Gedankliche Planung neuer PV-Verwirrung (fast) vollständig

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Gedankliche Planung neuer PV-Verwirrung (fast) vollständig

Beitragvon Hesse » 01.08.2012, 13:03

Hallo,

nachdem ich längere Zeit nicht mehr aktiv im Forum war, habe ich mich kompakt über die Änderungen des EEG 2012 einlesen wollen (Einspeisemangement, Eigenverbrauchsregelung etc.), bin zwar grundsätzlich fündig geworden, aber kann auch nach längerer Suche meine Frage nicht selbst klären:

- Da ich bereits eine Altanlage (2009) betreibe, wollte ich nunmehr das nächste Gebäude auf dem selben Grundstück in Angriff nehmen. Ausrichtung fast komlett Osten bzw. Westen.

PVGIS kommt auf einen Wert von 668 KWh/KWp. Da ja bei der 70%-Regel nur 95% am Ertrag tatsächlich vergütet werden, bleiben tatsächlich ca.634 KWh/KWp.

Gibt es neben der Kollektor-Formel auch eine solche mit der unterschiedliche Vergütungsklassen berücksichtigt werden, können? Denke das die Anlage 40 KWp groß werden könnte. Also habe ich für die 10 KWp eine höhere Vergütung als für die restlichen 30 KWp. Kann man die Kollektor-Formel seperat für 10 KWp bzw. 30 KWp anwenden und die Ergebnisse dann im Verhältnis der Vergütungsklassen mitteln, um auf den maximalen KWp-Preis zu kommen? Das KWp des 10 KWp-Teils /30 KWp-Teils dürfte demnach ca. 1162 € bzw. 1114 € kosten. (Vergütungssätze von Dezember 2012 angenommen- Quelle BSW-Solar)
:shock: Für das Geld gibt es doch zur Zeit keine Anlage. Es liegt wahrscheinlich am Wetter aber irgendwie scheine ich einen Fehler gemacht zu haben und es hängt.

Was sollte so ein System maximal kosten dürfen? Wie würde sich die neue Anlage zur Altanlage verhalten, bzgl. der rechnerischen Addition von zwei Anlagen auf einem Grundstück im Hinblick auf die Vergütungssätze? Sollten die neue und die alte Anlage zusammen maximal 40 KWp erreichen?
Anlagenkomponenten erstmal nicht so wichtig. Es geht mir vielmehr um eine allgemeine Vorstellung, ob es sich lohnt zur Zeit noch an ein solches Projekt zu denken.
Bei der möglichen Größe der Anlage wird das mit dem Eigenverbrauch schwierig, da (vorerst) maximal 2000 KWh im Jahr für den Haushalt benötigt werden.

Wie sollte man sich nach eurer Meinung verhalten? Lohnt überhaupt die weitere Überlegung?

MfG
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Re: Gedankliche Planung neuer PV-Verwirrung (fast) vollständ

Beitragvon elfaro » 01.08.2012, 15:28

Nenn bitte noch ein paar Daten zur Dachneigung...

Bei Ost-West-Dach und ohne EV wird es problematisch wirtschafltich zu sein. Außerdem bekommst du wahrscheinlich noch Einspeisprobleme seitens des VNB bei der Anlagengröße (Wie groß ist die alte aus 2009?).

Zur Ermittlung der Vergütung musst du doch nur die jeweiligen Sätze (<10kWp bzw. >10kWp) mit 1/4 bzw. 3/4 gewichten. Das ergibt deinen Durchschnittssatz und mit dem funktioniert dann auch der Kollektor wieder.
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Re: Gedankliche Planung neuer PV-Verwirrung (fast) vollständ

Beitragvon Hesse » 02.08.2012, 12:01

Hallo,

also die alte Anlage hat 11,5 KWp. Die Dachneigung liegt so um die 40°.

zur Formel: (1164 +3342): 4 = 1127,5 Euro. Macht die Sache nicht wesentlich aussichtsreicher.

Ich dachte durch das neue EEG wäre die vormalige Grenze von 30 KWp jetzt bei 40 KWp anzusiedeln. Ab wieviel KWp muss ich denn grundsätzlich mit zusätzlichen Kosten für die Trafostation rechnen? Wie bisher auch ab 30 KWp?

Vielen Dank

mfG

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Re: Gedankliche Planung neuer PV-Verwirrung (fast) vollständ

Beitragvon elfaro » 02.08.2012, 17:27

Bei 40°DN kannst du einen geometrischen UD-Faktor von 1,5 anwenden. Damit liegst du über den 1,43 der 70%-Regelung, so dass du keine zusätzlichen Verluste aus dieser zu befürchten hast - die Verluste liegen schon im geringen Ertrag wegen der schlechten Ausrichtung. An WR-Leistung benötigst du also nur ca. 27 kW Wirkleistung bei 40 kWp Anlagenleistung.

Bleibt eben fraglich, wie der VNB nun deinen elektrischen Anschluss einschätzt und ob er dir diese zusätzliche Anschlussleistung bewilligt oder ab 30 kVA einen anderen Verknüpfungspunkt zuweist. Diese Grenze gilt auf der elektrischen Seite weiterhin, vergütungstechnisch ist ein neues Limit bei 40 kWp eingezogen worden.
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