Alles, was zwar PV ist, aber nicht in die anderen Foren paßt.
Moderator: Mod-Team
von Svennexx » 01.09.2010, 20:01
Hallo,
meine Solarfirma hat mich heute darauf hingewiesen, dass die PV-Anlage an die Bundesnetzagentur gemeldet werden muss.
Welches Datum muss man da als Tag der Inbetriebnahme für die Module angeben? der tag der fertigstellung (dez 2009) oder inbetriebnahme durch e.on (feb 2010). hat das eine auswirkung für die einspeisevergütung?
viele grüße Svennexx
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Svennexx
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von za-ass » 01.09.2010, 21:36
Wolfsolar hat geschrieben:Hallo... Svennexx hat geschrieben, meine Solarfirma hat mich heute darauf hingewiesen, dass die PV-Anlage an die Bundesnetzagentur gemeldet werden muss.
Welches Datum muss man da als Tag der Inbetriebnahme für die Module angeben? der tag der fertigstellung (dez 2009) oder inbetriebnahme durch e.on (feb 2010). hat das eine auswirkung für die einspeisevergütung?
In der Regel hat die ausführende Installationsfirma die Fertigmeldung noch im Jahr 2009 mit Deiner Unterschrift an die Bundesnetzagentur zu schicken. Dann bekommst Du irgendwann von denen eine Rückmeldung mit einer Registrierungsnummer. In dem Schreiben steht: Zeitpunkt der Inbetriebnahme: 30.12.2009! Was das auch immer heißen soll!? Warum hat das Deine Solarfirma nicht gemacht?
Das Datum der Fertigstellung Deiner Anlage ist da ausschlaggebend. Hoffentlich hast Du Bilder von den betriebsbereiten Wechselrichtern machen lassen (grüne Bereitschaftslämpchen blinkt). Das will E.ON sehen, sonnst gibt es die Vergütung von 2009 nicht. Ich habe noch zusätzlich Glühbirnen in Reihe geschaltet leuchten lassen (also die Anlage hat das erste mal Strom produziert) und das am Fertigungstermin.
Die E.ON weiß den Inbetriebnahmetermin im Februar und wird Dir die Vergütung von 2010 anbieten.
Ich bin auch bei E.ON und habe Probleme. Mit sonnigen Grüßen Wolfsolar
Einspruch euer Ehren! Das EEG ist da eindeutig und etwas *hüstel* konträr zu dem, was du hier schreibst: § 16 (2) EEG hat geschrieben:Die Verpflichtung zur Vergütung des Stroms besteht nach Einrichtung des Anlagenregisters nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber die Eintragung der Anlage in das Anlagenregister beantragt hat. Für Strom aus Anlagen nach den §§ 32 und 33 besteht die Verpflichtung zur Vergütung abweichend von Satz 1 nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet hat; § 51 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend.
Natürlich kann auch der Installationsbetrieb die Meldung bei der BNetzA machen; man muss dies aber (im Eigeninteresse) absprechen. Primär verantwortlich ist jedenfalls ganz eindeutig der Anlagenbetreiber. Man kann das nicht nolen volens dem Installateur in die Schuhe schieben. Ansonsten gibt es nach EEG nur dann die zum aktuellen Zeitpunkt gültige EEG-Vergütung wenn die Merkmale technische Betriebsbereitschaft UND Inbetriebnahme erfolgt sind und nachgewiesen werden. (Es gibt da eine umfängliche EEG-Clearing-Empfehlung, die hier schon mehrfach durch's Forum getrieben wurde.) Bleibt zu hoffen, dass der Installateur nach der Fertigstellung auch den Generator in 2009 kurz in Betrieb genommen hat und dies auch so ggf. bestätigt.
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von Wolfsolar » 01.09.2010, 22:00
Hallo... za-ass hat geschrieben, Natürlich kann auch der Installationsbetrieb die Meldung bei der BNetzA machen; man muss dies aber (im Eigeninteresse) absprechen. Primär verantwortlich ist jedenfalls ganz eindeutig der Anlagenbetreiber. Man kann das nicht nolen volens dem Installateur in die Schuhe schieben. Ich will das ja auch nicht dem Installationsbetrieb unterschieben! Bei mir hat das eben der Solarteur erledigt, ich musste nur unterschreiben. Hingeschickt hat er alles. Das muss ja nicht immer so sein. Hauptsache es kommt pünktlich an.
Mit sonnigen Grüßen Wolfsolar
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von Horst4757 » 01.09.2010, 22:59
za-ass hat geschrieben:Natürlich kann auch der Installationsbetrieb die Meldung bei der BNetzA machen; man muss dies aber (im Eigeninteresse) absprechen. Primär verantwortlich ist jedenfalls ganz eindeutig der Anlagenbetreiber. Man kann das nicht nolen volens dem Installateur in die Schuhe schieben.
Bei mir ging die Absprache vom "Soladeur" (damit er keinen Ärger mit eifel-solar.de bekommt  ) aus. Der hat mir bei der Inbetriebnahme (war gleichzeitig auch die Fertigstellung der Anlage) das fertig ausgefüllte Anmeldeformular zur Unterschrift gegeben und gemeint, er würde das erledigen. Ich hätte nicht gewußt, welchen Papierkram man erledigen muss und nachdem im Angebot stand "Erledigung aller Formalitäten" sehe ich das im Nachhinein auch als seine Aufgabe an.
Grüße Horst______________ 5,58 kWp Solara S880TI; SB5000TL-20; 200°/DN 30° 06.08.09-05.08.10: 1.118,5 kWh/kWp; 2010: 1.055,3 kWh/kWp 06.08.10-05.08.11: 1.154,5 kWh/kWp; 2011: 1.235,1 kWh/kWp Solarlog mit Link zu Sonnenertrag
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von Svennexx » 02.09.2010, 15:42
ich habe eine fertigmeldungsanzeige mit eingangsstempel von eon vom 19.12.2009. außerdem hat mir ein mitarbeiter von e.on ende 2009 per mail bestätigt, dass die einspiesevergütung von 2009 gilt. ich werde bei der meldung an die bundesnetzagentur also die inbetriebnahme der module amit dem 16.02.2010 angeben, aber handschriftlich erwähnen, dass es eine fertigmeldungsanzeige für 2009 vorliegt. allerdings habe ich immer noch nicht verstanden, inweifern die bundesnetzagentur und eon miteinander verbunden sind und kommunizieren...
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von Lodda60 » 02.09.2010, 15:45
Wenn die Fertigmeldung am 19.12.2009 erfolgte solltest du auch kein anderes Datum an die Bundesnetzagentur melden.
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von Photonensammler13 » 02.09.2010, 16:04
Lodda60 hat geschrieben:Wenn die Fertigmeldung am 19.12.2009 erfolgte solltest du auch kein anderes Datum an die Bundesnetzagentur melden.
kann ich nur zustimmen! Steht doch im "Formular zur Meldung von Photvoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" Tag der Inbetriebnahme der Module: dd.mm.jjjj Von Datum der Abnahme durch EVU ist da keine Rede. Sonnige Grüße
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von za-ass » 02.09.2010, 16:14
Svennexx hat geschrieben:ich habe eine fertigmeldungsanzeige mit eingangsstempel von eon vom 19.12.2009. außerdem hat mir ein mitarbeiter von e.on ende 2009 per mail bestätigt, dass die einspiesevergütung von 2009 gilt. ich werde bei der meldung an die bundesnetzagentur also die inbetriebnahme der module amit dem 16.02.2010 angeben, aber handschriftlich erwähnen, dass es eine fertigmeldungsanzeige für 2009 vorliegt. allerdings habe ich immer noch nicht verstanden, inweifern die bundesnetzagentur und eon miteinander verbunden sind und kommunizieren...
Aller guten Dinge sind drei...  Du kannst handschriftlich erwähnen was du willst, mit der Meldung 'Inbetriebnahme am 16.02.2010' schießt du dir von hinten ins Knie...... ......und zwar in beide! Du verstehst nicht die Verbindung zwischen BNetzA, VNB (bei dir also Eon) und dir? Dann führe dir doch einfach mal den § 51 Abs. 1 EEG zu Gemüte und du wirst feststellen, dass da ganz einfach Daten abgeglichen werden. Bei Diskrepanzen wird dann der Kasus aus der Datenbank gezogen und berichtigt, wobei Berichtigung da dann schon ggf. auch die EEG-Vergütung 2010 bedeuten könnte. Also wenn die Inbetriebnahme in 2009 war - Eon geht ja offenbar schon mal davon aus - dann auch so melden, ... ...... ......... ............ aaaaaaaaaußer, du willst dir ins Knie schießen! 
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von za-ass » 02.09.2010, 16:28
Horst4757 hat geschrieben:za-ass hat geschrieben:Natürlich kann auch der Installationsbetrieb die Meldung bei der BNetzA machen; man muss dies aber (im Eigeninteresse) absprechen. Primär verantwortlich ist jedenfalls ganz eindeutig der Anlagenbetreiber. Man kann das nicht nolen volens dem Installateur in die Schuhe schieben.
Bei mir ging die Absprache vom "Soladeur" (damit er keinen Ärger mit eifel-solar.de bekommt  ) aus. Der hat mir bei der Inbetriebnahme (war gleichzeitig auch die Fertigstellung der Anlage) das fertig ausgefüllte Anmeldeformular zur Unterschrift gegeben und gemeint, er würde das erledigen. Ich hätte nicht gewußt, welchen Papierkram man erledigen muss und nachdem im Angebot stand "Erledigung aller Formalitäten" sehe ich das im Nachhinein auch als seine Aufgabe an.
Bei einem 'Alle-Formular-Inklusivpaket' ist das ja auch okay, nur im Eröffnungsbeitrag stand doch ganz klar "meine Solarfirma hat mich heute darauf hingewiesen, dass die PV-Anlage an die Bundesnetzagentur gemeldet werden muss" (also offenbar kein 'Alle-Formular-Inklusivpaket' ), worauf dann im Zweitbeitrag der Hinweis kam "In der Regel hat die ausführende Installationsfirma die Fertigmeldung noch im Jahr 2009 mit Deiner Unterschrift an die Bundesnetzagentur zu schicken." Dass dem beileibe nicht so ist, wollte ich mit meinem Beitrag dazu klarstellen, mehr nicht. Sicher hätte Svennex seinem Solartör  auch einen Schein in die Hand drücken können und sagen, mach doch du das für mich, hat er aber offenbar nicht und da greift halt dann das, was gesetzlich geregelt ist, ob man das weiss oder nicht ist eine andere Sache. Nicht-Wissen schützt nicht den Privatmann, den Unternehmer erst recht nicht.
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