Wenn nicht die Neue 20112 in Kraft tritt.
Warum dann den Aufwand, melde doch gleich eine Neue Anlage an, und die Alte als Schrott an
|
|
Neue Module - alte VergütungModerator: Mod-Team Re: Neue Module - alte Vergütung
[quote="gnorm"]Das ist richtig. Wen ich aber erst nächstes Jahr tausche (wenn es dann noch die jetzige Vergütung gibt) dann würde es klappen.
Wenn nicht die Neue 20112 in Kraft tritt. Warum dann den Aufwand, melde doch gleich eine Neue Anlage an, und die Alte als Schrott an
Re: Neue Module - alte Vergütung
Nein, den Wechselrichter kann man problemlos tauschen und den Tausch, wie es Vorschrift ist, dem Netzbetreiber melden, das ist schließlich kein Generator. Wäre ja schlimm, wie viele SMA halten schon 20 Jahre? Selbst meine WR haben nur 12 Jahre Garantie.
Re: Neue Module - alte Vergütung
Das wäre ja Blödsinn, die alte kann ich ja irgendwo neu aufbauen um wiederum Geld zu verdienen da die Laufzeit ja wieder 20 Jahre betragen würde. @Südostdach Fronius bietet momentan eine Aktion mit 20 Jahren Garantie an. 9,43 kWp - 41x Winaico WSP-230 P6 mit Solaredge Powerboxen PB250-AOB an Solaredge SE8K
14,04 kWp - 54x Yingli Panda YL260C-30B an 2 Fronius IG TL 4.6 und 1 SMA SB 4000 TL-21
Re: Neue Module - alte Vergütung
nein der Blödsinn ist das was du da schreibst lies dir doch mal die verschiedenen Fassungen des EEG ein wenig durch, bevor du einfach drauflosschreibst die 20 Jahre gelten vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an (EEG 2004) bzw. von dem Zeitpunkt an, an dem der Generator erstmals Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt hat (EEG 2009) da steht nichts davon daß die Laufzeit wieder von vorne anfängt
Re: Neue Module - alte Vergütung
Hallo, die Empfehlung der Clearingstelle bezieht sich doch auf ein Gesetz aus 2004, in dessem sich nicht im geringsten die Wortlaute des EEG 2009 wiederfinden. §21 Abs. 3 EEG2009
Generator ist jedes einzelne Modul, mich würde jetzt mal interessieren wo sich hier ein "Ermessensspielraum" oder sonstiger Raum für irgendwelche Interpretationen befindet. Die Auslegung ist im EEG 2012 nur dahingehend geändert/ergänzt worden dass der o.g. Absatz wegfällt, sich jetzt unter § 3 Nummer 5 wiederfindet und es jetzt anders verfasst ist. §32 Abs. 3 EEG2012
Gruß Franz
Re: Neue Module - alte Vergütung
@jodl
Meine Aussage bezogen sich auf den Post von Südostdach. Und laut dessem Post wäre die umgezogene alte Anlage als eine neu errichtete meldbar. Woher soll das FA denn wissen, daß in Wirklichkeit gebrauchte Module verbaut wurden? Ausserdem ist nirgens die Rede davon, daß ein defektes Modul nicht durch ein gebrauchtes ersetzt werden dürfte. Und bevor du wieder schreist - nein ich habe nicht vor so etwas zu tun. Es ist lediglich ein Gedankenspiel. Übrigens solltest du dir mal Gedanken um deinen Schreibstil machen. Arroganz und Beleidigungen waren in noch keinem Forum gern gesehen. 9,43 kWp - 41x Winaico WSP-230 P6 mit Solaredge Powerboxen PB250-AOB an Solaredge SE8K
14,04 kWp - 54x Yingli Panda YL260C-30B an 2 Fronius IG TL 4.6 und 1 SMA SB 4000 TL-21
Re: Neue Module - alte Vergütung
Genau und deswegen-
kann das EVU auch absondern was es will und Meinungen wider geben, Urteile auslegen usw. wie es will. Man kann das nun als in Stein gemeißelt hinnehmen oder dagegen vorgehen. In dem geschilderten Fall liegen sie wohl falsch, den man man kann die beiden EEG, vor allem beim Modultausch nicht vergleichen. Sie sind, was diesen Bereich betrifft, zu unterschiedlich. Alleine schon der Satz, das am entsprechenden Gesetzestext nichts geändert wurde, zeigt mir, das die Mitarbeiter dort Schulungsbedarf haben... 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42° - 64xAleo 185 4xFronius IG 30
2005: 907; 2006: 963; 2007: 980; 2008: 938; 2009: 925; 2010: 872; 2011: 957; 2012: 957 kWh/kWp http://www.sonnenertrag.eu/de/hausen/re ... 6/364.html
Re: Neue Module - alte Vergütung
Hallo
Jetzt muß ich mich hier mal einlinken. Bei meinem Schwiegervater kam es bei seiner Anlage zu massiven Problemen, weshalb die komplette Anlage durch eine Neue ersetzt wird. Die Daten: 30 kwp Herstellungsjahr 2005 Würth Module und WR Da es in der gesamten Anlage zu Marderverbiss kam und die Firma Würth die entsprechenden Stecker nicht mehr liefern kann , haben sich die Versicherung und Würth darauf geeinigt die Anlage samt WR und Modulen unter Kostenteilung auszutauschen. Der Austausch soll noch dieses Monat durchgeführt werden. Würth nimmt die alten Module zurück und will diese für Garantieleistungen bei anderen Anlagen wiederverwenden. Jetzt bin ich auf diese Diskussion gestossen und frage euch erschrocken, es ist doch nicht die Vergütung aus 2005 ernsthaft in Gefahr,oder ?
Re: Neue Module - alte Vergütung
Wenn die Anlage aus 2005 stammt, steht wohl außer Frage, ob EEG 2004 oder EEG 2009 gilt.
Also EEG 2004 ist hier ja unumstritten eindeutig. Darauf hat Euch aber sicherlich bereits der Solateur hingewiesen. Grüße Südostdach
Re: Neue Module - alte Vergütung
Hallo,
laut EEG2004 so auszulegen, leider ja. Gruß Franz
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste |