Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig?

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Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig?

Beitragvon Dudik » 27.11.2011, 07:59

Hallo,

ich habe ein Problem.

Der Kaufvertrag der PV-Anlage (12,92KWp - 26.062.-€ = 2017,-€/KWp) wurde am 4.11.2011 geschlossen.

Beim Vertragsabschluß zwischen dem Außendienstmitarbeiter Herr K*** und mir wurde ganz klar unter Anwesenheit von 2 Zeugen mündlich gesprochen, dass die Montage und Inbetriebnahme der PV-Anlage bei bleibenden Witterungsverhältnissen, (z.B. kein extremer Schneefall), noch dieses Jahr Mitte Dezember 2011 (KW49/KW50) geplant wird und definitiv auch stattfindet.
Bei Nachfrage ob es eventuell zu Material oder Montage-Engpässen kommen könnte, meinte der VK Herr K*** nur,
dass, wenn es überhaupt Probleme geben würde, es nur bei der ENBW wegen der Genehmigung welche geben könnte,
jedoch nicht bei der Installationsfirma selbst...

Der Außendienstmitarbeiter Herrn K*** hatte jedoch einen Zusatz in den Auftrag geschrieben,
dass sich die Montage unter schlechten Umständen verschieben könnte,
und ich dann, falls dies eintreten würde, die 15% Einspeisvergütungskürzung ebenso als Rabatt auf den Kaufpreis bekäme.

Bei telefonischer und schriftlicher Nachfrage bei der Installationsfirma diese Woche (am 23.11.2011) wurde mir jedoch gesagt,
dass eine Planung und Montage nicht mehr möglich sei, da die Auftragsbücher zu voll seien. :shock:
und das obwohl die ENBW auch eine Installation mit Inbetriebnahmeprotiokoll in diesem Jahr und Genehmigung im nächsten Jahr akzeptieren würde.
Somit hätte ich noch die 0,2874€ anstatt die 0,2442€...

Nochmals zur Errinnerung
"Laut mündlicher Aussage des Verkäufers" bezog sich der "Zusatz" im Kaufvertrag "nur" auf schlechte Witterungsverhältnisse
und eben "nicht" wie ich durch ein Telefonat erfahren musste, auf die überaus gute Auftragslage bei der Fa.****

Der Gewinnverlust durch die Kürzung der Einspeisvergütung im Jahr 2012 um 15% wären in 20 Jahren gute 8.000-10.000€.


Meine Frage:
Was könnte sich bei einem Rechsstreit ergeben bzw. welche Rechte habe ich?
Was würdet Ihr tun? Gleich zum Anwat gehen?
Vom Vertrag zurücktreten, dann bekomm ich dieses Jahr aber gewiss keine Anlage mehr...

Ich bitte um kurze schnelle Antworten.
Vielen Dank im Voraus!
Dudik
...und bald rollt der Rubel... ;o)
Dudik
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Re: Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig?

Beitragvon Stromgeil » 27.11.2011, 08:33

aus dem vertrag wirst du nicht rauskommen :(

aber wenn du eine rechstschutzversicherung hast, würde ich den verkäufer privat auf schadensersatz verklagen wollen...
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Re: Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig?

Beitragvon none » 27.11.2011, 08:48

@stromgeil: Die Frage ist hier wohl eher wer hier Vertragsbruch begangen hat.

Und ob hier eine Schadensersatzklage zum Erfolg führt sehe ich auch skeptisch.
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Re: Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig?

Beitragvon none » 27.11.2011, 08:50

@Dudik:
Verstehe ich das richti? Ihr habt einen schriftlichen Vertrag und Details wurden nur mündlich abgesprochen? Was steht dann im Vertrag?
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Re: Mündliche Zusage des Verkäufers rechtskräftig?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 27.11.2011, 08:50

Dudik hat geschrieben:Der Gewinnverlust durch die Kürzung der Einspeisvergütung im Jahr 2012 um 15% wären in 20 Jahren gute 8.000-10.000€.
Ich bitte um kurze schnelle Antworten.
Vielen Dank im Voraus!
Dudik


Hallo,

darum 'predigen' wir ja fast schon gebetsmühlenartig, nur das was schriftlich festgehalten ist, zählt. Alles andere kostet Geld und Nerven. Außerdem musst den von Dir genannten betrag abzinsen - dann sieht es nicht merh so schlimm aus - vllt. noch 4000 € - aber eben immer noch viel Geld.
Kennst Du niemand, der schon PV selbst installiert hat?

Gruß
Martin
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