Neue Module - alte Vergütung

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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon Südostdach » 12.09.2011, 11:40

[quote="gnorm"]Das ist richtig. Wen ich aber erst nächstes Jahr tausche (wenn es dann noch die jetzige Vergütung gibt) dann würde es klappen.

Wenn nicht die Neue 20112 in Kraft tritt.

Warum dann den Aufwand, melde doch gleich eine Neue Anlage an, und die Alte als Schrott an
:D
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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon Südostdach » 12.09.2011, 11:44

gnorm hat geschrieben:. Was passiert den eigentlich wenn der WR getauscht wird. Ist es dann eine komplett neue Anlage?

Nein, den Wechselrichter kann man problemlos tauschen und den Tausch, wie es Vorschrift ist, dem Netzbetreiber melden, das ist schließlich kein Generator.
Wäre ja schlimm, wie viele SMA halten schon 20 Jahre?
Selbst meine WR haben nur 12 Jahre Garantie.
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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon gnorm » 12.09.2011, 13:17

Südostdach hat geschrieben:
gnorm hat geschrieben:Das ist richtig. Wen ich aber erst nächstes Jahr tausche (wenn es dann noch die jetzige Vergütung gibt) dann würde es klappen.

Wenn nicht die Neue 20112 in Kraft tritt.

Warum dann den Aufwand, melde doch gleich eine Neue Anlage an, und die Alte als Schrott an
:D


Das wäre ja Blödsinn, die alte kann ich ja irgendwo neu aufbauen um wiederum Geld zu verdienen da die Laufzeit ja wieder 20 Jahre betragen würde. :D :D :D :D


@Südostdach

Fronius bietet momentan eine Aktion mit 20 Jahren Garantie an.
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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon jodl » 12.09.2011, 13:31

gnorm hat geschrieben:
Südostdach hat geschrieben:
gnorm hat geschrieben:Das ist richtig. Wen ich aber erst nächstes Jahr tausche (wenn es dann noch die jetzige Vergütung gibt) dann würde es klappen.

Wenn nicht die Neue 20112 in Kraft tritt.

Warum dann den Aufwand, melde doch gleich eine Neue Anlage an, und die Alte als Schrott an
:D


Das wäre ja Blödsinn, die alte kann ich ja irgendwo neu aufbauen um wiederum Geld zu verdienen da die Laufzeit ja wieder 20 Jahre betragen würde. :D :D :D :D


@Südostdach

Fronius bietet momentan eine Aktion mit 20 Jahren Garantie an.


nein
der Blödsinn ist das was du da schreibst

lies dir doch mal die verschiedenen Fassungen des EEG ein wenig durch, bevor du einfach drauflosschreibst

die 20 Jahre gelten vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an (EEG 2004) bzw. von dem Zeitpunkt an, an dem der Generator erstmals Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt hat (EEG 2009)

da steht nichts davon daß die Laufzeit wieder von vorne anfängt
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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon Franz-F » 12.09.2011, 13:52

eggis hat geschrieben:Moin Südostdach,

Zwar bezieht sich die Empfehlung auf das EEG 2004, ist aber nach Rechtsauffassung des BDEW analog auf einen Modultausch im Geltungsbereich des EEG 2009 anzuwenden,....

die Empfehlung der Clearingstelle (http://www.clearingstelle-eeg.de/files/ ... ehlung.pdf) betrifft doch nur Anlagen die unter dem EEG 2004 (von 2004 bis 2008) in Betrieb genommen wurden!

Nur weil es die "Rechtsauffassung des BDEW" ist dass eine "Empfehlung" zu Auslegung eines alten Gesetzes auch auf ein neues Gesetz anzuwenden ist, würde ich ich diesem Fall auf eine klare Rechtssprechung drängen. Ich würde in diesem Fall den Schrieb des Netzbetreibers nicht akzeptieren. Das ist seine Meinung und nicht mehr.



Hallo,

die Empfehlung der Clearingstelle bezieht sich doch auf ein Gesetz aus 2004, in dessem sich nicht im geringsten die Wortlaute des EEG 2009 wiederfinden.

§21 Abs. 3 EEG2009
Der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile führt nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Frist nach Absatz 2 Satz 1, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.


Generator ist jedes einzelne Modul, mich würde jetzt mal interessieren wo sich hier ein "Ermessensspielraum" oder sonstiger Raum für irgendwelche Interpretationen befindet.

Die Auslegung ist im EEG 2012 nur dahingehend geändert/ergänzt worden dass der o.g. Absatz wegfällt, sich jetzt unter § 3 Nummer 5 wiederfindet und es jetzt anders verfasst ist.

§32 Abs. 3 EEG2012
Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Grund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls am selben Standort ersetzen, gelten abweichend von § 3 Nummer 5 als zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen, zu dem die ersetzten Anlagen in Betrieb genommen worden sind. Der Vergütungsanspruch für die nach Satz 1 ersetzten Anlagen entfällt endgültig.



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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon gnorm » 12.09.2011, 14:01

@jodl

Meine Aussage bezogen sich auf den Post von Südostdach. Und laut dessem Post wäre die umgezogene alte Anlage als eine neu errichtete meldbar. Woher soll das FA denn wissen, daß in Wirklichkeit gebrauchte Module verbaut wurden? Ausserdem ist nirgens die Rede davon, daß ein defektes Modul nicht durch ein gebrauchtes ersetzt werden dürfte.

Und bevor du wieder schreist - nein ich habe nicht vor so etwas zu tun. Es ist lediglich ein Gedankenspiel.

Übrigens solltest du dir mal Gedanken um deinen Schreibstil machen. Arroganz und Beleidigungen waren in noch keinem Forum gern gesehen.
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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon ReinholdK » 12.09.2011, 16:38

Südostdach hat geschrieben:Da erzählen jeder kann, und man es dann glauben kann, oder nicht (wir haben Religionsfreiheit),


Genau und deswegen-

Südostdach hat geschrieben:Am 11.06.2011 hat die Clearingstelle EEG ihre Empfehlung 2008/19 zum Thema „Sachmängelbedingter Austausch von Fotovoltaikmodulen – Inbetriebnahmezeitpunkt“ veröffentlicht. In dieser Empfehlung betrachtet die Clearingstelle jedes Modul als eine separate technische Anlage und argumentiert auf dieser Grundlage, dass bei Austausch eines Moduls dieses als neue Anlage in Betrieb genommen wurde und somit das neue Inbetriebnahmedatum anzusetzen ist. Zwar bezieht sich die Empfehlung auf das EEG 2004, ist aber nach Rechtsauffassung des BDEW analog auf einen Modultausch im Geltungsbereich des EEG 2009 anzuwenden, da am entsprechenden Gesetzestext nichts geändert wurde. Somit ist ein Modultausch nicht (nur) ein Generatortausch, sondern der Tausch einer ganzen Anlage, was zu einem Neubeginn der Vergütung führt.


kann das EVU auch absondern was es will und Meinungen wider geben, Urteile auslegen usw. wie es will. Man kann das nun als in Stein gemeißelt hinnehmen oder dagegen vorgehen. In dem geschilderten Fall liegen sie wohl falsch, den man man kann die beiden EEG, vor allem beim Modultausch nicht vergleichen. Sie sind, was diesen Bereich betrifft, zu unterschiedlich. Alleine schon der Satz, das am entsprechenden Gesetzestext nichts geändert wurde, zeigt mir, das die Mitarbeiter dort Schulungsbedarf haben...
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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon Bond0011 » 12.09.2011, 20:39

Hallo

Jetzt muß ich mich hier mal einlinken.

Bei meinem Schwiegervater kam es bei seiner Anlage zu massiven Problemen, weshalb die komplette Anlage durch eine Neue ersetzt wird.

Die Daten:
30 kwp
Herstellungsjahr 2005
Würth Module und WR

Da es in der gesamten Anlage zu Marderverbiss kam und die Firma Würth die entsprechenden Stecker nicht mehr liefern kann , haben sich die Versicherung und Würth darauf geeinigt die Anlage samt WR und Modulen unter Kostenteilung auszutauschen.

Der Austausch soll noch dieses Monat durchgeführt werden.

Würth nimmt die alten Module zurück und will diese für Garantieleistungen bei anderen Anlagen wiederverwenden.

Jetzt bin ich auf diese Diskussion gestossen und frage euch erschrocken, es ist doch nicht die Vergütung aus 2005 ernsthaft in Gefahr,oder ?
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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon Südostdach » 12.09.2011, 20:52

Wenn die Anlage aus 2005 stammt, steht wohl außer Frage, ob EEG 2004 oder EEG 2009 gilt.
Also EEG 2004 ist hier ja unumstritten eindeutig.
Darauf hat Euch aber sicherlich bereits der Solateur hingewiesen.

Grüße
Südostdach
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Re: Neue Module - alte Vergütung

Beitragvon Franz-F » 12.09.2011, 20:55

Hallo,

laut EEG2004 so auszulegen, leider ja.

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