netz-Zugang auch keine Geldquelle für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgeleitet werden.

Geklagt hatte ein EDV-Fachmann Hessen. Er nutzt seinen privaten Computer mit Internetanschluss auch beruflich. Da er die Privatgebühren bezahlt, sei er allein deshalb schon von der Zahlung für den PC befreit, entschieden die Wiesbadener Richter (Az.: 5 E 243/08.WI). Denn wenn in einem Haushalt Radio oder Fernseher bei der GEZ gemeldet sind, bleibt der PC gebührenfrei.

Nur Vereinsmitglieder verwaltet

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat eine Musik- und Sportgemeinschaft ebenfalls von der Rundfunkgebührenpflicht für ihren PC befreit. Der Verein hatte sich auch gegen Gebühren gewehrt. Begründung: Der PC diene zur Verwaltung der Vereinsmitglieder und nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen.

Auch hier fanden die Richter, bei "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" könne nicht automatisch auf eine Nutzung als Radio geschlossen werden. Zu solchen Geräten zählen Notebooks, UMTS- und WLAN-Handys, Personal Digital Assistants (PDAs) und internetfähige Navigationssysteme.

Nur wenige hören Netzradio

Das gehe auch aus einer ARD/ZDF-Online-Studie hervor. Sie habe ergeben dass nur 3,4 Prozent aller Websurfer die Webradio-Dienste nutzen. Ein klares Indiz, dass Computer nicht mit Radios gleichgesetzt werden könnten. Die Juristen räumten ein, im Einzelfall sei es schwierig nachzuweisen, ob jemand mit seinem PC Netzradio hört. Doch dieser Umstand könne noch keine Zahlungsverpflichtung begründen.

Rechtslage weiter unklar

Zum gleichen Schluss kamen auch das VG Koblenz (Az. 1 K 496/08 KO) für den Kanzlei-PC eines Rechtsanwaltes und das VG Münster (Az. 7 K 1473/07) im Falle eines Studenten, der zwar einen PC besitzt, jedoch weder Radio noch Fernseher.

Klar ist die Rechtslage jedoch nicht. Und solange bleiben nichtgemeldete Internet-PCs ein Risiko, wenn der GEZ-Mann dreimal klingelt. Auch der Beschluss des Wiesbadener Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, denn die Berufung vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist noch möglich.

Außerdem folgten mehrere Richter auch der Gegenmeinung. Dazu gehören das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg (Az. 10 K 1261/08) und des VG Ansbach (Az. AN 5 K 08.00348, PDF) in ähnlichen Fällen.

Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel ... ternet-PCs

EDIT: Umfrage erweitert um "Ja, nur für PC und Radio, TV habe ich nicht"
Zuletzt geändert von Kollektor am 29.11.2008, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
Sonnige Grüße
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Beitragvon inek-max » 25.11.2008, 00:14

?? was soll das hier ??
Sonnige Grüße aus Bischofsheim in Hessen

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Beitragvon Gissi » 25.11.2008, 02:15

@ Kollektor

Obwohl wir uns hier in der Rubrik "Sonstiges" befinden, ist dieser Beitrag wirklich nicht gut für dieses Forum geeignet.
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Beitragvon Wolfgang Neumann » 25.11.2008, 03:18

Hallo zusammen,

der Beitrag ist nicht ganz so unwichtig für dieses Forum. Sofern im privaten Bereich die GEZ bezahlt wird ist auch die private PC Nutzung mit abgedeckt. Bei gewerblich genutzten PC´s z.B. Datenloggerauswertung, Umsatzsteuermeldung per Elster, Rechnungstellung EVU..... und evt. noch die Absetzung von PC und Arbeitsmaterial muss eigentlich für diesen PC auch noch mal extra eine GEZ Gebühr bezahlt werden.

Somit kann es mal passieren das die GEZ "klingelt" und für die Firma Stromerzeugung und den dafür genutzten PC noch ein paar Gebühren abkassieren will - hier helfen solche Infos, speziell von Gerichtsurteilen dem Vorzubeugen bzw. dann angemessen zu reagieren.

Viele Grüße
Wolfgang
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Beitragvon za-ass » 25.11.2008, 08:03

Wolfgang Neumann hat geschrieben:...der Beitrag ist nicht ganz so unwichtig für dieses Forum.
...das die GEZ "klingelt" und für die Firma Stromerzeugung und den dafür genutzten PC noch ein paar Gebühren abkassieren will - hier helfen solche Infos, speziell von Gerichtsurteilen dem Vorzubeugen bzw. dann angemessen zu reagieren.

Sehe ich genauso!
Bevor man hier - zumal in der Vergangenheit nicht durch belanglose Beiträge auffallende - Threaderöffner (das Gegenteil ist eher der Fall) ein 'Thema verfehlt' ankreidet, kann ein Blick über den Tellerrand nicht schaden.

Die Thematik ist hier (im Forum) absolut richtig platziert und zumindest genau so wichtig wie z.B. das Thema IHK-Beitragspflicht für gewerbliche PV-Anlagenbetreiber und ähnlich gelagerte Themengebiete.

Auch in anderem Zusammenhang ist es immer überlegenswert,(so wie in diesem Thread angesprochen), ob es Sinn macht, einen PC für das Stromerzeugungsgewerbe anzuschaffen und dann entsprechend abzuschreiben.
Wenn man darauf verzichtet und die paar Tastatur-Eingaben im Monat z.B. auf seinem privaten Notebook macht, ist man von der GEZ-Thematik in dem Bereich auch nicht tangiert.
Diesen Aspekt sollten 'Steuersparkünstler' und 'Abschreibungsakrobaten' :wink: zumindest berücksichtigen.
Alle anderen sollten von einer GEZ-Zahlungsaufforderung zumindest nicht überrascht sein.

Thomas
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Beitragvon bodomichi » 25.11.2008, 08:27

Hallo zusammen,

wir liegen gerade mit der GEZ im Chlinch, zwar nicht wegen der PC´s, sondern wegen unserer Firmen-Handys.
Im gewerblichen Bereich sind sogenannte "neue Rundfunkgeräte" wie Internet-PC´s und internetfähige Handys von der Gebühr befreit, wenn wenigstens ein normales Rundfunkgerät angemeldet ist.
Aber jetzt kommt der Hammer: Wir sollen alle Firmen-Handys als "normale" Rundfunkgeräte anmelden, da diese wie fast alle Handys über ein FM-Empfangsteil verfügen!!!
Hat jemand von euch so etwas schon einmal gehört?

Viele Grüße

Michael
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Beitragvon Betatester » 25.11.2008, 08:43

Ein "vernünftiger Durchschnittsbürger" versteht nach Ansicht der Juristen unter einem gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgerät ein Radio oder zumindest ein Gerät, das zum Zweck des Rundfunkempfangs angeschafft worden ist. Das treffe für einen Internet-PC nicht zu, so das Gericht. Ein Computer werde schließlich nicht zum Empfang von Hörfunksendungen gekauft, erst recht nicht im beruflichen Umfeld. Somit könne allein aus dem Besitz eines Dienst-PCs mit Netz-Zugang auch keine Geldquelle für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgeleitet werden.


1. Was ist dein "Dienst-PC" ?

Denke die Grenzen verwischen hier stark, jeder Arbeits-PC wird auch für Privates genutzt.

2. Das Argument das PC´s nicht genutzt werden um Online-Radio zu hören oder in den Online-Portalen vom zb. ZDF nachträglich Sendungen anzuschauen, ist ebenfalls nur schwer zu halten.
Auch hier im Forum werden immer wieder Links zur (zb.) ZDFmediathek angegeben.


Zwar ist die Nutzung über das Netz im Moment noch recht gering, wird sich aber über kurz oder lange ändern.

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Beitragvon za-ass » 25.11.2008, 09:04

Betatester hat geschrieben:Denke die Grenzen verwischen hier stark, jeder Arbeits-PC wird auch für Privates genutzt.

Das mag sein, ist aber nach meiner Einschätzung im Zweifelsfall unerheblich, lasse mich aber hier auch selbstverständlich gerne korrigieren.

Die Eingangsfrage die man sich stellen muss ist doch immer, handelt es sich bei dem betreffenden PS um einen Bestand aus dem (PV-Anlagen-)Betrieb, wird/wurde also entsprechend abgeschrieben, oder handelt es sich bei dem PC um ein privat betriebenes Gerät, über das der PV-Anlagenbetreiber z.B. auch seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nachkommt.

Im letzteren Fall ist keine zusätzliche GEZ-Gebühr fällig, wenn diese schon als Privatmann abgedrückt wird.

Arbeitet man dagegen mit einem auf den (PV-Anlagen-)Betrieb geschriebenen PC ist es mindestens strittig, die GEZ fordert dann jedenfalls einen Beitrag ein oder könnte diesen einfordern.
Es ist dann auch völlig unerheblich, ob ich "den Arbeits-PC auch für Privates nutze", also z.B. die PV-Forum-Seiten durchsurfe oder irgendwelche Mediatheken abklappere.
Dadurch gelangt der 'gewerbliche' PC jedenfalls nicht in den privaten Gerätebestand, der durch eine entsprechende privat veranlasste GEZ-Gebühr bereits abgedeckt wäre.

vgl. auch:
Geklagt hatte ein EDV-Fachmann Hessen. Er nutzt seinen privaten Computer mit Internetanschluss auch beruflich.

Der umgekehrte Fall 'nutzt beruflichen PC auch privat' war hier nicht Gegenstand der Verhandlung.


Thomas
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Beitragvon sunnyhorse » 25.11.2008, 12:35

Hallo,

das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Montag entschieden, dass keine GEZ-Gebühr für Büro-PC fällig ist
AZ: 5 E 243/08.WI

der Kläger zahlt für seinen Privathaushalt GEZ-Gebühren

veröffentlicht Di 25.11.08 in der Frankfurter Neuen Presse

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Beitragvon Ostfriesenstrom » 25.11.2008, 12:47

Moin,

Info zum Urteil gibt`s auch online:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 36,00.html

Gruß von der sonnigen Küste
Roman
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