von PV-Berlin » 28.12.2010, 13:20
Mir schon klar, was eine Einlage ist!
Nur wer verkauft seine GbR. Einlage zum Nominalwert außerhalb der Familie? *z.B.: Immobilien.
Normal gibt es bei einer richtigen GbR. ja ein Verkaufsrecht der anderen Teilhaber. (Aktive Firmen, Immobilien etc.)
Bei einer PV Anlage GbR. ist aber noch recht kurzer Zeit (6 bis 8 Jahren) die Einlage normal schon zu recht großen Teilen wieder ausgeschüttet worden. Es macht ja keinen Sinn die Abschreibungen in der GbR. vollständig stehen zu lassen.
Auch steuerlich ist das eher irrelevant.
Meine Frage zielt dahingehend, dass ja die stille Beteiligung bei einer GbR. Lösung atypisch ist.
Egal, er wird es ja selbst raus gefunden haben, dass er sich seinen Gesellschaftervertrag mal anzuschauen sollte.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.