In der heutigen Ausgabe der Badischen Zeitung stand der nachfolgende Artikel:
Badische Zeitung vom Freitag, 5. Januar 2007
Stört Fotovoltaik den Tourismus?
Ein Landwirt im Elztal muss 1500 Euro "Ausgleichsabgabe" zahlen, damit er seine Anlage bis 2022 weiterbetreiben darf
Von unserem Mitarbeiter Eberhard Weiß
BIEDERBACH. Fotovoltaik ja — aber spiegeln dürfen die Flächen, die aus Sonnenlicht elektrischen Strom machen, nicht. Schon gar nicht, wenn diese Flächen blau sind und nach Ansicht des Wirtschaftsministers nicht in die Landschaft passen. Zumal dann nicht, wenn die Menschen in dieser Landschaft auch vom Fremdenverkehr leben und sich Touristen von blauen Fotovoltaikflächen gestört fühlen könnten.
Helmut Gehring und sein Schwager Christoph Pieles schätzen eine klimafreundliche Energiegewinnung. Schon vor Jahren haben sie ein kleines Windrad und im Jahr 2000 auf dem Dach ihres Bauernhauses, auf dem Leibedinghaus und auf einem Schuppen thermische Solaranlagen gebaut. Und 2003 installierten sie auf einer Wiese daneben eine je nach Sonnenstand neigungsverstellbare Fotovoltaikanlage. Dank ihrer offenen Bauart können Schafe die Grünfläche weiter beweiden und im Sommer liefert ihnen die Anlage Schatten. Diese umfasst etwa 200, die Modulfläche 50 Quadratmeter. Sie ist von der unterhalb vorbeiführenden Straße nicht einzusehen und der von ihr produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Eine solche Anlage zu errichten ist laut Gesetz "verfahrensfrei" .
Gerade deshalb staunten Gehring und Pieles über Post vom Landratsamt Emmendingen. Die Behörde stellte fest, dass es im öffentlichen Interesse sei, Energie rohstoff- und umweltschonend zu gewinnen. Doch diese Fotovoltaikanlage stelle einen unzulässigen Eingriff in die Natur dar. Weil sie, sagt Landratsamts-Pressesprecher Ulrich Spitzmüller, im Außenbereich stehe und Fotovoltaik nicht zu den privilegierten Energiegewinnungsarten zähle. Die thermischen Solaranlagen hingegen seien nicht zu beanstanden — denn die Dächer, in die sie montiert wurden, seien "ja schon da gewesen" .
Die Verhandlungen zogen sich Monate hin. Der Gemeinderat stand der Anlage durchaus positiv gegenüber — doch die Baubehörde des Landratsamtes blieb bei ihrer Einschätzung. Die glänzende Eindeckung und deren Spiegelung beeinträchtigten öffentliche Belange, argumentierte der Sachbearbeiter: "Das von Schwarzwaldhöfen geprägte Landschaftsbild in seiner Funktion als touristisch wichtiges Gebiet mit hohem Erholungswert wird in nicht vertretbarem Maße gestört" .
Die Ausgleichsabgabe begrünt
das Dach des Kindergartens
Auch wegen der "Vorbildwirkung auf andere Bauwillige" könne die Anlage nicht geduldet werden. Diese Meinung vertrat auch Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP): Die Fotovoltaikanlage füge sich "mit ihrer blauen Färbung und der Spiegelung des einfallenden Sonnenlichts nicht in die Umgebung ein" . Da wunderten sich doch die Betreiber und ihr Rechtsanwalt: Denn die Solarflächen auf dem Bauernhof und dem Leibgeding und alle anderen auf vielen Höfen und Häusern der Region scheinen nicht zu spiegeln. Doch die Abrissverfügung des Landratsamtes ließ nicht auf sich warten.
Die beiden Betreiber legten Widerspruch ein. Es kam, angeregt von Biederbachs Bürgermeister Josef Ruf, zu einem "runden Tisch" und an diesem zu einem Vergleich: Die Fotovoltaik-Anlage bleibt bis 2022 in Betrieb. Allerdings nur gegen eine "Ausgleichsabgabe" von 1500 Euro. Vor Gericht ziehen wollen Helmut Gehring und Christoph Pieles nicht. Das Geld kommt der Gemeinde Biederbach zur Begrünung des Kindergartendachs zugute.
In der schönen Höhenlandschaft des Obertals von Biederbach sind Erholungswert und Landschaftsbild nun wieder im Einklang mit dem Tourismus und der Solarführer 2006 der Region Freiburg kann diesen Bauernhof samt Anlage wie schon bisher als "vorbildlich" präsentieren. Dagegen hat der Landkreis sicherlich nichts einzuwenden: Er ist ja Mitherausgeber.






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