Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

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Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon valdo » 30.12.2010, 15:31

Wir konnten wegen Schnee und Eis auf dem Dach vor dem 31.12. nicht mehr montieren. DIe Anlage (5kwp) selbst
haben wir schon vor 2 Wochen geliefert und steht seither in der Garage. Der Kunde fragt nun, was WIR tun
dass sein Verlust durch die geringere Vergütung kompensiert wird. Kann er darauf bestehen, oder können wir
uns auf die nicht beeinflussbaren Wetterverhältnisse berufen?

Grüße, Valdo
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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon Cheook » 30.12.2010, 15:51

Steht im Vertrag, dass die Anlage bis Ende des Jahres montiert ist? Wenn ja: Euer Problem, wenn nein: Problem des Kunden.

Im zweiten Fall könnt Ihr ja trotzdem alles versuche, um Euren Kunden glücklich zu machen. Hier im Forum wurden die letzten Wochen einige Möglichkeiten diskutiert, sowohl aus Kunden- als auch aus Solateursicht, da kannst Du ja mal ein wenig recherchieren (Inbetriebnahme mit Fotodokumentation etc.).
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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon SpookyBlue » 30.12.2010, 16:37

5kWp sollten aber in den noch verbleibenden 30h des Jahres incl. Gerüststellung und Dachenteisung problemlos machbar sein :D
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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon solarteur0502 » 30.12.2010, 17:04

Hallo valdo: Ist eine Entscheidung, die nur du treffen kannst. Deiner Signatur zur Folge bis du Errichter. Du wußtest also vorab, welches Risiko dieser Spätauftrag witterungsmäßig beinhaltet. 13 % zusätzliche Degression sind auch bei 5 kWp in 20 Jahren eine rechenbare Größe. Ich selbst habe bisher immer Glück gehabt und alle irgendwie an das Netz bekommen, aber wenn es mein Kunde wäre, würde ich anhand der Ertragsprognose, den Nettoverlust irgendwie ausrechnen und um weiterhin einen guten Ruf und Leumund zu behalten, diesen Verlust dem Kunden zum Abzug bringen.
Anhand der derzeitigen Preislagen von Anlagen, wird der Abzug größer sein, als dein kalkulierter Gewinn ( ist nur eine Vermutung ), aber dein Verlust hält sich in Grenzen und wenn du ein fleißiger Solarteur warst, wirst du in diesem Jahr deinen erwirtschafteten Gesamtgewinn nur unwesentlich reduzieren.
Beispiel: 5 kWp schlüsselfertig 15.000 € Netto. Gewinn vor Steuern 1500.- € Netto.
Verlust von Vergütung bei angenommenen 900 kWh/kWp : 5,0 x 900 = 4500 kWh x 0,3288 € x 13% = rund 192,00 €/Anno
Bei 20 Jahren hat dein Kunde lt. dieser Rechnung einen Nettoverlust von ca. 3.840,00 €.
Wer die Module so spät zum Jahresende eingekauft hat, hat vielleicht ( nur eine Vermutung ) noch einen leichten Preisvorteil mitgenommen.
Du mußt jetzt abwägen, ohne Nachlass mit Risiko eines verärgerten Endkunden weiter zu machen, oder mit ihm in Abstimmung nun das beste daraus zu machen.
Gruß Jörg Wedler Elektroanlagen
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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon rantanplan » 30.12.2010, 17:43

solarteur0502 hat geschrieben:Hallo valdo: Ist eine Entscheidung, die nur du treffen kannst. Deiner Signatur zur Folge bis du Errichter. Du wußtest also vorab, welches Risiko dieser Spätauftrag witterungsmäßig beinhaltet. 13 % zusätzliche Degression sind auch bei 5 kWp in 20 Jahren eine rechenbare Größe. Ich selbst habe bisher immer Glück gehabt und alle irgendwie an das Netz bekommen, aber wenn es mein Kunde wäre, würde ich anhand der Ertragsprognose, den Nettoverlust irgendwie ausrechnen und um weiterhin einen guten Ruf und Leumund zu behalten, diesen Verlust dem Kunden zum Abzug bringen.
Anhand der derzeitigen Preislagen von Anlagen, wird der Abzug größer sein, als dein kalkulierter Gewinn ( ist nur eine Vermutung ), aber dein Verlust hält sich in Grenzen und wenn du ein fleißiger Solarteur warst, wirst du in diesem Jahr deinen erwirtschafteten Gesamtgewinn nur unwesentlich reduzieren.
Beispiel: 5 kWp schlüsselfertig 15.000 € Netto. Gewinn vor Steuern 1500.- € Netto.
Verlust von Vergütung bei angenommenen 900 kWh/kWp : 5,0 x 900 = 4500 kWh x 0,3288 € x 13% = rund 192,00 €/Anno
Bei 20 Jahren hat dein Kunde lt. dieser Rechnung einen Nettoverlust von ca. 3.840,00 €.
Wer die Module so spät zum Jahresende eingekauft hat, hat vielleicht ( nur eine Vermutung ) noch einen leichten Preisvorteil mitgenommen.
Du mußt jetzt abwägen, ohne Nachlass mit Risiko eines verärgerten Endkunden weiter zu machen, oder mit ihm in Abstimmung nun das beste daraus zu machen.

Hallo zusammen,
diese Rechnung stimmt nicht.
Sollte die Anlage im Januar in Betrieb gehen so kann man grob von 21 Jahren Einspeisung rechnen.(20 Jahre + das Jahr der Inbetriebnahme)
Also bei der Rechnung oben: 3840 Euro abzgl. 21. Jahr 1287 Euro = 2553 Euro Verlust

Grüße von Rudi
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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon solarteur0502 » 30.12.2010, 17:47

Hallo Rudi, die Zahlen waren nur eine Beispielsgröße, aber mit dem Vorteil des 21. Jahres hast du natürlich Recht !
Das habe ich nicht mit einberechnet.
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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon valdo » 30.12.2010, 19:25

Danke für die Rückmeldungen bisher. In der Beauftagung durch den Kunden steht "bitte bis Ende des Jahres installieren, damit die 33,03Ct gesichert sind."
Das war, kurz bevor es zu schneien began... für uns bis dahin kein Problem diesen Punkt zu akzeptieren. Der Kunde selbst verschob jedoch wegen seines Urlaubs vor 3 Wochen (in jener Woche war das Dach frei) um eine weitere Woche. Bei uns ging es dann erst gesten wieder und als wir auf dem Dach waren, mussten wir abbrechen, weil die Ziegel angefroren waren. Der Kunde selbst meinte dann, bevor durch das Herumlaufen auf dem Dach Haarrisse entstehen können und wir lieber auf einen besseren Tag warten sollen, aber mit dem Hinweis wer dann das Problem mit der gesenkten Vergütung trägt. Wir gingen weg, mit der Aufforderung, dass er uns benachrichtigt sobald die Ziegel ohne Eis sind.

Grüße, Valdo
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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon modila » 30.12.2010, 20:18

..,was natürlich in diesem Jahr nicht mehr passieren wird ( Dach eisfrei ), wir haben die letzte PVA 17,1KWp auch nicht mehr bauen können, wegen dem Wetter,....

..,da muß man sich mit dem Kunden irgendwie einigen, und wenn es sein muß, mit verluste,...

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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon rundumadum » 30.12.2010, 21:54

Der Kunde selbst verschob jedoch wegen seines Urlaubs vor 3 Wochen (in jener Woche war das Dach frei) um eine weitere Woche.


Verstehe ich jetzt nicht. Der Kunde hat die Montage verschoben, da er Urlaub hatte und bei der Montage dabei sein wollte? Haben Sie ihn nicht auf die Risiken hingewiesen, welche eine nach hinten in den Winter geschobene Montage mit sich bringen kann?

Falls ja würde ich den wie vorher schon genannt Verlust vorrechnen, das 21. Jahr (je nachdem wann die Montage dann wirklich ist) vom Verlust abziehen und durch 2 teilen.

Man sollte sein Glück im Dezember eben nicht herausfordern.

Oder Sie haben weitere potentiale Kunden in der Umgebung, nehmen den vollen entgangenen Gewinn auf Ihre Kappe und haben die beste Mundwerbung
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Re: Rechtslage:keine Montage bis 31.12. wegen Schnee

Beitragvon SpookyBlue » 30.12.2010, 22:55

ganz so stimmt die Rechnung auch wieder nicht. Immerhin ist der 2031 erzeugte Strom, auch wenn er nicht mehr nach EEG vergütet wird, nicht wertlos. Der Strompreis des Jahres 2031 müsste also gegengerechnet werden. Diese Schätzung überlasse ich dann allerdings anderen "Experten"
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