Hallo,
bin neu hier - also bitte verzeiht meine Fehler oder Unkenntnis. Es geht um Folgendes:
Mein Mann möchte auf seinem Elternhaus (Besitzer, seine Mutter - ist einverstanden) eine PV-Anlage installieren.
Problem: Sein Opa hat sich eine Dienstbarkeit (Wohnrecht und Reallast) bei der Übergabe eintragen lassen und tritt auch auf keinen Fall im Rang zurück.
Laut Bank brauchen wir aber eine erstrangige Dienstbarkeit für den Fall eines Grundstücksverkaufes zur Absicherung.
Meine Frage wäre jetzt:
- Kann ich zur Absicherung auch beim Anwalt oder Notar etwas schriftlich festhalten lassen, damit die Anlage nicht zum Grundstück dazu gezählt wird, mit der Begründung, dass der Opa auf Grund seines Altersstarsinns nicht den Rangrücktritt unterzeichnet???
- Oder gibt es irgend eine andere Möglichkeit/Schlupfloch???
Bitte ganz dringend um eine vielleicht positive Antwort *hoff* ?!
Danke







0.00 (0 Bewertungen)
| 