Photovoltailk auf Doppelhaushälfte - Rechte des DHH-Nachbarn

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Photovoltailk auf Doppelhaushälfte - Rechte des DHH-Nachbarn

Beitragvon pikats » 08.01.2012, 21:31

Hallo!
Ich bin frischer Hausbesitzer und überlege die Anschaffung einer Photovoltaikanlage.

Allerdings bin ich Besitzer einer Doppelhaushälfte. Soweit ich weiß sind, die Nachbarn über den Anlagenbau in Kenntnis zu setzen. Insofern sie Einspruch erheben, wird dadurch jedoch nicht der Bau der Anlage verhindert, sondern er behält sich seine Rechtschutzmöglichkeiten vor.

Meine Erfahrung ist, dass nie die Nachbarn in Kenntnis gesetzt werden. Zwei andere Nachbarn haben gerade vor wenigen Wochen Anlagen bekommen. Informationen habe ich darüber nicht erhalten. Aber was passiert mit meiner Rechtschutzmöglichkeit, wenn ich als Nachbar NICHT informiert werde. Verjährt diese irgendwann?

Gibt es bei einer Doppelhaushälfte Besonderheiten? Kann der DDH-Nachbar hier ggf. sogar die Anlage verhindern? Immerhin sind die Häuser baulich miteinander verbunden und es erfolgte erst im Rahmen des Kaufes eine Grundstücksteilung, vorher waren beide Doppelhaushälften über eine Wohngebäudeversicherung versichert.
Im Falle des Falles ein Brandes und einer unwissenden Feuerwehr, die das Gebäude kontrolliert abbrennen lässt, wäre mein DDH-Nachbar natürlich ebenfalls mit einem Vollschaden bedient.

Danke für eure Antworten.
pikats
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Re: Photovoltailk auf Doppelhaushälfte - Rechte des DHH-Nach

Beitragvon MBIKER_SURFER » 09.01.2012, 10:44

Hallo pikats,

willkommen im PV-Forum :D .

Im Prinzip kannst mit Deinem Dach machen was Du willst, solange Du die Vorschriften einhältst. Bzgl. Brand etc. hast ja wohl eine Gebäudeversicherung, die auch die PV mit einschliesst (bei manchen Versicherungen der Fall) bzw. schliesst eine Haftpflichtvers. für die PV ab.

Gruß
Martin
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Re: Photovoltailk auf Doppelhaushälfte - Rechte des DHH-Nach

Beitragvon Mühli » 09.01.2012, 14:28

Beste Lösung: Schwatz dem Nachbarn doch auch gleich eine Anlage auf!

Doppelte Menge=besserer Preis :D

Wenn man sich gut versteht kann man sich auch einen effizienteren Groß-WR teilen
Allerdings sollte man sich da schon gut verstehen, pauschal empfehlen kann ich das nicht, man weiß ja nie was passiert

Gruß
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Re: Photovoltailk auf Doppelhaushälfte - Rechte des DHH-Nach

Beitragvon pivili » 09.01.2012, 14:40

Hi,

was steht denn im Kaufvertrag/Grundbucheintrag?. Sind das real geteilte Grundstücke, kannst Du/der Nachbar machen, was Du willst. Die nächste wirksame Instanz sind dann die Bauvorschriften Deiner Gemeinde.
Sind das Gemeinschaftseigentumsanteile mit Sondernutzungsflächen, muss man halt nachschauen, was in der Gemeinschaftssatzung diesbezüglich drinsteht. Da könnte z.B. drinstehen, dass ein Gewerbe in der Sondernutzungsfläche mit den Miteigentümern abzustimmen ist. Ist nun aber reine Spekulation meinerseits.
bye.
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Re: Photovoltailk auf Doppelhaushälfte - Rechte des DHH-Nach

Beitragvon rollkopp » 09.01.2012, 15:29

Das ist wohl ein nachbarrechtliches Problem - und da gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Im Internet kann man zwar nachlesen, dass man den Nachbarn über eine PV-Anlage unterrichten soll, ich konnte aber keine gesetzliche Grundlage dazu finden. Da stellt sich mir die Frage, warum soll ich den Nachbarn beteiligen müssen? Welche seiner Rechte könnte ich durch meine PV-Anlage verletzen? Da kommen mir am ehesten die Urteile wegen Blend-Wirkung in den Sinn. Sowas dass kann ich mir bei einer Doppelhaushälfte kaum vorstellen.

Im Sinne guter nachbarschaftlicher Beziehungen kann es nicht schaden, vorab den Nachbarn davon zu unterrichten. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man das muss.
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Re: Photovoltailk auf Doppelhaushälfte - Rechte des DHH-Nach

Beitragvon jodl » 09.01.2012, 15:46

pikats hat geschrieben:Aber was passiert mit meiner Rechtschutzmöglichkeit, wenn ich als Nachbar NICHT informiert werde. Verjährt diese irgendwann?


was soll man sich unter einer "Rechtsschutzmöglichkeit" vorstellen?
entweder der Nachbar muß zustimmen, oder er muß nicht zustimmen
wenn er nicht zustimmen muß, hat er auch keine "Rechtsschutzmöglichkeit"
wofür auch?

pikats hat geschrieben:Im Falle des Falles ein Brandes und einer unwissenden Feuerwehr, die das Gebäude kontrolliert abbrennen lässt, wäre mein DDH-Nachbar natürlich ebenfalls mit einem Vollschaden bedient.


bitte die Suchfunktion zu diesem Thema nutzen und nicht solchen Quatsch schreiben

ihr habt anscheinend eine recht interessante Nachbarschaft :juggle:
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