von buergersolar » 10.12.2009, 18:06
Allein das Satzgeflecht ist ja kaum zu durchschauen. Wenn man den Satz ein wenig umstellt, gehts besser:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Vereinbarung aufzuheben, zu ändern oder zu ergänzen, die die Eigenschaft der PV-Anlage als Scheinbestandteil der Grundstücke berührt.
Hmm, wenn man ein Dach pachtet, muss man drauf achten, dass die PV-Anlage nicht als Bestandteil des Gebäudes bewertet wird und z.B. bei einer Zwangsversteigerung des Hauses mitverhökert wird. Deshalb trägt man ja aber auch ne Dienstbarkeit ein.
Was das mit dem Scheinbestandteil heißt, muss dir jemand anderes verraten. Ich weiß es nicht.
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