Alles, was zwar PV ist, aber nicht in die anderen Foren paßt.
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von JayM » 14.06.2012, 12:15
Das Argument man leihe sich die kWh ja nur aus steht auf wackeligen Fuessen. Man stelle sich nur vor dass SIXT oder Europcar Kunden aehnlich denken. Oder man wendet das Prinzip mal auf den Fahrradstaender am Bahnhof an ... (der haette ja ein ordentliches Schloss dranmachen koennen ...!?! und ich hab ja am Nachmittag ein anderes Fahrrad wieder hingestellt.)
Vielleicht kommt man mit einer Notwehrverteidigung durch (Menschenrecht auf saubere Umwelt wird gegen etablierte Strukturen verteidigt?)
Praktisch gesehen kann man natuerlich die Inkompetenz mancher VNB Callcenter ausnutzen. Einfach anrufen (mit Zeugen) und mitteilen was man macht als waere es das normalste der Welt. Dann ist der Ball beim VNB, wo das Ganze im ueblichen Dickicht versickert.
Gruss Jochen
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von smoker59 » 14.06.2012, 12:30
rgr hat geschrieben: P.s.: Obiges ist ein schönes Beispiel für meinen Satz "Viele Elektriker kennen sich damit nicht aus.
Aber du kennst dich wohl besonders gut aus Das EEG ist ein Bundesgesetz und gilt im gesammten Bundesgebiet, wenn du Anlagen inbetriebnimmst, die diesem Bundesgesetz nicht entsprechen dann begehst du eine Ordnungswidrigkeit ggf. sogar eine Straftat. Auch wenn du keine Vergütung beanspruchst musst du dich an bestehende Gesetze halten. Selbst wenn das EEG nur den Verlust der Vergütung als Strafe vorsieht machst du dich strafbar, denn es ist in Deutschland nicht so, daß man sich aussuchen kann welche Gesetze für jemanden gültig sind und welche nicht. Als kleine Ergänzung hab ich hier noch eine weitere Bestimmung, die eigentlich jederman bekannt sein sollte. Da beim ungenehmigten Anschluss an das Netz die Rechte des Eigentümers (Netzbetreiber) beeinträchtigt werden, hier noch ein Hinweis aus dem BGB: BGB § 903 Befugnisse des Eigentümers Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. EDIT: Und noch eine kleine ERgänzung aus dem StGB bezgl. Zähler, die ggf. rückwärtslaufen: § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr 1. eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder 2. eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Technische Aufzeichnung ist eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen läßt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird. (3) Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflußt. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
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von Loci » 14.06.2012, 17:35
Aber das ergebniss (also der Zählerstand) wir ja nicht gefällscht. Wenn ich mit einem Magneten den Zähler zum stehen bringen würde und trotzdem weiter Strom beziehen würde dann wäre es der fall. Aber beim Zähler ohne Rücklaufspere fälsche ich doch nichts da ich meinem Stromanbieter bzw. VNB oder so ja auch Strom "´gebe" den er kostenlos meinem Nachbar oder sonst jemanden wiederum in Rechnung stellen kann ohne den Strom direkt Produziert oder gekauft zu haben.
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von buergersolar » 14.06.2012, 18:01
Loci hat geschrieben:Aber das ergebniss (also der Zählerstand) wir ja nicht gefällscht. Wenn ich mit einem Magneten den Zähler zum stehen bringen würde und trotzdem weiter Strom beziehen würde dann wäre es der fall. Aber beim Zähler ohne Rücklaufspere fälsche ich doch nichts da ich meinem Stromanbieter bzw. VNB oder so ja auch Strom "´gebe" den er kostenlos meinem Nachbar oder sonst jemanden wiederum in Rechnung stellen kann ohne den Strom direkt Produziert oder gekauft zu haben.
Ich dachte, das hätten wir bereits geklärt: Der VNB kann keinen Strom verkaufen (an den Nachbar schon garnicht), von dem er nichts weiß. Wenn du an einem Obststand dem Verkäufer heimlich einen Apfel in die Jackentasche steckst, der dann dort mit der Zeit unbemerkt vergammelt, dann kann er den auch niemandem verkaufen und schon garnicht in Rechnung stellen. Die mit rücklaufendem Stromzähler eingespeiste kWh ist nicht bekannt. Weder dem VNB noch irgendeinem Stromhändler. Sie verhält sich, wie eine (im Vergleich zur Prognose) zu wenig verbrauchte kWh und die wird mit negativer Regelenergie ausgeglichen. Fazit: Die rücklaufend gezählt eingespeiste kWh ist kein Geschenk an jemanden und sie ist auch nicht verliehen, sondern sie wird teuer vernichtet. Wenn dann der Zähler wieder vorwärts dreht, muss diese kWh wieder mit positiver Regelenergie erzeugt werden, denn da sie nicht gemessen wird (Zähler danach wieder wie vor der ganzen Aktion), stellt sie auch der Stromanbieter nicht zur Verfügung. Wer mit rücklaufendem Zähler einspeist, verursacht also Kosten, die von den anderen Stromkunden getragen werden müssen. Meiner Meinung nach ist das Betrug. Und dass Betrug strafbar ist, wurde hier nun schon oft genug besprochen. Außerdem entgehen dem Staat Steuereinnahmen, weil man Strom aus dem Netz bezieht, der nicht gemessen und dadurch nicht besteuert wird. M. E. ist das Steuerhinterziehung und auch die ist strafbar, wie vielleicht allgemein bekannt ist. Sonnige Grüße
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von smoker59 » 14.06.2012, 19:03
Loci hat geschrieben:Aber das ergebniss (also der Zählerstand) wir ja nicht gefällscht. Wenn ich mit einem Magneten den Zähler zum stehen bringen würde und trotzdem weiter Strom beziehen würde dann wäre es der fall. Aber beim Zähler ohne Rücklaufspere fälsche ich doch nichts da ich meinem Stromanbieter bzw. VNB oder so ja auch Strom "´gebe" den er kostenlos meinem Nachbar oder sonst jemanden wiederum in Rechnung stellen kann ohne den Strom direkt Produziert oder gekauft zu haben.
Also du hast schon eine seltsame Art die Gesetze auszulegen. Wie du dem § 903 BGB (Befugnisse des Eigentümers) entnehmen kannst, ist dir schon der Eingriff in das Eigentum eines Anderen (nämlich der Eingriff ins Stromnetz des Netzbetreibers) untersagt. Und es ist doch wohl klar, daß ein Anschluss von nicht genehmigten Geräten (dabei ist übrigens egal, ob das einspeisende Geräte oder Verbraucher sind!) ans Netz einen Eingriff ins Eigentum des VNB darstellt. Nochmal zum § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen: (3) Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflußt. Das Ergebniss der Aufzeichnung im Sinne dieses Gesetzes wird durch deine unerlaubte Einspeisung störend beeinflusst! Die Messeinrichtung ist dazu bestimmt (bestimmungsgemäße Verwendung) die vom Netz bezogene elektrische Energie zu messen, um eine ordentliche Rechnung erstellen zu können. Durch unerlaubtes Einspeisen manipulierst du eine geeichte Messeinrichtung des Versorgers, indem du den (für die Einspeisung nicht geeigneten) Zähler zum Rückwärtslaufen bringst und so die Messung der bezogenen elektrischen Energie zu deinen Gunsten veränderst. Kleine Anregung zum Nachdenken: Vielleicht sollte ich mir mal dein Auto für eine Spritztour "ausleihen". Anschließend bringe ich es dann zum Schrottplatz und lasse es ausschlachten, der Rest geht dann in die Schrottpresse  Ich beeinflusse da ja auch kein Ergebniss, schließlich landet jedes Auto mal in der Schrottpresse und du hast mit dem Eigentum Anderer ja anscheinend auch kein Problem 
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von buergersolar » 14.06.2012, 19:30
smoker59 hat geschrieben:Kleine Anregung zum Nachdenken: Vielleicht sollte ich mir mal dein Auto für eine Spritztour "ausleihen". Anschließend bringe ich es dann zum Schrottplatz und lasse es ausschlachten, der Rest geht dann in die Schrottpresse  Ich beeinflusse da ja auch kein Ergebniss, schließlich landet jedes Auto mal in der Schrottpresse und du hast mit dem Eigentum Anderer ja anscheinend auch kein Problem 
Kleine Abwandlung des Beispiels: Ich "borge" mir dein Auto (ohne dein Wissen), fahre damit 100.000 km, bringe es danach zum Autoschrauber und lasse den Tacho zurückdrehen und stelle es dir wieder auf den Parkplatz. Findest du das in Ordnung? Sonnige Grüße
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von Loci » 14.06.2012, 19:46
Ein Automotor ist ein verschleissteil und muss auch gewartet werden und so und hat unter umständen bereits die hälfte seiner lebenszeit hinter sich. Ein Stromzähler ist nicht wirklich ein verschleissteil und muss nicht gewartet und gepflegt werden. Ein Stromzähler muss spätestens alle 16 Jahre (oder waren es alle 8 Jahre, da bin ich mir nichtmehr ganz sicher) gewechselt werde unabhängig von der gezählten energiemenge (egal ob 1Kwh oder 999999Kwh). Ist so vom gesetz her vorgeschrieben wegen des eichalters damit sichergestellt wird das der zähler nicht zu lange im netz ist und untger umständen aufgrund seines alters falsch zählt.
also ist der Vergleich mit einem Auto nicht angebracht!!!!
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von smoker59 » 14.06.2012, 19:48
buergersolar hat geschrieben: lasse den Tacho zurückdrehen und stelle es dir wieder auf den Parkplatz.
Naja, nicht ganz so drastisch wie mein Vorschlag aber auch ein sehr gutes Beispiel. Der "Fachbegriff" dafür ist übrigens " Tachojustierung" , kein Scherz, es gibt tatsächlich Fachbetriebe die genau das unter dieser Bezeichnung für viel Geld anbieten. Die Rechnung kannst dann ja dem Eigentümer schicken 
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von smoker59 » 14.06.2012, 19:58
Loci hat geschrieben:Ein Automotor ist ein verschleissteil und muss auch gewartet werden und so und hat unter umständen bereits die hälfte seiner lebenszeit hinter sich.
Dann sollte man den Vorschlag von @bürgersolar nochmal aufgreifen: Ich "borge" mir dein Auto (ohne dein Wissen), fahre damit 100.000 km, bringe es danach zum Autoschrauber und lasse den Tacho zurückdrehen....Den Tacho lässt man dann einfach um 120 000 km zurückdrehen, dann ist der Motor 20 000 km "neuer" als vorher  EDIT: Hier werden dir also 20 000 km "geschenkt", möchtest du die etwa nicht haben 
Zuletzt geändert von smoker59 am 14.06.2012, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
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von buergersolar » 14.06.2012, 19:59
Der Vergleich mit dem Auto ist kein Vergleich mit dem Stromzähler, sondern mit der "geborgten" kWh Strom. Und die ist ein Verschleißteil. Denn sie kann nicht verwendet werden, sondern muss mit negativer Regelenergie vernichtet werden, um dann mit positiver Regelenergie wieder erzeugt zu werden, wenn du gerade gedenkst deinen Zähler wieder vorwärts drehen zu lassen (weil die Sonne untergegangen ist). Den Stromzähler kannst du vergleichen mit dem km-Zähler, den ich beim Autoschrauber wieder zurückdrehen lasse. Ich geb zu, der Vergleich hinkt immer noch. Es ist ja schließlich auch ein Vergleich  Fakt ist, die kWh, die du dem VNB gibst, ist weniger (sogar negativ) wert als die, die du nimmst (die ist sogar sehr viel wert, denn Regelenergie ist teuer). Sonnige Grüße
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