nachdem ich längere Zeit nicht mehr aktiv im Forum war, habe ich mich kompakt über die Änderungen des EEG 2012 einlesen wollen (Einspeisemangement, Eigenverbrauchsregelung etc.), bin zwar grundsätzlich fündig geworden, aber kann auch nach längerer Suche meine Frage nicht selbst klären:
- Da ich bereits eine Altanlage (2009) betreibe, wollte ich nunmehr das nächste Gebäude auf dem selben Grundstück in Angriff nehmen. Ausrichtung fast komlett Osten bzw. Westen.
PVGIS kommt auf einen Wert von 668 KWh/KWp. Da ja bei der 70%-Regel nur 95% am Ertrag tatsächlich vergütet werden, bleiben tatsächlich ca.634 KWh/KWp.
Gibt es neben der Kollektor-Formel auch eine solche mit der unterschiedliche Vergütungsklassen berücksichtigt werden, können? Denke das die Anlage 40 KWp groß werden könnte. Also habe ich für die 10 KWp eine höhere Vergütung als für die restlichen 30 KWp. Kann man die Kollektor-Formel seperat für 10 KWp bzw. 30 KWp anwenden und die Ergebnisse dann im Verhältnis der Vergütungsklassen mitteln, um auf den maximalen KWp-Preis zu kommen? Das KWp des 10 KWp-Teils /30 KWp-Teils dürfte demnach ca. 1162 € bzw. 1114 € kosten. (Vergütungssätze von Dezember 2012 angenommen- Quelle BSW-Solar)
Was sollte so ein System maximal kosten dürfen? Wie würde sich die neue Anlage zur Altanlage verhalten, bzgl. der rechnerischen Addition von zwei Anlagen auf einem Grundstück im Hinblick auf die Vergütungssätze? Sollten die neue und die alte Anlage zusammen maximal 40 KWp erreichen?
Anlagenkomponenten erstmal nicht so wichtig. Es geht mir vielmehr um eine allgemeine Vorstellung, ob es sich lohnt zur Zeit noch an ein solches Projekt zu denken.
Bei der möglichen Größe der Anlage wird das mit dem Eigenverbrauch schwierig, da (vorerst) maximal 2000 KWh im Jahr für den Haushalt benötigt werden.
Wie sollte man sich nach eurer Meinung verhalten? Lohnt überhaupt die weitere Überlegung?
MfG
Hesse






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