Hallo pv-fan und ICEAGE,
die Pachtverträge etc. regelt alles die GFE... also ich weiß gar nicht _wem_ eigentlich der Grund gehört o.ä.
Was meinst du mit "erstrangiger Diestbarkeit"?
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GFE mbh - Rendite durch Fremdfinanzierung und Co.Moderator: Mod-Team selbe Idee
Hallo PV Fan selbe Idee zur selben Zeit, find ich cool scheints wohl an die selben Risiken zu denken wie ich? MfG Grün sieht in der Perspektive des Lukasevangeliums die sinnvolle Nutzung von Geld. Es ist nicht zu verteufeln, sondern sinnvoll einzusetzten, ...
Zu dem Angebot:
Man muss sehen, dass es sich um eine fertig konzipierte Anlage handelt. Die wird für 3.600 € angeboten. Damit lässt sich der Initiator des Projekts seinen Aufwand mit ca. 600 € pro kW/p vergüten. Das ist nicht wenig und geht zu Lasten der Rendite, die die Investoren wie Martin erzielen. M.E. bleibt Martin aber immer noch genug Rendite übrig. Natürlich ist die Rendite höher, wenn man selbst ein Dach sucht und den Solarteur beauftragt. Dann verdient der Initiator nichts. Viele Grüße Stevie Dr. Stefan Rode
Rechtsanwalt und Steuerberater
Eigentum absichern
Besondere Vorkehrungen erfordert die Absicherung des Eigentums an der PVAnlage. In aller Regel wünschen Verpächter und Betreiber der PV-Anlage, dass die Anlage auch nach ihrem Einbau im Eigentum des Anlagenbetreibers oder der finanzierenden Bank bleibt. Die Eigentumsfrage wird vom Gesetz jedoch nicht anhand der Wünsche und Vorstellungen der Beteiligten entschieden. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht den automatischen Übergang des Eigentums an Gegenständen auf den Grundstückseigentümer vor, wenn der Gegenstand zum wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes oder Grundstücks wird. Dann erwirbt der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt der Verbindung lastenfreies Eigentum. Dass eine PV-Anlage auf diese Weise in das Eigentum des Verpächters übergeht, ist – insbesondere bei Standardmodulen auf Dächern – sicher nicht der Regelfall. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass eine PV-Anlage unter besonderen Umständen zum wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes wird und damit in das Eigentum des Verpächters übergehen kann. Denkbar ist das bei PVAnlagen, die dem Gebäude eine besondere Prägung geben oder besonders an das Gebäude angepasst werden. Eine entsprechende Risikolage besteht auch, wenn Solarmodule eine Funktion im Gebäude wahrnehmen, zum Beispiel als Verschattungselemente oder Regenschutz. Eine rechtssichere Abklärung dieses Problems in der Rechtsprechung ist noch nicht erfolgt. Sein Eigentum sichern kann der Anlagenbetreiber, indem er die vorübergehende Verbindung der PV-Anlage mit dem Gebäude/Grundstück klarstellt. § 95 BGB besagt nämlich, dass wesentlicher Bestandteil des Gebäudes/ Grundstücks nicht werden kann, was nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden oder ins Gebäude eingefügt wird (Scheinbestandteil). MfG Grün sieht in der Perspektive des Lukasevangeliums die sinnvolle Nutzung von Geld. Es ist nicht zu verteufeln, sondern sinnvoll einzusetzten, ...
martinu,
darf ich dir einen persönlichen tipp geben: lass die finger von dem projekt, wenn du keine ahnung von den genauen zusammenhängen hast (deine fragen klingen so, als ob dir noch die eine oder andere sache unklar ist). deine antorten könnten manchmal die eines testkäufers sein;) informiere dich mit der suchfunktion über die wichtigsten themen und entscheide dich dann anhand deines angeeigneten wissens, ob das projekt gut ist oder nicht. ohne ALLE projektunterlagen kann dir hier niemand eine echte auskunft geben, ob es sich lohnt zu kaufen. viel spaß beim lesen im forum!
Hallo martinu,
Durch Lesen in diesem Forum habe ich mir ein winziges bischen Wissen über das Thema angeeignet. Da ich kein eigenes Dach habe suche ich selbst nach Investitionsmöglichkeiten. Aber diese Investition würde ich nie tätigen. Überleg mal: Du willst eine Anlage im Wert von 70000 EUR irgendwo in Deutschland auf einem Dir unbekannten Dach betreiben. Damit Du kein EK mitbringen mußt, bindest Du Dir gleichzeitig einen Kredit in gleicher Höhe ans Bein. Den mußt Du in jedem Fall bedienen (mach Dir mal da keine Sorgen). Das alles mit jemanden, der sich um alles kümmert (über die ganzen 20 Jahre Laufzeit!). Was weißt Du über diesen jemand? Was gibt Dir Vertrauen, daß es ihn in einem Jahr noch gibt? Die Ähnlichkeit mit den Bauherrenmodellen der 80er und den ostdeutschen Immobilien ("Schrottimmobilien") der 90er ist wirklich frappierend. Schon alleine das würde mich abhalten. [Dank an lodda60 für diese Analogie]
Problematisch kann auch folgendes sein:
Dir gehört die Anlage (irgendwo auf einem fremden Dach), nach 20-25 Jahren läuft der Pachtvertrag ab, und dann? -Muss die Anlage wieder abgebaut werden oder kannst Du sie weiter nutzen? -Werden Rückstellungen für Rückbau gebildet (oder musst Du das selbst machen und bezahlen?) Bekommst Du die Süd-Seite des Daches oder evtl. die Nordseite, (hat es alles schon in anderer Form (z.B. bei Immobilien) gegeben. Wird eine Ertragsgarantie gegeben über die gesamt Laufzeit (oder nur die ersten 2-3 Jahre)? Eigenkapital des Garantiegebers? Diese Dinge sind zu berücksichtigen, am besten vor der Unterschrift. Das Hauptargument ist aber, dass von den Initiatoren schon ein erheblicher Prozentsatz abgezweigt wird und nicht bei Dir ankommt. Dafür scheint es einfacher zu sein. Kein Dach in der Nähe? Bürgersolarverein auf der Gemeindehalle/Friedhofskapelle/Kirche möglich?
@iceage
Das Problem mit dem Eigentum an der Anlage regeln wir in unseren Verträgen so: Wir schliessen einen Übergang in das Eigentum des Verpächters explizit aus ( ..... nicht wesentlicher Bestandteil ........ nur vorübergehend ........ ) und vereinbaren darüber hinaus den definitiven Rückbau am Ende. Damit ist bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen (Insolvenz Verpächter, Eigentumsübergang, Erbe) gesichert, das die PV Anlage nicht dem Eigentum des Verpächters zugeschlagen werden kann. Dies wird auch sehr gerne bei den (finanzierenden) Banken gesehen oder teilweise sogar vorgeschrieben, weil es das Risiko eines evtl. notleidend werdenden Darlehens ausschließt. Ws dann tatsächlich am (hoffentlich positiven) Ende passiert, wird, falls gewünscht, in einem "side - letter" zwischen Verpächter und Betreiber geregelt. Gruß Klaus Glauben heisst nichts Wissen.
Der Beginn jeder Katastrophe ist immer eine falsche Annahme.
GFE
Hallo,
du hast noch rechtzeitig das Internet eingeschaltet, denn GFE ist alles andere als seriös. Begründung: 1. diese angebotene Finanzierung über 60.000 Euro kann nur derjenige machen, der mindestens 1.300 Euro netto verdient, p r o N a s e !!! Das heist, nur ledige mit mindestens 1.300 Euro netto, verheiratet oder Familie mit einem entsprechenden Multiplikator. Jezt suche mal .... 2. wenn du zu einem Infoabend gehst, musst du sehr standhaft sein, denn es wird mit scharfen Worten gearbeitet. Du wirst gezwungen, nach 45 Minuten (in der Pause) einen Antrag auf Vereinbarung zur Zusammenarbeit zu unterschreiben, damit du am 2. Teil teilnehmen darfst, andernfalls wirst du verabschiedet. Das sind Überrumpelungsmethoden wie bei einer Kaffeefahrt. Offenbar hat diese Firma das notwendig. 3. Die Firma hatte bis vor kurzem noch einen anderen Namen und ein anderes Geschäftsfeld, das sie jedoch aufgeben musste (warum wohl?) Dies ist eine sehr ernst gemeinte Warnung für alle, die sich auf GFE einlassen wollen. Strukturvertrieb in Ehren, was aber hier abgeht ist nicht normal und alles anderer als serös!!! Hans-Peter
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