Verkäuferhaftung

Alles, was zwar PV ist, aber nicht in die anderen Foren paßt.

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Verkäuferhaftung

Beitragvon Solidea Italia » 15.11.2011, 18:07

Hallo,
kennt sich wer aus wie es mit der Haftung des Anlagenverkäufers aussieht wenn der Modulhersteller nicht reagiert oder nicht mehr existiert bei Mängeln an den Modulen?
Als Beispiel:
Ich habe bis 2008 einige Anlagen mit Inowatt Modulen verkauft und verbaut. Wenn jetzt bei diesen Modulen nach 3 Jahren störungsfreiem Betrieb die Leistung unter die 90% absinken sollte, bin ich dann in der Haftung und muß den Austausch usw aus meiner Tasche bezahlen oder ist das für den Kunden einfach dumm gelaufen sollte er keine PV-Versicherung haben oder die nicht einspringen?
Also technisch sollte ein Austauschmodul mit 180W 72 Zellen aufzutreiben sein, die Frage ist aber wie immer wer bezahlt? Meine Betriebshaftplicht?

Mit sonnigen Grüßen Rainer
Fronius Service Partner, Sunpower Partner
Benutzeravatar
Solidea Italia
Stammmitglied
Stammmitglied
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 76
Registriert: 02.07.2008, 13:30
Wohnort: Maniago
PV-Anlage [kWp]: 9,4
Info: Solarteur

Re: Verkäuferhaftung

Beitragvon pv_erft » 15.11.2011, 18:17

Das kommt voll und ganz auf den Vertrag an, den Du mit den Kunden abgeschlossen hast. Vielleicht solltest Du in ein paar Stunden Beratung bei einem RA investieren.
pv_erft
Stammmitglied
Stammmitglied
 
Beiträge: 117
Registriert: 20.05.2011, 10:58
Info: Interessent

Re: Verkäuferhaftung

Beitragvon P.Voltologe » 15.11.2011, 18:45

Sollen diese 3 Jahre im Beispiel in Italien oder in Deutschland vergannen sein?
Für Italien weiß ich es nicht, für Deutschland bist du zu einer 24 monatigen gesetzlich geregelten Gewährleistung verpflichtet, wenn vertraglich nichts anderes gemeinsam geregelt wurde. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate der Kunde/Käufer etwas meldet, dann geht man davon aus, dass dieses Problem von anfang an da war und du musst auf deine Kosten beweisen, dass dem so nicht ist bzw. die Sache schnell auf deine Kosten bereinigen. Wenn nach mehr als einem halben Jahr der Käufer etwas meldet, dann muss er den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel durch das Produkt, die Montageleistung oder die mangelnde Planung, Abstimmung usw. hervorgerufen wurde. Um solche Mängelrügen muss du dich in jedem Fall kümmern und sie zeitnah bearbeiten und wenn die Meldung berechtigt ist, den Mangel auch kostenfrei für den Kunden beseitigen, während der Gewährleistungszeit. Wenn die Mängelrüge innerhalb der 24 Monate einläuft kann die Beseitigung auch durchaus länger als 24 Monate dauern.

Nach den 24 Monaten ohne Kundenalarm ist das einizige Versprechen, was der Kunde hat, die (freiwillige) Garantie des Herstellers der eingesetzten Produkte. Gibt es rechtlich diesen Hersteller nicht mehr, so ist es dann ein "leeres" Versprechen geworden und das ist das Problem des Kunden. Natürlich wägt man ab, ob der Kunde es "wert" ist, sich kulanterweise doch mit dem Problem zu beschäftigen, aber rechtlich verpflichtend ist das nicht. Kein Solateur oder Installationsbetrieb muss in die Garantieversprechen der verwendeten Hersteller eintreten, manche machen es aus Marketing oder haben speziell dafür (Ausfall-)Versicherungen abgeschlossen, wenn der Garantiegeber ausfällt. Die Betriebshaftpflicht ist dies aber nicht und die würden nur für die eigenen Fehler des Betriebes und seiner Ausführenden einen Schutz gewähren.

Wenn es den Hersteller noch gibt, dann ist man bei den meisten Herstellern verpflichtet die Mängelrüge an den Hersteller weiterzuleiten und auch sonst den Kontakt mit dem Kunden in dieser Sache zu pflegen. Dies ist Aufwand und ob man den vom Hersteller ersetzt bekommt ist von den dort geltenden Verträgen abhängig. Es gibt auch Leistungen die in den Garantien der Hersteller ausdrücklich ausgenommen wurden und wenn man die freiwillig erbringt (ohne vorherige Kostenübernahmeklärung mit dem Kunden) ist der nächste Knarsch vorprogrammiert.

Es gibt auch Fälle, wo die PV-Versicherung des Kunden zunächst einmal in die Fehlerbehebung finanziell eintritt, aber man darf gewiss sein, dass die Versichrungsunternehmen auch Regressabteilungen haben, die sich alles wiederholen, wofür es andere Verursacher zu finden gibt, die verantwortlich sind.

Also durchaus vielschichtig und variantenreich, allein schon durch die kreativen (meist wenig verpflichtenden) Garantieversprechen der Hersteller.
Deine Betriebshaftlicht hat neben der Einschätzung der Gesetzeslage und der Fristen ebenfalls die Aufgabe (Pflicht) unberechtigte Haftungsansprüche (wie hier) abzuwehren.

Aber dein konkretes Beispiel führt vermutlich lediglich zu großen Augen und Groll auf der Kundenseite und wenn es ein guter Kunde ist, findet man vermutlich eine für ihn nicht ganz auf Listenpreisen basierende Kulanzlösung, die er im Wesentlichen zu zahlen hat.

Grüße
Zuletzt geändert von P.Voltologe am 15.11.2011, 19:00, insgesamt 5-mal geändert.
Benutzeravatar
P.Voltologe
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 1145
Registriert: 29.09.2009, 15:08
Wohnort: Nordeutsche Tiefebene 27...
PV-Anlage [kWp]: 10,5
Info: Interessent

Re: Verkäuferhaftung

Beitragvon PV-Berlin » 15.11.2011, 18:49

Ich kenne einen Fall aus einem ganz anderen Segment, da hat es den Händler extrem hart getroffen, dass sein Hersteller von der Bildfläche verschwunden ist.

Je nach Typ Mensch gibt es zwei Wege:

Typ 1 ist Gutmensch und lässt sich auf das Spiel ein. *Beratung beim Anwalt ist da sicher hilfreich
Typ 2 stellt sich tot und lässt es darauf ankommen. *.....

Typ 2 darf nur nicht selbst auf in diesem Falle Typ 2 treffen, dass ist dann doof. * Denn dann bekommt Typ zwei eine schicke neue Anlage.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
Benutzeravatar
PV-Berlin
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 5118
Registriert: 30.06.2010, 12:27
Wohnort: Berlin
PV-Anlage [kWp]: 1
Info: Betreiber

Re: Verkäuferhaftung

Beitragvon P.Voltologe » 15.11.2011, 19:03

PV-Berlin hat geschrieben:Ich kenne einen Fall aus einem ganz anderen Segment, da hat es den Händler extrem hart getroffen, dass sein Hersteller von der Bildfläche verschwunden ist.

Je nach Typ Mensch gibt es zwei Wege:

Typ 1 ist Gutmensch und lässt sich auf das Spiel ein. *Beratung beim Anwalt ist da sicher hilfreich
Typ 2 stellt sich tot und lässt es darauf ankommen. *.....

Typ 2 darf nur nicht selbst auf in diesem Falle Typ 2 treffen, dass ist dann doof. * Denn dann bekommt Typ zwei eine schicke neue Anlage.


Die letzten zwei Sätze verstehe ich nicht.
Bitte etwas mehr Aufklärung, durch welche Anspruchgrundlage dort eine neue Anlage errichtet wird und wenn, auf wessen Kosten?
Grüße
Benutzeravatar
P.Voltologe
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 1145
Registriert: 29.09.2009, 15:08
Wohnort: Nordeutsche Tiefebene 27...
PV-Anlage [kWp]: 10,5
Info: Interessent

Re: Verkäuferhaftung

Beitragvon Solidea Italia » 15.11.2011, 19:14

Na ja die letzte Inowatt-Anlage ist im November 08 fertiggestellt worden und läuft auch. Die Fristen und Zeiten kann ich für Italien bei meinem RA erfragen.
Inowatt ist ja nun definitiv nicht mehr zu belangen. Die Sache mit dem Herstellerausfall ist aber immer interessant kann ja auch sein das sich der Hersteller einfach weigert einen Mangel anzuerkennen oder sich totstellt. Irgendwie blöd dann die Haftung an den Verkäufer weiter zu reichen, der ja zumeist eine dünnere Finanzdecke hat als die meisten Hersteller....
Fronius Service Partner, Sunpower Partner
Benutzeravatar
Solidea Italia
Stammmitglied
Stammmitglied
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 76
Registriert: 02.07.2008, 13:30
Wohnort: Maniago
PV-Anlage [kWp]: 9,4
Info: Solarteur

Re: Verkäuferhaftung

Beitragvon P.Voltologe » 15.11.2011, 19:45

Wieso >> Irgendwie blöd dann die Haftung an den Verkäufer weiter zu reichen, der ja zumeist eine dünnere Finanzdecke hat als die meisten Hersteller....<<??
Der Hersteller kann den Verkäufer zwar dumm aussehen lassen, aber seine Haftung aus dem Garantieversprechen kann er nie an den Verkäufer weiter reichen, wenn der Verkäufer nichts freiwillig dem Kunden versichert hat.
Während der Gewährleistungszeit ist allerding der Verkäufer/Lieferant gegenüber dem Kunden in der Pflicht.
Deshalb sollten sich die Verkäufer sehr gut überlegen, wie das Verhältnis zu den (begünstigten) Herstellern sowohl finanzielle, wie kompentenzmäßig als auch supportmäßig geregelt ist; am Besten schwarz auf weiß mit rechtsgültigen Unterschriften.
Grüße
Benutzeravatar
P.Voltologe
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 1145
Registriert: 29.09.2009, 15:08
Wohnort: Nordeutsche Tiefebene 27...
PV-Anlage [kWp]: 10,5
Info: Interessent

Re: Verkäuferhaftung

Beitragvon PV-Berlin » 16.11.2011, 11:27

Noch gibt es ja keine rechtsgültigen Urteile in letzter Instanz in Sachen PV Module. Ich hatte einen Fall (gewerblich) wo der Hersteller über die Wupper ging und der Händler keine Chance hatte Reparaturen, Nachbesserungen usw. an den Geräten durchzuführen. Am Ende habe ich 10 Nagel Neue Geräte bekommen eines anderen Herstellers.

Die Leistungs-Garantien usw. der PV Modulhersteller sind sehr schwammig formuliert. Aber gut möglich, dass man einen versteckten Mangel nachweisen kann. *Folie, Lötstellen was weiß ich.
Auf jeden Fall wird einer Klage erheben, der sagen wir mal 100.000,- € im Pott hat und auch sonst sowas nicht komisch findet.

Dass der Händler dran ist, wenn der Hersteller tot ist, ist klar, um diese Frage zu beantworten muss man nicht zum RA. gehen. Wenn das im 100% igen Gewerblichen Bereich so ist, dann ist das bei PV schon dreimal so.

Deshalb halte ich auch viele Leute für extrem clever, die für Minus 5 Cent je Wp dann noch unterhalb der ganz Großen Rot-Chinesen gehen. Okay, hat man eine lausige leere 25 Steine Company kann man das Risiko tragen. Aber wer macht mit solchen Klitschen Geschäfte? *LTD und UG. finde ich ja noch besser
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
Benutzeravatar
PV-Berlin
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 5118
Registriert: 30.06.2010, 12:27
Wohnort: Berlin
PV-Anlage [kWp]: 1
Info: Betreiber


Zurück zu Sonstiges


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste