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von henrymaske » 08.09.2011, 19:27
Hallo Freunde, wie verhält es sich eigentlich mit der Vergütung wenn die Module nach, sagen wir mal 12, 15 oder16 Jahren ihren Geist aufgeben, bzw. keine Leistung mehr haben. Lassen wir jetz mal die Leistungsgarantien außen vor. Könnte man dann doch neue Module kaufen - Preise sollten dann ja eigentlich spottbillig sein - und aufs Dach legen mit der alten Vergütung Gruß Rolf
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von sunnyboy1970 » 09.09.2011, 14:29
die Frage hätte ich jetzt von jemandem mit ALEO uns SOLON auf dem Dach nicht erwartet Aber klar, so lange du innerhalb der dem EVU ursprünglich angemeldeten Leistung bleibst kein Thema. Wenn die Deine bisherige Leistung in 15 Jahren auf einen Quadratmeter bekommst dann kannst du ja wieder ein bisschen erweitern. Aber warum solltest du nach 15 Jahren die Anlage runterreissen?? Es gab auch schon Spezialisten, die haben ihre Anlagen provisorisch auf ein Norddach gebaut um noch die "alte" Vergütung zu bekommen und die Anlagen dann einige Jahre später auf ein dann fertiggestelltes Süddach umgezogen.
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von Boelckmoeller3 » 09.09.2011, 14:52
Hallo,
das eine Thema ist das "Umziehen" einer Anlage was immer geht unter Mitnahme der Vergütungsansprüche, das zweite Thema ist ein defektbedingter Austausch der Module. Soviel mir bekannt ist läuft dann nach der neuen Version des EEG die alte Vergütung weiter. Aber in diesem Fall nur noch 5 Jahre und dann gibts gar nichts mehr. Ob das was bringt ?
Viele Grüße:
Klaus
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von Südostdach » 09.09.2011, 16:59
sunnyboy1970 hat geschrieben: so lange du innerhalb der dem EVU ursprünglich angemeldeten Leistung bleibst kein Thema. . Diese Aussage, ohne auf einen Hinweis auf entsprechende Grundlagen, scheint Allgemeingut zu sein. Aber: Als ich mich zuletzt (letzten Monat) mit der zuständigen Dame meines Versorgers unterhielt, bestätigte sie mir folgenden Sachverhalt. Lt. geltendem Beschluß der Bundesregierung ist die Einspeisevergütung an die Generatoren gekoppelt. Zu Deutsch: Neue Module, neue Einspeisevergütung, gefällt den EVUs gar nicht, macht jede Menge Arbeit, da Änderung Alt- Vertrag , sowie zusätzlicher Vertrag über Kleinstmenge, sowie zwei Abrechnungen, nur wegen ein paar Module wegen Hagelschlag, oder was auch immer. Wenn also neue Module, dann müssen die lt. Gesetz auch dem EVU gemeldet werden. Naja, könnte schlimmer sein, habe bisher mehr Wechselrichter zwecks Austausch verkauft, als Module. Wechselrichtertausch muß zwar dem Versorger auch gemeldet werden, bedingt aber keine Veränderung der Einspeisevergütung. Grüße Südostdach
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von jodl » 09.09.2011, 17:00
sunnyboy1970 hat geschrieben:die Frage hätte ich jetzt von jemandem mit ALEO uns SOLON auf dem Dach nicht erwartet Aber klar, so lange du innerhalb der dem EVU ursprünglich angemeldeten Leistung bleibst kein Thema. Wenn die Deine bisherige Leistung in 15 Jahren auf einen Quadratmeter bekommst dann kannst du ja wieder ein bisschen erweitern. Aber warum solltest du nach 15 Jahren die Anlage runterreissen?? Es gab auch schon Spezialisten, die haben ihre Anlagen provisorisch auf ein Norddach gebaut um noch die "alte" Vergütung zu bekommen und die Anlagen dann einige Jahre später auf ein dann fertiggestelltes Süddach umgezogen.
wie der Pinguin sagt: "Wenn man keine Ahnung hat,..." http://video.google.com/videoplay?docid ... 0889929695
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von henrymaske » 09.09.2011, 18:21
Boelckmoeller3 hat geschrieben: das zweite Thema ist ein defektbedingter Austausch der Module. Soviel mir bekannt ist läuft dann nach der neuen Version des EEG die alte Vergütung weiter. Aber in diesem Fall nur noch 5 Jahre und dann gibts gar nichts mehr. Ob das was bringt ?
Seltsame Regelung sunnyboy1970 hat geschrieben:Aber klar, so lange du innerhalb der dem EVU ursprünglich angemeldeten Leistung bleibst kein Thema.
Das hatte ich eigentlich auch gedacht bzw. gehofft. Südostdach hat geschrieben:Lt. geltendem Beschluß der Bundesregierung ist die Einspeisevergütung an die Generatoren gekoppelt. Zu Deutsch: Neue Module, neue Einspeisevergütung, gefällt den EVUs gar nicht, macht jede Menge Arbeit, da Änderung Alt- Vertrag , sowie zusätzlicher Vertrag über Kleinstmenge, sowie zwei Abrechnungen, nur wegen ein paar Module wegen Hagelschlag, oder was auch immer. Wenn also neue Module, dann müssen die lt. Gesetz auch dem EVU gemeldet werden.
Hm, wer sollte das denn mitbekommen wenn man die Module tauscht Gruß Rolf
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von eggis » 09.09.2011, 18:32
Moin Rolf, henrymaske hat geschrieben:Hm, wer sollte das denn mitbekommen wenn man die Module tauscht
das sehe ich auch so.  Die Regelung ist kaum zu kontrollieren und zu einfach zu umgehen.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von pvplaner2010 » 09.09.2011, 19:01
Südostdach hat geschrieben:sunnyboy1970 hat geschrieben: so lange du innerhalb der dem EVU ursprünglich angemeldeten Leistung bleibst kein Thema. . Diese Aussage, ohne auf einen Hinweis auf entsprechende Grundlagen, scheint Allgemeingut zu sein. Aber: Als ich mich zuletzt (letzten Monat) mit der zuständigen Dame meines Versorgers unterhielt, bestätigte sie mir folgenden Sachverhalt. Lt. geltendem Beschluß der Bundesregierung ist die Einspeisevergütung an die Generatoren gekoppelt. Zu Deutsch: Neue Module, neue Einspeisevergütung, gefällt den EVUs gar nicht, macht jede Menge Arbeit, da Änderung Alt- Vertrag , sowie zusätzlicher Vertrag über Kleinstmenge, sowie zwei Abrechnungen, nur wegen ein paar Module wegen Hagelschlag, oder was auch immer. Wenn also neue Module, dann müssen die lt. Gesetz auch dem EVU gemeldet werden. Naja, könnte schlimmer sein, habe bisher mehr Wechselrichter zwecks Austausch verkauft, als Module. Wechselrichtertausch muß zwar dem Versorger auch gemeldet werden, bedingt aber keine Veränderung der Einspeisevergütung. Grüße Südostdach
In welchem Gesetz steht, wann und wie gemeldet werden muss? Mir ist nur die Bundesnetzagentur bekannt. Meldepflicht würde ja bei Anlagenerweiterung lt. EEG bestehen, nicht aber wenn der Generator, also hier die Summe aller Module die bereits gemeldete Leistung nicht übersteigt. Mal davon abgesehen wird es schon in 5 Jahren die Module der heutigen Bauart nicht mehr geben.
Sonnige Grüße
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von henrymaske » 09.09.2011, 19:12
eggis hat geschrieben:Moin Rolf, henrymaske hat geschrieben:Hm, wer sollte das denn mitbekommen wenn man die Module tauscht das sehe ich auch so.  Die Regelung ist kaum zu kontrollieren und zu einfach zu umgehen.
Das mindert das Betreiberrisiko dann doch schon ganz erheblich Wenn der Preisverfall bei den Modulen so weitergeht ..........und es würde der Super Gau eintreten, dann könnte man ja ganz einfach.......... Wenn in 2008 das kw/p über oder um die 4.000€ gekostet hat, heute ca. 2000€, dann binich mal gespannt wie das in 3 Jahren aussieht. Was meint Ihr wie sich die Preise entwickeln - man braucht ja dann nur Module...... Gruß Rolf Gruß Rolf
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von bettina » 09.09.2011, 20:08
hallo Rolf Wenn jetzt schon das Watt /Modul ca. 80-100Cent kostet ,wäre es schon möglich in 3 Jahren vllt. auf 50-70Cent zu kommen . Wer hätte vor ein paar Jahren gedacht ,das Module zum Massenprodukt werden schönes Wochenende wünscht DIR bettina
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