Alles, was zwar PV ist, aber nicht in die anderen Foren paßt.
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von Südostdach » 15.09.2011, 17:44
Dem zuständige Energieversorgungsunternehmen, bzw Netzbetreiber sind die Fertigstellung der Anlage zu melden, dabei sind sowohl ein Anlagenschema, Datenblätter zu Modulen und Wechselrichter sowie der Anzahl mitzuteilen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Bei einem Telefonat mit einem zuständigen Sachbearbeiter eines Netzbetreibers kamen wir auf das Thema "Abweichungen von Meldung und tatsächlich bestehende PV-Anlage" zu sprechen. Er erzählte mir von einem kürzlichen Fall einer 40 kwp-Anlage, wo der Netzbetreiber dann die seit der Änderung erfolgten Überweisungen zurückforderte, und zwar nicht nur für die betreffenden Module, sondern für die gesamte Anlage. Das hätte wohl Module mit goldenem Rahmen gegeben. In diesem Fall hatte eine zufällige Kontrolle vermutlich die Kosten für weitere Kontrollen mehr als eingebracht.
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von jodl » 15.09.2011, 18:33
ja, schon klar und in welchem Gesetz steht sowas jetzt? 
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von Franz-F » 15.09.2011, 20:57
Hallo, bei mir ist die Anlagengröße definiert und die WR AC Leistung.... Weder für irgendwelche Modulanzahl, noch für irgendwelche Hersteller wurden von mir oder meinem Solarteur irgendwelche Angaben oder Meldungen gemacht.... Auch keinerlei Unterschriften da es hier jeglicher Gesetzesgrundlage fehlt. Hier geht es um eine Auslegung eines Mitarbeiters, des EVU´s aus Hintertupfingen Gruß Franz
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von Bond0011 » 15.09.2011, 21:01
Alles andere wäre auch Wahnsinn.
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von Südostdach » 16.09.2011, 07:14
Leute, wir diskutieren hier nun 9 Seiten lang über eine Sache, über die es nichts zu diskutieren gibt. Ich habe den entsprechenden Standarbrief hier hereingestellt, den jemand bekommt, wenn er den Modultausch meldet. Das kann jemand nun glauben, oder es sein lassen. Ich habe die Stellungnahme der Clearingstelle hier hereingestellt. Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, nur meier Meinung nach ist die uninteressant, weil die Clearingstelle vorgeht. Jeder kann der Meinung sein, die beim Netzbetreiber zuständigen Sachbearbeiter haben keine Ahnung. Interessiert mich aber auch nicht wirklich, so lange der Netzbetreiber die Abrechnung macht, und somit entscheidet, wie hoch die Vergütung ausfällt. Wenn ich also Zweifel hätte - würde ich mit dem Netzbetreiber in so einem Fall Kontakt aufnehmen. Kann natürlich jeder anders halten, sofern er bereit ist, die Folgen zu akzeptieren. Selbstverständlich steht dann jedem immer noch der Weg zum Gericht offen, sofern er sonst nichts besseres zu tun hat. Da ich nachher sowieso für die nächsten Tage wegfahre, ist für mich dieses Thema erledigt, denn ich weiß ja, wie die ENBW hier verfährt, alles andere ist für mich uninteressant, da ich von deutschen Gerichten nicht viel halte.
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von Franz-F » 16.09.2011, 08:11
Hallo, ich will es nochmal kurz zusammenfassen: Austausch EEG 2004 --> neue Vergütung Austausch EEG 2009 --> alte Vergütung Austausch EEG 2012 --> alte Vergütung auch für Anlagen unter EEG2004 und EEG2009 nachzulesen u.a. hier: Stellungnahme des SFV zum Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEGKommentar RA Dr. Peter Nagel, LL.M. (University of Michigan) Wobei hier erläutert wird das zumindest unter EEG2009 die Sachlage nicht sicher ist http://www.sfv.de/artikel/sachmaengelbezogener_austausch_von_solarmodulen_nach_eeg_2004.htmKommentar des SFVDer BDEW erklärt in seiner Stellungnahme das es sich nur um erne erneute Inbetriebnahme handelt, sofern die defekten Module nochmals in Betrieb genommen werden oder der Anlagenbetreiber selber den Austausch finanziert. Nachzulesen hier. Anzumerken ist allerdings, dass es sich hier um eine Empfehlung ohne rechtliche Bindung handelt. Glauben kann natürlich jeder was er will, es ist auch ein Unterschied zwischen Recht bekommen und Recht haben. Nicht so prickelnd finde ich aber hier unnötige Panikmache, es handelt sich hier sicherlich nicht um ein Standartschreiben der EVU´s sondern eines EVU´s. Wenn man an so einen Mitarbeiter kommt muss man so oder so sehen das man sein Recht bekommt, da hier anscheinend alles nach eigener Meinung ausgelegt wird.... Und ob man von deutschen Gerichten nun was hält oder nicht bleibt auch jedem selbst überlassen, nur die Entscheidungen sind erstmal für jeden zu akzeptieren, auch für ein EVU aus Hintertupfingen. Was aber auch jedem klar sein sollte, sofern jetzt ein Defekt auftauchen würde der zum Tausch der kompletten Anlage führt, am besten den Austausch auf den 1.1.2012 legen.... Gruß Franz
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von einstein0 » 01.10.2011, 17:06
Sälü zäme ...wenn ich mal als Schweizer dazu Stellung nehmen darf. Bei uns wird dem EVU die Fertigmeldung mit den netzrelevanten Anlagedaten (Spannung und Leistung) eingereicht. Die Anzahl, Alter, Wirkungsgrad und Paneltyp interessiert nicht. Was wirklich eingespeist wird, hängt ja auch nur vom Wechselrichter ab. Deshalb bin ich dabei, die Panelfelder grundsätzlich höher zu dimensionieren und werde demnächst ein paar über 20 jährige Module, teilweise mit Delaminationsschäden verschrotten. Auch die elektrische Schneeschmelze mit Polymodulen ist in diesem Zusammenhang ein Thema...
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von bauer35 » 24.03.2012, 20:22
Der beste Beitrag der gesamten 9 Seiten Franz-F hat geschrieben:Hallo, ich will es nochmal kurz zusammenfassen: Austausch EEG 2004 --> neue Vergütung Austausch EEG 2009 --> alte Vergütung Austausch EEG 2012 --> alte Vergütung auch für Anlagen unter EEG2004 und EEG2009 nachzulesen u.a. hier: Stellungnahme des SFV zum Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEGKommentar RA Dr. Peter Nagel, LL.M. (University of Michigan) Wobei hier erläutert wird das zumindest unter EEG2009 die Sachlage nicht sicher ist http://www.sfv.de/artikel/sachmaengelbezogener_austausch_von_solarmodulen_nach_eeg_2004.htmKommentar des SFVDer BDEW erklärt in seiner Stellungnahme das es sich nur um erne erneute Inbetriebnahme handelt, sofern die defekten Module nochmals in Betrieb genommen werden oder der Anlagenbetreiber selber den Austausch finanziert. Nachzulesen hier. Anzumerken ist allerdings, dass es sich hier um eine Empfehlung ohne rechtliche Bindung handelt. Glauben kann natürlich jeder was er will, es ist auch ein Unterschied zwischen Recht bekommen und Recht haben. Nicht so prickelnd finde ich aber hier unnötige Panikmache, es handelt sich hier sicherlich nicht um ein Standartschreiben der EVU´s sondern eines EVU´s. Wenn man an so einen Mitarbeiter kommt muss man so oder so sehen das man sein Recht bekommt, da hier anscheinend alles nach eigener Meinung ausgelegt wird.... Und ob man von deutschen Gerichten nun was hält oder nicht bleibt auch jedem selbst überlassen, nur die Entscheidungen sind erstmal für jeden zu akzeptieren, auch für ein EVU aus Hintertupfingen. Was aber auch jedem klar sein sollte, sofern jetzt ein Defekt auftauchen würde der zum Tausch der kompletten Anlage führt, am besten den Austausch auf den 1.1.2012 legen.... Gruß Franz
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von Bond0011 » 25.03.2012, 21:11
Bei uns ist alles ohne Probleme abgelaufen.
Neue Module Neue WR 20% mehr Leistung mit der Neuen Anlage
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von Weidemann » 25.03.2012, 21:40
Für alle kommenden Austauschfälle sollte es keine Probmele geben, da man eindeutig die alte Vergütung bekommt, egal wann die ursprüngliche Inbetriebnahme war.
Wenn allerdings der Netzbetreiber mal auf die Idee kommen sollte, gezielt Anlagen abzusuchen (z.B. Module zählen auf Satellitenbildern, um nachträglichen Zubau zu erkennen... ), und dabei auf Austauschfälle stößt, könnte es rückwirkend noch Probleme geben. (Aber das ist nur zu erwarten, wenn da Sachbearbeiter zuviel Zeit oder schlechte Laune haben... ist leider nicht auszuschließen.)
sonnige Grüße, -Weidemann-
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