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Rückkauf einer PV-AnlageModerator: Mod-Team
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Re: Rückkauf einer PV-Anlage
Ganz so steht es natürlich nicht im Vertrag, denn zum einen wird der Scheinbestandteil explizit im Vertrag erwähnt, zum anderen habe ich ein Wahlrecht ob die Anlage auf dem Gebäude verbleibt und verschenkt wird oder ob sie demontiert wird.
Re: Rückkauf einer PV-Anlage
Okay, dann sehe ich das Problem auch eher nicht - nur so wie es vorhin zu lesen war ist eine solche Formulierung in Ernstfall etwas gefährlich. Und ein Insolvenzverwalter schaut nur auf Vermehrnung der verwertbaren Masse. Da kommt dann eine PV Anlage auf sagen wir einem ansonsten maroden Gebäude gerade recht - auch was die Vergütung der Verwalters selbst angeht ... Gruß mwanton
Re: Rückkauf einer PV-Anlage
Hallo zusammen,
automatischer Übergang an den Gebäudebesitzer und optionaler Verkauf für 1 Euro sind juristisch halt doch noch zwei paar Stiefel. Daher mein Vorschalg mit Verkauf für 1 Euro. Und ganz sicher muß man bei einer Insolvenz alles Wohlwollen und alle stillschweigenden Absprachen vergessen. Dann zählt noch was im Vertrag steht und was die Juristen daraus machen können und/oder wollen. Das hat dann mit gesundem Menschenverstand auch nicht mehr viel zu tun. Es wird dann sicher auch der ausdrückliche Absatz im Vertrag, dass die PV Anlage kein Gebäudebestandteil ist, gegen den impliziten Umstand gestellt, dass der Gebäudebesitzer ja am Ende ein automatisches Recht auf die Anlage hat. Gruß Jochen 14,8 kWp, 80 Solar Fabrik 150/10A 185 Wp, Fronius IG 150 Plus
23 kWp, 96 Bosch cSi 60M 240 Wp, Danfoss TLX+ Pro 55 kWp, 282 Frankfurt Solar 195 Wp, Danfoss TLX+ Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH
Re: Rückkauf einer PV-Anlage
Und wenn man reinschreibt das der Gebäudebesitzer neben der Vorauszahlung der niedrigen Pacht noch nach 21Jahren die Anlage erhält?? Gruß Jörg "Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich, und dann gewinnst du." Mahatma Gandhi
Die FDP hat nur 3% Befürworter in Deutschland verursacht aber 50% der Kosten im Bundeshaushalt !! Zitat von eggis!!
Re: Rückkauf einer PV-Anlage
Das gleiche potentielle Problem: Es ist dann offenkundig nicht beabsichigt, die Anlage wieder zu entfernen, damit kann ein Insolvenzverwalter argumentieren, dass die Anlage Bestandteil des Gebäudes ist und in die Masse einfließt. Und eine 1.st rangige Dienstbarkeit sollte zur Sicherung des Dachnutzungsrechtes für den weiteren Betrieb der Anlage nach Zwangsverwertung des Gebäudes natürlich auch eingetragen sein. Und im Zweifel (falls Du ein eigenes Projekt auf einem Pachtdach realisieren willst): Frag einen Anwalt bzw lass Dich professionell beraten. Gruß mwanton
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