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von Thomas_79 » 17.08.2012, 20:19
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Wir haben im Frühjahr 2010 eine Anlage mit 47 KW anschlussferig erworben. Die Finanzierung der kompletten Anlage erfolgte über die Hausbank. Die Montage der Module, sowie der Anschluss ins Netz soll durch die Firma erfolgen. Die Formalitäten mit dem Netzbetreiber erledigt ebenfalls die Firma. So kam ein Vertag über eine fertig Montierte PV-Anlage von 47 KW zustande. Der Anschluss soll laut Vertrag zeitnah erfolgen. Die Module wurden im Juni 2010 geliefert und montiert. Die EON lies der Firma nur 33 KW anschließen. Nach langen hin und her wurden erst im September 2010 ein Teil der Anlage (33 KW) in Betrieb genommen. Im März 2011 wurde der Anschluss der restlichen 14 KW durch den Netzbetreiber erteilt. Nachdem wir einen Anwalt eingeschaltet haben, den leider der Rechtsschutz nicht bezahlt wurde der Rest der Anlagen im April 2012 angeschlossen.
Nun stehen wir kurz vor dem Rechtsstreit. Dadurch das die komplette Anlage erst zwei Jahre später ans Netz ging, die Zahlungen an die Bank aber schon seit Anfang an laufen ist nun ein Schaden im fünfstelligen Betrag entstanden. Recht haben ist das eine. Recht bekommen das andere. Kennt jemand einen änlichen Fall, der vor´s Gericht gelandet ist?
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von Bento » 17.08.2012, 20:52
Thomas_79 hat geschrieben:Nun stehen wir kurz vor dem Rechtsstreit.
Mit wem? Mit EON oder mit dem Solarteur? Ich glaube, um sich hier eine Meinung bilden zu können fehlen etwa 90% der Informationen. Grundsätzlich würde ich sagen, dass du als Betreiber in erster Linie dafür verantwortlich bist, die Netzanschlusszusage beim VNB zu erwirken und der VNB dir die Zusage nach den Vorgaben des EEG erteilen muss oder eben auch nicht erteilen braucht.
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von Thomas_79 » 17.08.2012, 22:52
Die EON kann nix dafür. Wir haben den Vertag mit dem Solarteur gemacht und der wurde nicht zeitnah eingehalten. Es existiert ein Vertrag über deine PV-Anlage mit 47 kW anschlussfertig geliefert und dieser Vertrag wurde nicht eingehalten. Wenn es nach der Firma gegangen wäre, hätten sie noch mehr Module verkauft.
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von Bento » 18.08.2012, 00:22
Thomas_79 hat geschrieben:Die EON kann nix dafür.
Also mussten die das Netz ausbauen? Thomas_79 hat geschrieben:Wir haben den Vertag mit dem Solarteur gemacht und der wurde nicht zeitnah eingehalten. Es existiert ein Vertrag über deine PV-Anlage mit 47 kW anschlussfertig geliefert und dieser Vertrag wurde nicht eingehalten.
Welchen Fertigstellungstermin oder Inbetriebnahmetermin oder Netzanbindungstermin hattest du denn mit dem Solarteur vereinbart! Thomas_79 hat geschrieben:Nachdem wir einen Anwalt eingeschaltet haben, den leider der Rechtsschutz nicht bezahlt wurde der Rest der Anlagen im April 2012 angeschlossen.
Ich kenne jetzt leider keinen derartigen Fall, aber was sagt denn der Anwalt? Jeder halbwegs normale Solarteur schreibt in sein Angebot hinein, dass es nur unter der Voraussetzung gilt, dass eine Netzanschlusszusage erteilt wird bzw. dass der Auftraggeber dafür zu sorgen hat, dass eine zu Baubeginn vorliegt.. War das bei dir nicht der Fall? Ich habe bei meinen Anlagen immer erst dann den Auftrag erteilt, wenn die Anschlusszusage des Netzbetreibers vorlag. Anderenfalls muss man sich darüber im Klaren sein, dass man mit dem unternehmerischen Risiko spielt. Solange ich mir nicht sicher bin, dass ich eine Baugenehmigung für mein Haus erhalte, schließe ich auch keinen Vertrag mit einer Baufirma.
Viele Grüße Bento
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von Mr.10.000Volt » 18.08.2012, 06:45
Thomas_79 hat geschrieben:Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Wir haben im Frühjahr 2010 eine Anlage mit 47 KW anschlussferig erworben. Die Finanzierung der kompletten Anlage erfolgte über die Hausbank. Die Montage der Module, sowie der Anschluss ins Netz soll durch die Firma erfolgen. Die Formalitäten mit dem Netzbetreiber erledigt ebenfalls die Firma. So kam ein Vertag über eine fertig Montierte PV-Anlage von 47 KW zustande. Der Anschluss soll laut Vertrag zeitnah erfolgen. Die Module wurden im Juni 2010 geliefert und montiert. Die EON lies der Firma nur 33 KW anschließen. Nach langen hin und her wurden erst im September 2010 ein Teil der Anlage (33 KW) in Betrieb genommen. Im März 2011 wurde der Anschluss der restlichen 14 KW durch den Netzbetreiber erteilt. Nachdem wir einen Anwalt eingeschaltet haben, den leider der Rechtsschutz nicht bezahlt wurde der Rest der Anlagen im April 2012 angeschlossen.
Das klingt ja abenteuerlich Thomas, weshalb wurde der Rest der Anlage erst ein Jahr nach Freigabe durch Eon angeschlossen? Ich hätte definitv das Geld für den Anwalt gespart und einen anderen Installateur mit dem Anschluß beauftragt, bevor ich ein Jahr gewartet hätte!
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von Retrerni » 18.08.2012, 17:23
Nunja, hier haben einige Leute geschlafen. Du scheinst anfänglich nur eine Freigabe für 33 kW bekommen zu haben. Hier hättest Du mit Deinem Netzbetreiber reden müssen, ob Du dies auch durch eine Begrenzung der WR-Ausgangsleistung auf diesen Wert hättest umsetzen können. Denn dann hättest Du wenigstens an wolkigen Tagen die volle Anlagenleistung nutzen können. So wäre Dein Ertragsausfall deutlich kleiner ausgefallen. Insofern hast Du Dich auch selbst nicht um Schadensbegrenzung gekümmert.
Ciao
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von Thomas_79 » 18.08.2012, 20:43
Auszug aus dem Vertrag der im Mai 2010 geschlossen wurde:
Liefer- und Montagevertrag für die Lieferung und Errichtung einer Photovontaikanlage
Die Firma D. liefert und errichtet auf Ihrem Grundstück eine Photovontaik-Dachanlage mit einer Gesamtleistung von 47,560 kWp
Lieferung und Leistungen:
1 Photovontaikanlage-Gesamtnennleistung 47,560 kWp mit 232 Stück Photovontaik-Hochleistungsmodulen.... Hersteller... Abmessungen.. Nennleistung
einschließlich 3 Stück Netzeinspeisewechelrichter
einschließlich Befestigungsmaterial und Montagegestell....
einschließlich Alu Z-Profile zur Erhöhung des Dachabstandes...
einschließlich Solarkabel
einschließlich Gerüst
einschließlich Erledigung der Formalitäten mit dem Netzbetreiber EON
betriebsfertig montiert
Montageversicherung Die Firma D. schließt für den Montagezeitraum bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine Montageversicherung ab.
Termin: Mit den Arbeiten wird nach Vereinbarung begonnen Fertigstellung möglichst zeitnah
Abrechnung: Preis pro kWp: für 47,560 kWp netto: +19% MWST brutto
Zahlungsbedingungen 1.Abschlagszahlung 25% der Auftragssumme bei Beginn der Arbeiten 2. Abschlagszahlung 70% der Auftragssumme bei Modullieferung - Schlusszahlung 5% der Auftragssumme bei Abschluss unserer Arbeiten zuzgl. 19% Mehrwertssteuer jeweils nach Zugang der entsprechenden Abschlagsrechnung.
Datum Unterschriften
Wie gesagt sogar die Formalitäten mit dem Netzbetreiber wurden von dieser Firma übernommen. Doch leider spielte der Netzbetreiber nach der Montage der Module nicht ganz mit.
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von eggis » 18.08.2012, 20:55
Moin!
Also 'betriebsfertig' oder 'anschlussfertig' würde ich nicht unbedingt als ins Netz einspeisende Anlage interpretieren wollen. Dein Anbieter scheint sich rechtlich ganz gut abgesichert zu haben, da er keine technische Inbetriebnahme zugesichert hat.
Ich finde das schon dreist. Denn er hätte auch 100kWp verkaufen können, ohne dass er zugesichert hätte, dass die Leistung auch eingespeist werden kann.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von solarlux » 18.08.2012, 21:43
Thomas_79 hat geschrieben:Kennt jemand einen änlichen Fall, der vor´s Gericht gelandet ist?
Recht haben, und Recht bekommen, dafür kann man sehr sehr lange mit und vor deutschen Gerichten streiten. http://solarresearch.org/sk2010In deinem Fall hätte man sicherlich, wie oben schon erwähnt, ALLE Wechselrichter anschließen können, und softwaretechnisch diese Gesammtanlage vorerst auf die vorläufig erlaubten 33 KW (kva?) einstellen können. Dem Kaufvertrag kann man zwar Täuschung unterstellen, weil "anschlußfertig" ist halt ein wenig interpretierbar, und zeigt das das Anschlußrisiko "Zusage vom Netzbetreiber" wohl vom Solateur direkt an den Kunden/-Betreiber übergeben werden sollte. "Anschlußfertig" oder "technisch betriebsfähig" würde ich auch so sehen, das das heißt, es WÜRDE funktionieren, wenn.....Der Solateur hätte sicherlich auch erst die Zusage abwarten können.
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von Bento » 18.08.2012, 22:05
Hallo Thomas, meine Meinung: Du hast bei diesem Vertrag keine Chance mit einer evtl. Schadensersatzklage! Ich frag mal etwas ketzerisch, welche vertraglichen Pflichten dein Solarteur nicht eingehalten haben soll: Erledigung der Formalitäten mit dem Netzbetreiber EON
Wurde doch scheinbar alles erledigt, sonst wäre die Anlage nicht am Netz! Mit den Arbeiten wird nach Vereinbarung begonnen
Ist offenbar erfolgt! Fertigstellung möglichst zeitnah
Na ja, ein fester Termin wurde nicht vereinbart und scheinbar war die komplette Anlage im Juni 2010 montiert. Und warum das dann später 1 Jahr mit dem Netzanschluss der restlichen 14 kWp gedauert hat, darüber hast du dich noch nicht ausgelassen. Gerade das fände ich aber interessant! Ach ja, was sagt denn dein Anwalt zu den Chancen einer Schadensersatzklage?
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