Hallo Gemeinde,
was genau definiert ein Dach?
Ist es möglich eine Art Carport zu bauen, wo die Photovoltaikmodule als Dach dienen und der Carport eigentlich nur ein Eisengestell ist?
Gilt dies als Dachanlage?
Was genau ist eine Dachfläche?Moderator: Mod-Team
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Was genau ist eine Dachfläche?Hallo Gemeinde,
was genau definiert ein Dach? Ist es möglich eine Art Carport zu bauen, wo die Photovoltaikmodule als Dach dienen und der Carport eigentlich nur ein Eisengestell ist? Gilt dies als Dachanlage?
Hallo,
in § 33 (3) EEG wird definiert, was ein Gebäude ist. Hier steht: "Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und vorrangig dazu bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen." Für den geplanten Unterstand könnte die Anwendung des Gebäudebegriffs und damit die Gewährung der Gebäude-Vergütung möglich sein. Allerdings entschied der BGH am 29.10.2008 (Aktenzeichen: VIII ZR 313/07) in einem Fall, bei dem Solaranlagen auf Hühner-Unterständen installiert wurden, dass Fotovoltaikanlagen nur dann auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist. Der Gebäudebegriff fand hier leider keine Anwendung. Nähere Infos zum Urteil finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/486 Liebe Grüße,
Susanne Jung Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen zentrale@sfv.de, http://www.sfv.de Tel.: 0241-511616 tel. Beratung von 8.30 - 12.30 Uhr
Hallo SFV, ich spiele ebenfalls mit dem Gedanken solch eine bauliche Anlage zu errichten. Wenn die Module -abgedichtet- das Dach bilden, ist dies dann nicht als Indachanlage zu werten? Gruß Paul
Nur mal kurz zum Begriff Indachanlage.
Nach meinem Verständnis können Module nur dann eine Indachanlage darstellen, wenn es da mehr oder weniger außen herum noch so etwas wie ein Dach bzw. Restdach gibt. Das bedeutet aber nicht, dass dein Plan nicht doch aufgehen kann; nur ist es halt eben keine Indach-Anlage. mfG za-ass
*Beitrag ohne Gewähr auf irgendwas*
Na ja, wenn´s nur das ist, dann könnte man ja noch ne kleine Schalung drumherum bauen. Paul
hallo manunidi,
das ist abhängig von den unterschiedlichsten Faktoren, auf deine Bedürfnisse abgestimmt findest du vielleicht hier eine Antwort. http://www.baurecht-dienst.de/html/index01.htm Viel Erfolg
aber dann wird doch die PV-Anlage zum unbeweglichen Wirtschaftsgut? Wenn man die Anlage als richtiges "Dach" nutzt.
Das heißt, man darf die Anlage gegenüber dem Finanzamt nicht mehr abschreiben. Dadurch wird dann die Steuerlast wieder höher. Wär halt jetzt die Frage, was ist teurer. Ein Dach zu machen oder mehr Steuern zu zahlen. Gruß Alex
http://www.sonnenertrag.eu/de/alex-schmid76/pforzen/7193/7375.html http://www.sonnenertrag.eu/de/alex-schmid76-anlage-2/pforzen/7784/7939.html http://www.sonnenertrag.eu/de/alex-schmid76-anlage-3/pforzen/9964/10175.html
Hallo alex, die Steuerlast ist in diesem Fall in der Tat höher. Die Abschreibungsdauer müsste sich linear auf 50 Jahre als Gebäude erhöhen. Gruß Paul
hallo,
Meines erachtens ist es ausreichend wenn ein Dach aus einer Vollverschalung und einer Abdichtung/Eindeckung besteht. Heutzutage wird die Abdichtung/Eindeckung nicht mehr vorgeschrieben, lediglich empfohlen. Ein Dach wäre demzufolge also eine Konstruktion, die die Regensicherheit gewährt. In dem Fall sollte eine sogenannte Inndachanlage genau wie in den anderen Fällen NICHT zum unbeweglichen Wirtschaftsgut werden und alle Steuerlichen Vorteile erbringen.
Kann man das irgendwie festmachen? Ich meine jetzt juristisch, bzw. steuerrechtlich. Das angeführte Urteil sieht nicht danach aus. Ich würde dies gern vor meinem Baubeginn klähren. Ansonsten muss ich für meinen Schuppen doch noch ein Dach aus Rauhspund bauen. Gruß Paul
Hallo,
soweit mir bekannt muss es sich nicht um ein Dach handeln, sondern um ein Gebäude. Definition „Gebäude“: Selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann, und vorrangig dazu bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. ==> Vorrangiger Nutzungszweck darf nicht die Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sein. ==> Nachweispflicht obliegt dem Anlagenbetreiber. Gruß Elektron
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