Alles, was zwar PV ist, aber nicht in die anderen Foren paßt.
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von Erico » 25.11.2011, 20:09
Hallo bin neu im Forum,wäe aber shr eilig ! kann mir bitte jemand erklären wann eine PV-Anlage rechtlich"fertiggestellt" ist. Wenn der Anlagenersteller die Module montiert,die Leitungen bis zum WR gelegt und diesen gesetzt hat?. Oder erst wenn die PV Anlage in das Netz einspeist. Habe aktuell das Problem dass der Anlagen- Ersteller die vollständige Bezahlung will obwohl ich die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht sehen kann,da der Einspeisezähler vom Netzbetreiber noch nicht gesetzt ist.(WR nicht in Betrieb) Deshalb habe ich von der Schlussrate 50% einbehalten =10% von der Gesamtsumme. Der Anlagen-Ersteller droht mit sofortigen gerichtlichen Schritten wenn ich den von ihm festgelegte Termin (25.11.11)auch nur um einen Tag überschreite.
Danke im Vorraus für Ratschläge.
Mfg Erico
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von eggis » 25.11.2011, 20:20
Moin Enrico und Willkommen im Forum!
Nach EEG ist die Anlage fertiggestellt, wenn sie erstmalig Strom erzeugt un d ins Netz eingespeist hat. Erst dann hat man sich auch die Vergütung gesichert. Bei einer beim Netzbetreiber beantragten Probeinbetriebnahme, kann man die Anlage auch schon mal ohne Zähler einspeisen lassen. Desweiteren sollte ein protokollierte Technische Abnahme und Einweisung in die Anlage erfolgen und alle dazugehörigen Unterlagen überreicht worden sein.
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von Kran01 » 25.11.2011, 21:12
Hast Du einen Vertrag geschlossen, mit AGB? Dann dort nachlesen, wie Fertigstellung definiert wird. Wenn vereinbart ist, dass der jetzige Zustand = Fertigstellung ist, hat dein AN seinen Auftrag erfüllt.
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von eggis » 25.11.2011, 22:41
Kran01 hat geschrieben:Hast Du einen Vertrag geschlossen, mit AGB? Dann dort nachlesen, wie Fertigstellung definiert wird. Wenn vereinbart ist, dass der jetzige Zustand = Fertigstellung ist, hat dein AN seinen Auftrag erfüllt.
Aha, und wenn in den AGB´s steht; "Fertigstellung = Module auf dem Dach"? Irgendwo müssen sich auch AGB´s nach gesetzlichen Regelungen richten.
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von modila » 26.11.2011, 07:07
..,warum ist dein Solarteur so ungeduldig ?
..,wir habe aktuell 8 Anlagen ohne Zähler, ich würde sagen, das er sich mal ein wenig entspannen sollte !
mfg
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von Eisbaer » 26.11.2011, 08:41
Der Anlagen-Ersteller droht mit sofortigen gerichtlichen Schritten wenn ich den von ihm festgelegte Termin (25.11.11)auch nur um einen Tag überschreite.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob das der richtige Partner war Hilft dir jetzt auch nicht wirklich weiter, aber ich finde die Haltung deines Solarteurs (immerhin sind ja 90% bezahlt) schon, naja mal ganz Milde ausgedrückt, etwas hart!
Servus
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von Kran01 » 26.11.2011, 08:45
eggis hat geschrieben:Irgendwo müssen sich auch AGB´s nach gesetzlichen Regelungen richten.
Schon mal was von Vertragsfreiheit gehört?
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von za-ass » 26.11.2011, 10:02
eggis hat geschrieben:Kran01 hat geschrieben:Hast Du einen Vertrag geschlossen, mit AGB? Dann dort nachlesen, wie Fertigstellung definiert wird. Wenn vereinbart ist, dass der jetzige Zustand = Fertigstellung ist, hat dein AN seinen Auftrag erfüllt.
Aha, und wenn in den AGB´s steht; "Fertigstellung = Module auf dem Dach"? Irgendwo müssen sich auch AGB´s nach gesetzlichen Regelungen richten.
Sehe ich auch so, dass sich eine AGB nach gesetzlichen Regelungen richten muss. Das EEG gehört da aber sicher nicht dazu; wenn man die beiden E's durch ein BG ersetzt kommt man da der Sache schon etwas näher. Ich würde einfach noch mal lesen, was im Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung formuliert ist. Dann bist du der Antwort sicher schon näher oder hast sie vielleicht sogar schon.
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von Kran01 » 26.11.2011, 19:02
Es geht doch um die Frage, ob Fertigstellung = Inbetriebnahme. Der Installateur kann doch nichts für Verzögerungen durch EVU. Wenn er also die Anlage fertig hat und das ans Netz gehen wegen dem EVU noch nicht läuft, was soll das dann?
Vergleichbar ich baue ein Haus. Und nur, weil ich noch noch nicht eingezogen bin, bezahle ich die Rechnung nicht? Wenn das Haus fertig ist, habe ich zu zahlen, egal ob ich einziehe oder nicht.
Wenn die Anlage fertig ist, dann ist auch das Geld fällig, und zwar unabhängig vom Netzzugang.
Und darauf bezieht sich auch mein Hinweis auf Vertrag usw. Wenn es so im Vertrag geregelt ist, ist zu zahlen. Es sei denn, man hat Inbetriebnahme als Fertigstellung vereinbart.
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von Bento » 26.11.2011, 19:12
za-ass hat geschrieben:Das EEG gehört da aber sicher nicht dazu; wenn man die beiden E's durch ein BG ersetzt kommt man da der Sache schon etwas näher.
BGG 
Viele Grüße Bento
Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden. (Arnaud Desjardins)
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