Rückkauf einer PV-Anlage

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Re: Rückkauf einer PV-Anlage

Beitragvon Trashman » 31.10.2011, 18:46

Ganz so steht es natürlich nicht im Vertrag, denn zum einen wird der Scheinbestandteil explizit im Vertrag erwähnt, zum anderen habe ich ein Wahlrecht ob die Anlage auf dem Gebäude verbleibt und verschenkt wird oder ob sie demontiert wird.
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Re: Rückkauf einer PV-Anlage

Beitragvon mwanton » 31.10.2011, 19:00

Trashman hat geschrieben:Ganz so steht es natürlich nicht im Vertrag, denn zum einen wird der Scheinbestandteil explizit im Vertrag erwähnt, zum anderen habe ich ein Wahlrecht ob die Anlage auf dem Gebäude verbleibt und verschenkt wird oder ob sie demontiert wird.


Okay, dann sehe ich das Problem auch eher nicht - nur so wie es vorhin zu lesen war ist eine solche Formulierung in Ernstfall etwas gefährlich. Und ein Insolvenzverwalter schaut nur auf Vermehrnung der verwertbaren Masse. Da kommt dann eine PV Anlage auf sagen wir einem ansonsten maroden Gebäude gerade recht - auch was die Vergütung der Verwalters selbst angeht ...
Gruß mwanton
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Re: Rückkauf einer PV-Anlage

Beitragvon JayM » 31.10.2011, 19:58

Hallo zusammen,
automatischer Übergang an den Gebäudebesitzer und optionaler Verkauf für 1 Euro sind juristisch halt doch noch zwei paar Stiefel. Daher mein Vorschalg mit Verkauf für 1 Euro.

Und ganz sicher muß man bei einer Insolvenz alles Wohlwollen und alle stillschweigenden Absprachen vergessen. Dann zählt noch was im Vertrag steht und was die Juristen daraus machen können und/oder wollen. Das hat dann mit gesundem Menschenverstand auch nicht mehr viel zu tun. Es wird dann sicher auch der ausdrückliche Absatz im Vertrag, dass die PV Anlage kein Gebäudebestandteil ist, gegen den impliziten Umstand gestellt, dass der Gebäudebesitzer ja am Ende ein automatisches Recht auf die Anlage hat.

Gruß
Jochen
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Re: Rückkauf einer PV-Anlage

Beitragvon GAST » 31.10.2011, 21:40

JayM hat geschrieben:Hallo zusammen,
automatischer Übergang an den Gebäudebesitzer und optionaler Verkauf für 1 Euro sind juristisch halt doch noch zwei paar Stiefel. Daher mein Vorschalg mit Verkauf für 1 Euro.

Und ganz sicher muß man bei einer Insolvenz alles Wohlwollen und alle stillschweigenden Absprachen vergessen. Dann zählt noch was im Vertrag steht und was die Juristen daraus machen können und/oder wollen. Das hat dann mit gesundem Menschenverstand auch nicht mehr viel zu tun. Es wird dann sicher auch der ausdrückliche Absatz im Vertrag, dass die PV Anlage kein Gebäudebestandteil ist, gegen den impliziten Umstand gestellt, dass der Gebäudebesitzer ja am Ende ein automatisches Recht auf die Anlage hat.

Gruß
Jochen


Und wenn man reinschreibt das der Gebäudebesitzer neben der Vorauszahlung der niedrigen Pacht noch nach 21Jahren die Anlage erhält??

Gruß
Jörg
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Re: Rückkauf einer PV-Anlage

Beitragvon mwanton » 01.11.2011, 09:31

GAST hat geschrieben:Und wenn man reinschreibt das der Gebäudebesitzer neben der Vorauszahlung der niedrigen Pacht noch nach 21Jahren die Anlage erhält??

Gruß
Jörg


Das gleiche potentielle Problem: Es ist dann offenkundig nicht beabsichigt, die Anlage wieder zu entfernen, damit kann ein Insolvenzverwalter argumentieren, dass die Anlage Bestandteil des Gebäudes ist und in die Masse einfließt.

Und eine 1.st rangige Dienstbarkeit sollte zur Sicherung des Dachnutzungsrechtes für den weiteren Betrieb der Anlage nach Zwangsverwertung des Gebäudes natürlich auch eingetragen sein.

Und im Zweifel (falls Du ein eigenes Projekt auf einem Pachtdach realisieren willst): Frag einen Anwalt bzw lass Dich professionell beraten.
Gruß mwanton
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